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Zinsbrief

Regest: Adam Bandtlin, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Consens des Rats verkauft hat an Hans Bier und Hans Scherer, beide Pfleger der Spenden zu Reutlingen, 1 Pfund Heller ablösigen Zins, jährlich auf Martini fällig, aus seinen 1 1/2 Jauchart Ackers im Grund zwischen Caspar Helb zu beiden Seiten gelegen, oben auf Hans Hellderich, unten auf die von Sondelfingen stoßend, ganz frei, ledig und eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Pfund Heller genehmer Landeswährung. Wenn er oder seine Erben an Reichung des Zinses einmal säumig erscheinen, so haben die Gültkäufer gut Fug, Macht und Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit anzugreifen so lang und viel, bis ihnen völlige Ausrichtung widerfahren ist. Wiewohl dieser Brief eine stete Gült ausweist, ist ihm und seinen Erben von den Gültkäufern die Freundschaft erzeigt worden, daß sie jedes Jahr auf Martini das 1 Pfund Zins mit 20 Pfund Heller Hauptguts ablösen können, nachdem sie das 1/4 Jahr vorher angekündigt haben.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Bastian Kenckelin.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1369
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Das angehängte Siegel fehlt, ist abgeschnitten.

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Georg Ott, Syndicus und Stadtschreiber zu Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1590 November

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1590 November

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