Akte
Appellationis Auseinandersetzung um die Schafweide auf dem Poglitzer Feld
Kläger: (2) Leutnant Wilhelm Hertel (Bekl. in 1. Instanz) sowie Dorothea Margaretha und Christina Ilsabe Pepelow
Beklagter: Major Rudolf Maximilian von Peterswald (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Martin Droysen (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 10.09. und 02.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 11.09. und 03.11. legt der Kl. am 30.11. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Pommerschen Hofgerichts vor. Er berichtet, daß zum Gut Pöglitz 24 Hufen gehören, von denen 12 Hufen den Herrn von behr zu Katzenow, die anderen 12 Hufen den Erben des Oberstleutnant Pepelow gehören. Henning Ulrich Behr hat 6 Hufen an den Bekl. verpfändet und ihm an bestimmten Tagen in der Woche die Schafweide darauf erlaubt Das hätte er nicht gedurft, da die Schafweide nicht den von Behr, sondern den Pepelow zusteht. Deshalb hat der Kl. gegen diese Überlassung an den Bekl. protestiert, Behr vermietet daraufhin ein anderes Feld an den Bekl. und bittet die Kl. um deren Zustimmung. Diese stimmen zu, fordern aber, auch von den anderen Erben Pepelows die Zustimmung einzuholen. Da diese nicht zustimmen, treibt der Bekl. seine Schafe doch auf das Pögelitzer Feld, die Kl. pfänden den Schäfer und werden deshalb vor dem Hofgericht verklagt, das dem Bekl. die Schafweide auf dem fraglichen Feld zugesteht und die Kl. auffordert nachzuweisen, daß die Felder von ihnen bestellt waren. Nachdem die K. gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt haben und das Hofgericht sein Urteil bestätigt hat, appellieren die Kl. an das Tribunal und bitten darum, dem Bekl. die Schafweide auf dem fraglichen Feld zu untersagen. Das Tribunal fordert am 29.01.1685 die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an. Dieses reicht am 08.07. die Akten der Vorinstanz ein, die Kl. bitten am selben Tag um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 12.07. auf den 06.09. ansetzt. Am 23.10.1695 bezeichnet der Bekl. die Appellation als frivol und bittet die Kl. wegen Mißbrauchs der Appellation zu einer Gedlstrafe zu verurteilen. Am 28.04.1696 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 06.07.1696 bestätigt das Tribunal die Urteile des Hofgerichts.
Instanzenzug: 1. Pommeresches Hofgericht 1694 2. Pommersches Hofgericht 1694 3. Tribunal 1694
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 15.05. und 21.06.1694; von Notar Georg Michaelis aufgenommene Appellation vom 22.05.1694; Schreiben von H. von Behr auf Pöglitz an Leutnant Hertel vom 19.02.1685 und 18.07.1687; Erklärung der Erben von Dorothea Behr des Anteils am Gut Pöglitz vom 10.10.1688; Supplik der Dorothea Margaretha und Christina Ilsabe Pepelow an das Hofgericht vom 13.06.1692; von Tribunalsbote Joachim Ligner ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 27. und 28.03.1695; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. von Bremen vom 24.03.1695 und des Kl.s für Dr. Gerdes vom 20.07.1695
- Archivaliensignatur
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(1) 0395
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 527
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1685-1694) 10.09.1694-09.07.1696
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
29.10.2025, 11:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1685-1694) 10.09.1694-09.07.1696