Bestand
Amt für Wertpapierbereinigung (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Das Amt für Wertpapierbereinigung (AfWB) wurde gemäß § 64
Wertpapierbereinigungsgesetz (WBG) vom 19. Aug. 1949 (WiGBl. S.295)
als eine dem BMF unmittelbar nachgeordnete Dienststelle eingerichtet
(BAnz. Nr. 18 S. 7), um die Wertpapierbereinigung in den Bundesländern
und im Ausland zu regeln und zu koordinieren. Es wurde in
Personalunion mit dem Bundesamt für äußere Restitutionen, Bad Homburg,
geführt. Eine enge Zusammenarbeit erfolgte mit dem Anfang 1950 beim
Sonderausschuß Bankenaufsicht gebildeten Unterausschuß für
Wertpapierfragen. Nach Inkrafttreten des Bereinigungsgesetzes für
deutsche Auslandsbonds vom 25. Aug. 1952 (BGBl. I S. 553) wurde das
Amt auch auf dem Gebiet
der
Auslansbondsbereinigung tätig. Neben der Zentrale in Homburg hatte das
Amt verschiedene Auslandsdienststellen (Amsterdam, Brüssel, Paris,
London, New York) als deutsche Beratungsstellen, die zugleich als
Dienststellen der Auslandsbevollmächtigten der BRD für die Bereinigung
deutscher Auslandsbonds fungierten. Nach Auflösung des Amtes ging die
Abwicklung noch ausstehender Bereinigungen gem.
Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes vom 28. Jan. 1964 (BGBl. I S. 45)
auf das Bundesausgleichsamt (Ref. II 6 Wertpapierbereinigung) über.
Zuständiges Bundesressort für die Bereinigung des Wertpapierwesens war
das Bundesministerium der Finanzen. Mit den Verwaltungsaufgaben bei
der Durchführung der Wertpapierbereinigungsgesetze wurde das Amt für
Wertpapierbereinigung in Bad Homburg v.d.Höhe aufgrund § 64 des
Gesetzes zur Bereinigung des Wertpapierbesitzes (WBG) vom 19. Aug.
1949 beauftragt (WiGBl.S.195). 1952 kamen Aufgaben aufgrund des
Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds vom 25. Aug. 1952
(BGBl.S.553) hinzu. Weitere Aufgaben des Amtes bestanden in der
Beratung der Bankaufsichtsbehörden in besonderen Fällen (§ 54 Abs. 3
WBG), in der Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen insbesondere
zu Rechtsfragen bei Alt-, Nach- und Wiederanmeldungen (Drittes
ErgGesWBG) sowie zu Rechtsfragen, die sich bei der Verwaltung der
Bodensätze durch die Wertpapiersammelbank ergaben (§ 54 Zweites
ErgGesWBG), in der Prüfung der Wertpapierbereinigungs-Schlussrechnung
bei Entschädigungsansprüchen des Ausstellers gegen den Bund (§ 13
Drittes ErgGesWBG) sowie in der Vertretung der Gesamtheit der
Geschädigten in Schadensersatzstreitigkeiten. Außerdem wirkte das Amt
bei Gesetzentwürfen zum Wertpapierbereinigungsrecht mit. Mit der
Wertpapierbereinigung waren außerdem die Bankenaufsichtsbehörden der
Länder befasst, die gegenüber den anderen Beteiligten weisungsbefugt
waren. Für die Durchführung wurden bei den Kreditinstituten
Anmeldestellen eingerichtet. Bei 424 Kreditinstituten bestanden
Prüfstellen. Zur Durchführung des Gutschriftverfahrens wurden acht
Wertpapiersammelbanken (Kassenvereine) als Aktiengesellschaften
neugegründet. Bei den Landgerichten wurden noch 1949 Kammern für
Wertpapierbereinigung gebildet, die für die Prüfungsverfahren
zuständig waren. Anfang 1950 bildete der Sonderausschuss
Bankenaufsicht einen Unterausschuss Wertpapierfragen, der zusammen mit
dem Amt für Wertpapierbereinigung und Sachverständigen aus dem
Kreditgewerbe zum zentralen Instrument der Wertpapierbereinigung
wurde.
Außenstellen des Amts im Ausland dienten
als deutsche Beratungsstellen in der Werpapierbereinigung und zugleich
als Dienststellen der Auslandsbevollmächtigten für die Bereinigung
deutscher Auslandsbonds. Sie waren zuständig für die Beratung und
Unterrichtung der Wertpapierbesitzer und für die Prüfung und
Anerkennung der vorgelegten Auslandsbonds. Außenstellen bestanden in
London, Amsterdam und New York. Das Amt für Wertpapierbereinigung, das
in Personalunion mit dem Bundesamt für äußere Restitutionen geführt
worden war, wurde aufgrund dem Wertpapierbereinigungsschlussgesetz vom
28. Jan. 1964 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben wurden dem
Bundesausgleichsamt übertragen. Im Jahre 1994 wurden per Gesetz über
die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
(Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG) vom 27.
September 1994 (BGBl. I S. 2624) die noch im Ostteil der
Bundesrepublik Deutschland befindlichen Wertpapiere für kraftlos
erklärt. Bis 31. März 1995 konnte noch Anträge auf Herausgabe der
Urkunden beim damaligen Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
(BARoV) gestellt werden. Mit Gesetz zur Änderung der Organisation des
Bundesausgleichamtes vom 5. März 2008 wurde zwischen dem
Bundesausgleichsamt und dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen (BADV) eine Verwaltungsgemeinschaft geschaffen. Der
Präsident des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist
gleichzeitig Präsident des Bundesausgleichsamtes.
Bearbeitungshinweis: Der Bestand
ist vollständig erschlossen und in einem Online-Findbuch
erfasst.
Bestandsbeschreibung:
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Aufbewahrt wurden im Bestand Akten zur Wertpapier- und zur
Auslanfsbondsbereinigung.
Wertpapierbereinigung:
Die Unterlagen zur
Wertpapierbereinigung gemäß dem WBG und zu den Änderungs- bzw.
Ergänzungsgesetzen sowie zum Wertpapierbereinigungsschlussgesetz
betreffen die Anwendung und Auswirkung der Gesetze, die Beschlagnahme
von Wertpapieren durch ausländische Mächte sowie die Bereinigung
beschlagnahmter Wertpapiere, die Rückerstattung entzogener
Wertpapiere, die allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der
Wertpapierbereinigung, vor allem Verfahrensfragen, die Sonder- und
Grenzfälle der Wertpapierbereinigung, hier auch Anmeldungen aus der
DDR bzw. für Schuldverschreibungen verlagerter Geldinstitute, die
Prüfung des rechtmäßigen Wertpapierbesitzes und zu Wertpapieren
zweifelhafter Herkunftsowie die Organisation und Tätigkeit der
Prüfstellen sowie der Gerichte (hier auch Härtefälle).
Auslandsbondsbereinigung:
Die
Unterlagen betreffend die Durchführung des Bereinigungsgesetzes für
deutsche Auslandsbonds umfassen die Anmeldung und Anerkennung bzw.
Ablehung von Auslandsbonds einschließlich des Verzeichnisses der
Auslandsbonds, die Erteilung von Feststellungsbescheiden, Ermittlung
über die Herkunft unreeller Bonds, den Handel mit abhandengekommenen
bzw. gestohlenen Auslandsbonds und diesbezügliche polizeiliche
Ermittlungen, die Tätigkeit der Auslandsbevollmächtigten bzw. der
Deutschen Bereinigungsstelle für Wertpapierbereinigung, der
Prüfstellen und der Kammer für Wertpapierbereinigung, die
Wertpapierbereinigung und Freigabe beschlagnahmter deutscher
Wertpapiere im Ausland sowie die Regelung deutscher Auslandsschulden
aufgrund des Londoner Schuldenabkommens.
Inhaltliche Charakterisierung:
Der Bestand enthält Unterlagen zur Bereinigung des Wertpapierwesens,
zum Gesetz zur Bereinigung des Wertpapierwesens sowie der Ergänzungs-
und Änderungsgesetze sowie Unterlagen zur Bereinigung deutscher
Auslandsbonds.
Erschließungszustand:
Online-Findbuch.
Vorarchivische Ordnung: Der
Schriftgutverwaltung des Amtes für Wertpapierbereinigung liegt
offenbar ein Aktenplan zugrunde, der allerdings nicht überliefert ist.
Die Klassifikation folgt daher den Aufgaben des Amtes für
Wertpapierbereinigung sowie inhaltlichen Gesichtspunkten. Die
Kriterien der Akten- und Vorgangsbildung bleiben oftmals nicht
erkenntlich. Bandfolgen weisen daher nicht unbedingt eine
chronologische Reihung auf und sind auch nicht inhaltlich zu gliedern.
Durch die Bildung neuer Titel und von Enthältvermerken wurde versucht,
die Mängel der Schriftgutverwaltung in ihren Auswirkungen auf die
Benutzung etwas abzumildern.
Umfang, Erläuterung: 604
AE
Zitierweise: BArch B
240/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 240
- Extent
-
604 Aufbewahrungseinheiten; 38,8 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft
- Related materials
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 126 Bundesministerium der Finanzen
Amtliche Druckschriften: Wertpapier-Mitteilungen: Fachorgan für das Gesamte Wertpapierwesen, Frankfurt am Main (u.a.) 1947ff.
- Unterreihe Umtauschkalender für festverzinsliche Wertpapiere mit Lieferbarkeitsbescheinigungen
- Unterreihe Teil 1 Sammelliste mit Opposition belegter Wertpapiere. Gesamtliste A/B
- Unterreihe Teil 1 Sammelliste mit Opposition belegter Wertpapiere. Gesamtliste C: Ostwerte
- Unterreihe Teil 2 Nachrichten über deutsche festverzinsliche Werte
- Unterreihe Teil 3 Nachrichten über deutsche Aktien, Anteile, Genußscheine, Kluxe
- Unterreihe Teil 4 Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht . Liste der zu bereinigenden Wertpapierarten: Sammelergänzungslisten
- Unterreihe Teil 5 Nachrichten über ausländische Wertpapiere
Literatur: Georg Adge, Durchführung und Grundlagen der Wertpapierbereinigung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse an der Sammelurkunde. o.O. 1953
Dieter Bökenkamp, Die Ansprüche des Bankkundenaus der Wertpapierbereinigung und das Pfandrecht der Bankenaufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, o.O. 1955
Hans-Georg Glasemann, Deutschlands Auslandsanleihen 1924-1945. Rückzahlungen nach der Wiedervereinigung von 1990, Wiesbaden 1993
Kurt Eichhorn, Handbuch für die Wertpapierbereinigung, Frankfurt am Main 1949
Andre Sayatz, Das Schicksal der Reichsmark-Wertpapiere und auf ausländische Währungen lautenden Deutschen Schuldverschreibungen nach 1945. Historische und neue Versuche einer Wertpapierbereinigung, Berlin, Baden-Baden 1998 (Berliner juristische Universitätsschriften, Reihe Zivilrecht; 15) Zugl.: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1996/97
- Provenance
-
Amt für Wertpapierbereinigung, 1949-1965
- Date of creation of holding
-
1949-1977
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
Bundesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Associated
- Amt für Wertpapierbereinigung, 1949-1965
Time of origin
- 1949-1977