Akte
Appellationis Auseinandersetzung um die Teilung eines Erbes
Kläger: (2) Franz Jochim Schulte, Schuster zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hieronymus Christian Ungnade und Jochim Stubbendorf namens der Kinder Matthias Hinrich Schultes (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s um Fristverlängerung vom 01.02.1752 und erteilter Bewilligung des Tribunals vom 04.02. reicht Kl. am 21.02.1752 seine Beschwerden gegen ein ihn benachteiligendes Ratsgerichtsurteil ein.Seine Mutter hatte letztwillig verfügt, daß die Kinder seines älteren Bruders nur den Pflichtteil von ihrem Erbe, der Kl. wegen seiner langjährigen Pflege der Mutter und der Vermehrung des Erbes aber den Rest erhalten sollte. Da das Ratsgericht den Bekl. weit mehr als den Pflichtteil zugesprochen hat, fühlt sich der Kl. durch das Urteil beschwert und appelliert dagegen vor dem Tribunal. Er argumentiert, daß er durch seine Arbeit das Erbe erheblich vermehrt hat und für diese Arbeit zu Lebzeiten der Mutter nicht angemessen entlohnt worden sei, weshalb er einen weit höheren Anteil als die Bekl. für sich fordert und darum bittet, daß das Tribunal den letzten Willen seiner Mutter, der vom Ratsgericht außer Kraft gesetzt worden ist, bestätigt. Der Kl. wird am 01.07.1752 auf den Bescheid des Tribunals in Fall Nr. 3299 verwiesen, am 22.10.1753 wird seine Appellation als unerheblich" verworfen. Am 01.12.1753 kündigt der Anwalt des Kl.s an, restitutio in integrum gegen das Urteil ergreifen zu wollen, erbittet aber 3 Wochen Fristverlängerung, die er am 04.12. erhält. Am 22.12. legt er seinen Einspruch vor, besteht besonders darauf, von dem, was er in 20 Jahren für seine Mutter erarbeitet hat, angemessenen Anteil zu erhalten und daß seine Mutter die Möglichkeit haben müsse, ihr Erbe nach ihrem Willen aufzuteilen. Das Tribunal nimmt das Rechtsmittel am 24.12.1753 zur Erwägung an, am 21.01.1754 erbittet der Kl. die Austeilung der Akten an Referenten und erreicht diese am 25.01. Am 29.04. setzt das Tribunal den 10. Mai als Termin für einen gütlichen Vergleich an. Am 06.05. reicht der Kl. Rechnungen für Beerdigung der Mutter und weitere Dinge ein, die bei der Aufteilung des Erbes zu berücksichtigen sind. Diese fließen in den Vergleich vom 10.05.1754 mit ein, den das Tribunal protokolliert und in dem die Aufteilung des Erbes festgelegt wird.
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht 1749-1750 2. Ratsgericht 1750-1752 3. Tribunal 1752-1753 4. Tribunal 1753-1754
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.10.1751 und 21.10.1752; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.11.1751; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommener "Extract aus der den 23ten September 1750 geschehenen Auseinandersetzung und Berichtigung des Inventarii zwischen Franz Jochim Schultzen und Johann Jochim Wulff als Vormundt zu seel. Matthias Hinrich Schultzen Kinder; Prozeßvollmacht des Kl.s vom 03.07.1752; Aufstellung über entstandene Kosten nach 07.10.1749
- Reference number
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(1) 3300
- Former reference number
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Wismar S 339 (W S 10 n. 339)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1749-1751) 01.02.1752-21.05.1754
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
29.10.2025, 11:29 AM CET
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- (1749-1751) 01.02.1752-21.05.1754