Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes und Aktenversendung

Kläger: (2) Gödert Rotterdam, Weinschenk zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Vormünder der Kinder Marten Tancks und Engel Grells (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Zander (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Fallbeschreibung: Engel Grell, die frühere Frau Rotterdams, ist am 06.02.1656 gestorben, die Bekl. fordern die Erbteilung und ein Inventar über die Hinterlassenschaft der Grell. Der Kl. wehrt dies ab, da seine Frau bereits am 02.09.1643 das Erbe für ihre Kinder in Höhe von 8.117 Mk. lüb. festgelegt hatte und er ihnen nicht mehr auszahlen will. Das Ratsgericht scheitert bei seinem Versuch einer gütlichen Einigung und will die Akten zur Entscheidung an eine auswärtige Juristenfakultät verschicken, obwohl beide Parteien wegen der Kosten um ein Ratsgerichtsurteil gebeten hatten. Der Kl. appelliert gegen die Aktenverschickung, das Tribunal weist die Appellation am 17.04.1657 aber zurück und richtet nur ein Schreiben an den Rat, die Akten mit einem vereidigten Boten an die ausgewählte Fakultät zu versenden.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656-1657 2. Tribunal 1657

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Rödingk aufgenommene Appellation vom 18.03.1657; Ratsgerichtsurteile vom 09. und 10.03.1657; "Curatorium und Ausspruch sehl. Marten Tancken Kindern" vom 02.09.1643

Archivaliensignatur
(1) 3422
Alt-/Vorsignatur
Wismar T 2 (W T 1 n. 2)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1643-1657) 06.04.1657-17.04.1657

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1643-1657) 06.04.1657-17.04.1657

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