Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Teilung eines Erbes und Aktenverschickung
Kläger: (2) Johannes Schumacher und Johann Tanck als Vormünder der Kinder Marten Tancks und Engel Grells (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gödert Rotterdam, Weinschenk zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten vom 21.04. um Verlängerung der Frist zum Einreichen ihrer Appellation und vom Tribunal am 22.04. gewährten 14 tägiger Verlängerung tragen die Kl. am 05.05. ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Ratsweinschenk Tanck hat seiner Witwe Engel Grell und den gemeinsamen 4 Kindern ein ansehnliches Vermögen hinterlassen, das beim Tode seiner Witwe auf den Bekl. gefallen ist. Die Kl. fordern ein Inventar vom Erbe der Grell, der Bekl. verweigert dies und will nur einen Fixbetrag an die Kinder erster Ehe auszahlen. Dagegen klagen die Kl. vor dem Ratsgericht, das einen Vergleich versucht, dann die Akten an eine auswärtige Juristenfakultät verschicken will. Um Kosten zu sparen, wollen beide Parteien diese Aktenversendung verhindern, das Ratsgericht setzt sie trotzdem durch, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und bitten, das Ratsgericht anzuweisen, ein Urteil zu fällen. Das Tribunal weist das Ratsgericht am 08.05. an, die Akten der Vorinstanz einzureichen. Am 11.07. werden diese Akten von den Anwälten der Parteien begutachtet und deren Unvollständigkeit bemängelt, so daß das Tribunal am 13.07. den Rat zur Vervollständigung anweist und am 29.07. weitere Akten erhält. Am 07.08. fordern die Kl. die Vorlage weiterer Akten der Vorinstanz, am 12.08. wird der Bekl. vom Tribunal angewiesen, Akten beizubringen. Dieser berichtet am 25.08., er habe sie beim Ratsgericht eingereicht und besitze keine Kopien. Am 20.10. urteilt das Tribunal, daß das Ratsgericht selbst ein Urteil zu sprechen habe und beauftragt den Bekl., binnen 14 Tagen ein Erbinventar vorzulegen. Am 22.10.1657 beauftragt das Tribunal die Assessoren Schlüter und Dreyer mit der Feststellung des Erbes, am 29.01.1658 legen die Assessoren ihr Kommissionsprotokoll vor. Am 26.04. urteilt das Tribunal über verschiedene Forderungen und fordert beide Parteien auf, weitere Beweise für andere Forderungen vorzulegen. Am 03.06. kündigt der Bekl. an, gegen das Urteil restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbittet dazu Fristverlängerung, die er am 07.06. erhält. Am 07.06. ergreifen auch die Kl. restitutio in integrum, werden jedoch bereits einen Tag später in allen wesentlichen Punkten abgewiesen. Das Tribunal trägt jedoch dem Bekl. auf, weitere Beweise für seine Forderungen vorzulegen. Dem folgt der Bekl. am 01.07., woraufhin das Gericht am 08.07. über weitere Detailforderungen der Parteien entscheidet. Am 05.07. legt der Bekl. seinen Restitutionsantrag vor, der am 06.07. angenommen wird. Am 10.07. legen die Kl. verschiedene Gegenargumente vor, am 04.08. macht der Bekl. Prozeßkostenrechnungen geltend, die er zu berücksichtigen bittet. Am 21.09. bestätigt das Tribunal sein Urteil und stellt es dem Bekl. frei, sich noch einmal wegen des Inventars zu äußern. Dies tut er am 07.10., erklärt erneut die einzelnen strittigen Posten und bittet, ihn in seinem Besitz zu schützen. Am 18.10. bestätigt das Tribunal daraufhin sein Urteil erneut, stellt es dem Bekl. aber frei, wegen einzelner Posten neue Beweise vorzulegen. Am 23.10.1658 teilen die Parteien mit, daß sie sich über die strittigen Fragen verglichen haben
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656-1657 2. Tribunal 1657-1658 3. Tribunal 1658
Prozessbeilagen: (7) von Notar David Tobaeus aufgenommene Appellation (o.D.); Ratsgerichtsurteile vom 25.02. und 09.03.1657; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gerdes vom 20.06.1657 und des Bekl. für Dr. Zander vom 09.07.1657; von Notar Johannes Balthasar ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14. und 15.05.1657; "Curatorium und Ausspruch sehl. Marten Tancken Kinder" vom 02.09.1643; Protocollum Commissionis vom 29.01.1658; Eidesformel des Bekl.; Bestätigung des Dr. David Ranitz (o.D.); von Notar Joachim Schumacher aufgenommene Zeugenbefragungen des Hans Diestler vom 08.03.1656, des David Hagen vom 06.08.1656; Bestätigung von Dr. Nicolaus Eggebrecht vom 27.10.1645; Obligation des Adam Köppe und Brandanus Schmidt für Martin Tanck vom 25.11.1637; Weinrechnungen des Superintendenten Magister Jochim Hertzberg vom 27.08.1638-11.05.1642; Quittungen Engel Grells vom 13.02.1653, Gödert Rotterdams vom 16.12.1646, 21.02.1652, David Mackes vom 07.06.1656; Weinrechnung des Wismarer Gouverneurs 06.06.-30.10.1643; Aufstellung über Bierlieferungen Daniel Hertzbergs an Bekl. vom 01.09.1645-04.03.1647; von Notar Johannes Rödingk aufgenommenes Protokoll der Befragung von David Grell und Elisabeth Bueten vom 11.04.1656; Auszug aus Erbinventar (o.D.); Testament der Engel Grell vom 23.08.1655; Memorial Dr. Zanders (o.D.); Aufstellung über Fehler im vom Bekl. vorgelegten Inventar; Schreiben des Bekl. an seine Mutter vom 21.07.1649; Prozeßkostenabrechnungen vor dem mecklenburgischen Hofgericht in den Fällen Rotterdam vs. Hartwig von der Lühe zu Berentshagen, ders. vs. Hans Pentz zu Nienhagen; ders. vs. Johan Stürcke, Hauptmann auf Marwitz, ders vs. Christian Stürcke, Martin Tanck vs. Volrath von der Lühe, ders. vs. Bürgermeister und Rat von Neubukow, ders. vs. Major Erich Tunesen
- Reference number
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(1) 3423
- Former reference number
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Wismar T 2 (W T 1 n. 2)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 20. 1. Kläger T
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1637-1657) 21.04.1657-23.10.1658
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:02 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1637-1657) 21.04.1657-23.10.1658