Münze
Münze, 1/24 Taler (Groschen), 1621
Vorderseite: IO ER D G MAR BRAND PRUSSIAE 1621 - Gevierter Wappenschild mit Herzschild. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.
Rückseite: ST PO CA V CR IA D BVR I NVR PR RV - Adler, auf der Brust Reichsapfel mit Wertzahl. Außen Kordelkreis, Schriftkreis und Perlkreis.
Erläuterungen: Joachim Ernst war als zweiter überlebender Sohn des Brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg der Erbe des Markgraftums Brandenburg-Ansbach, als mit Markgraf Georg Friedrich I. der letzte Vertreter der fränkischen Linie der Hohenzollern 1603 verstorben war. Er war einer der Mitbegründer der Protestantischen Union, die ein Bündnis zahlreicher protestantischer Fürsten war und in der Anfangsphase des Dreißigjährigen Kriegs große Bedeutung gewann. Nachdem sie sich 1621 wegen der Übermacht der katholischen Seite auflösen musste, distanzierte sich der Markgraf von seinen Verbündeten und blieb bis zu seinem Tod 1625 politisch bedeutungslos. Im Jahr 1621 begann Joachim Ernst in Fürth Münzen prägen zu lassen. Damit lagen die ersten Fürther Prägungen dieses Markgrafen in der Anfangszeit der Kipper- und Wipperzeit. Diese sollte erst 1623 enden und eine der größten Münzverschlechterungen und Inflationen der Frühen Neuzeit in Europa sein. Ein Vorgeschmack darauf zeigte sich bereits bei diesem Stück zu sechs Batzen, dessen Silbergehalt schon reduziert war.
Authentizität: Original
- Originaltitel
-
Kippergroschen von Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg-Ansbach von 1621
- Alternativer Titel
-
1/24 Taler (Groschen), 1621 Fürstentum Ansbach Joachim Ernst, Brandenburg-Ansbach, Markgraf
- Standort
-
Staatliche Münzsammlung München
- Inventarnummer
-
3-0052
- Maße
-
Durchmesser: 30,2 mm Gewicht: 5,12 g Stempelstellung: 12 h
- Material/Technik
-
Silber; geprägt
- Verwandtes Objekt und Literatur
-
Standardzitierwerk: Sammlung Wilmersdörffer, Brandenburg in Franken, München 1925. Seite/Nr.: vgl. 846 Slg. Wilmersdörffer Seite/Nr.: vgl. 846
- Klassifikation
-
1/24 Taler (Groschen) (Spezialklassifikation: Nominalangabe)
Original (Spezialklassifikation: Authentizität)
- Bezug (was)
-
Kipper und Wipper
Wappen
Markgraf
- Ereignis
-
Auftrag
- Ereignis
-
Herstellung
- (wer)
-
Fürstentum Ansbach (Münzstand)
- (wo)
-
Fürth (Bayern) (Münzstätte)
- (wann)
-
1621
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.08.2024, 09:29 MESZ
Datenpartner
Staatliche Münzsammlung München. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Münze
Beteiligte
- Joachim Ernst, Brandenburg-Ansbach, Markgraf (Münzherr)
- Fürstentum Ansbach (Münzstand)
Entstanden
- 1621
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An Seiten Hoch-Fürstl. Cammer ist man deß Versehens, es werde der in Exigir- und Einbringung der diß-jährigen so beständig- als unbeständigen, wie auch derer von vorgehenden Jahren zuruck gebliebenen Geld, Getreyd und anderer Gefälle, denen vielmalig ergangenen Herrschafftlichen Außschreiben, ... am 8. Novembr. 1723. ... auch den 25. Aug. 1724. und weiters wiederhohlt-geschärfftesten Verordnung, zur unterthänigsten Folge, ... vorzukehren ... : Onolzbach, den 20. Decembr. 1725.

Nachdem bey Hoch-Fürstl. Camm. mißfällig vorkommet, daß geg. die verschiedentlich publicirte, und letzhin am 2. Junii, Anno 1710. auch 3. Febr. Anno 1711. reiterirte Ausschreiben, an theils Orten die Pfarr- und Heiling-Hölzer zimlich angegriffen werden, auch einige Pfarrere davon nach eigenen Willen, ohne mit denen Aemtern hierunter zu communiciren, verkauffen und begeben; ... Als ergehet an sämtliche disseitige Aemter hiemit ... der ... Befehl, ... daß fürohin keiner ... etwas von denen ... Heilig-Hölzern zu verkauffen oder zu begeben ... : Signatum unter hievorgedruckt- Hoch-Fürstl. Cammer-Secret-Insiegel. Onolzbach, den 4. April. 1718.
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5447a724-691f-42f4-b415-bb923ee05730/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]

Demnach sich die Seuche unter dem Horn-Vieh je länger je mehrers auszubreiten beginnet, und man dahero bey nächst-künfftig-hiesiger Martini-Meß keines ohne gnugsamen Obrigkeitlich-versicherten Attestaten wegen deßen Gesundheit zu Marckt bringen laßen will ... : Signatum Onolzbach, den 25. Octob. 1731
![Obgleich Innhalt des am 25. Febr. 1708. emanirten Ausschreibens unter andern gemesentlich verordnet worden, daß die bey denen Aemtern- Occasione derer sich ereignenden Hand-Lohns- und Nachsteuer-Fälle vorgehende Taxationes- und darauf verfügende Berichts-Erstattungen ohnentgeltlich geschehen- und denen Unterthanen dißfalls nicht das mindeste abgefordert werden solle ... : [Onolzbach, den 10. Martii, 1730.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c6b941a7-b9b0-4d61-94a0-29bd412bb131/full/!306,450/0/default.jpg)
Obgleich Innhalt des am 25. Febr. 1708. emanirten Ausschreibens unter andern gemesentlich verordnet worden, daß die bey denen Aemtern- Occasione derer sich ereignenden Hand-Lohns- und Nachsteuer-Fälle vorgehende Taxationes- und darauf verfügende Berichts-Erstattungen ohnentgeltlich geschehen- und denen Unterthanen dißfalls nicht das mindeste abgefordert werden solle ... : [Onolzbach, den 10. Martii, 1730.]
![Es ist von der dahieigen Waysen-Hauß-Inspection dieser Tagen die beschwehrende Anzeige beschehen, was massen bißanhero etwelche Vatter- und Mutter-lose Waysen sich dortselbst befunden, denen jezuweilen durch Gutmüthige Vermächtnüsse, oder Geschencke von ihren Pathen und andern Freunden, etwas zugefallen ... ein solches aber Selben von ihren eigenen Befreunden ... wiederum übel anmaßlich entzogen worden seye : [Signatum Onolzbach, den 4. April. Anno 1726]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f5a2540c-6df0-4faf-a2dc-fb86c6f9a3b1/full/!306,450/0/default.jpg)
Es ist von der dahieigen Waysen-Hauß-Inspection dieser Tagen die beschwehrende Anzeige beschehen, was massen bißanhero etwelche Vatter- und Mutter-lose Waysen sich dortselbst befunden, denen jezuweilen durch Gutmüthige Vermächtnüsse, oder Geschencke von ihren Pathen und andern Freunden, etwas zugefallen ... ein solches aber Selben von ihren eigenen Befreunden ... wiederum übel anmaßlich entzogen worden seye : [Signatum Onolzbach, den 4. April. Anno 1726]
![Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/78a0b465-5375-42c6-9d7a-ed876b812138/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Hoch-Fürstl. gnädigster Herrschafft wegen, ergehet hiermit an alle und jede Ober- und Beambte, wie auch Burgermeistere und Rath in Städten, Märckten und Flecken, dieses gesamten Fürstenthums und Lande die gemessene Verordnung, daß, obwohlen in dem letzthin ergangenen vorläuffigen Ausschreiben befohlen worden, die Chur-Bayrische ganze und halbe Max d'or biß zu den 1. Julii vor voll cursiren ... zu lassen : [Onolzbach, den 10. April. 1726]
