Bestand

OKH / Generalinspekteur der Panzertruppen (Bestand)

Bestandsbeschreibung: a) Chef der Schnellen Truppen im Oberkommando des Heeres (Chef d Schn Tr im OKH):

Die Aufstellung erfolgte zum 24. Dezember 1938 gem. Befehl OKH 19.12.1938-14a/b - 2.Abt. ( II b) Gen St d H . Der Chef d Schn Tr gehörte zum OKH und unterstand dem Oberbefehlshaber des Heeres (ObdH) unmittelbar und war ihm alleine verantwortlich. Er hatte die Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals. Der Chef d Schn Tr sorgte im Auftrag des ObdH für die Weiterentwicklung der Panzertruppe und der Kavallerie und überwachte die Einheitlichkeit der Ausbildung dieser Waffen. Hierin wurde er bei der Kavallerie durch den "Höheren Kavallerie-Offizier", bei den Panzerabwehr-Abteilungen durch den "Höheren Panzerabwehr-Offizier" unterstützt. Seine Forderungen und Erfahrungen richtete er an den Chef der Waffenabteilungen der Panzertruppe, Kavallerie und Heeresmotorisierung im OKH/Allgemeines Heeresamt (AHA). Dieser hatte ihn über die laufenden und grundsätzlichen Angelegenheiten der Waffenabteilung zu unterrichten.

Die Panzertruppenschule und die Kavallerieschule waren dem Chef d Schn Tr unterstellt. Die Beschickung der Kurse und die Anordnung von Versuchen in den Schulen bzw. Lehrtruppenteilen regelte die Waffenabteilung der Panzertruppe, Kavallerie und Heeresmotorisierung im OKH/AHA.

Mit Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung (26. August 1939) wurde der von der Waffenabteilung der Panzertruppen, Kavallerie und Heeresmotorisierung (In 6) unabhängige Stab "Chef d Schn Tr" in den Inspekteur der Schnellen Truppen (ohne eigenen Arbeitsstab) umgebildet und dieser - ähnlich wie die Inspekteure der anderen Waffengattungen - für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf die Waffenabteilung In 6 des AHA angewiesen. Diese Organisationsänderung blieb bei der Zuordnung des Chef d Schn Tr im Bestand RH 10 unberücksichtigt, da Schriftgut des Inspekteurs d Schn Tr nicht anfallen konnte und die Inspektion der Schnellen Truppen schließlich 1943 im Gen Insp d Pz Tr aufging (vgl. Abschnitt d ).

b) General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des Heeres (Gen d Schn Tr b ObdH):

Aufgestellt gemäß Befehl OKH, 29.2.1940 - 425/40 - Gen-St d H/ Org Abt. (1 St: ) (II). Für ihn galten die Befehlsbefugnisse und die Dienstanweisung der Waffengenerale beim ObdH. Der Gen d Schn Tr war Berater des ObdH in allen Fragen seiner Waffe. Unterstellt war er dem Chef des Generalstab des Heeres. Gegenüber den Angehörigen seines Stabes hatte er die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. Die Hauptaufgabe des Gen d Schn Tr war die praktische Auswertung von Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung seiner Waffe. Die besonderen Arbeitsgebiete waren grundsätzliche Fragen der Kampfführung schneller Truppen in Verbindung mit der Operationsabteilung des Heeres sowie Vorschläge für den Einsatz schneller Truppen, soweit sie Heerestruppen waren. Demgegenüber lag das Schwergewicht der Tätigkeit des Inspekteurs der Schnellen Truppen bei der Überwachung der Ausbildung der Truppen seiner Waffe im Ersatzheer und den dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstehenden Neuaufstellungen.

In Verbindung mit den zuständigen Abteilungen des Generalstab des Heeres war der Gen d Schn Tr verantwortlich für die Bearbeitung der taktischen Waffenvorschriften und für Vermittlung der Kriegserfahrungen durch Weisungen und Merkblätter an die Truppe. Für die Bearbeitung von Vorschriften, Weisungen und Merkblättern sowie der Forderungen auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung stand ihm seine Waffenabteilung ( In 6) beim Chef H Rüst und BdE. - unbeschadet deren Unterstellung unter das Allgemeine Heeresamt (AHA) - zur Verfügung. Die Waffenabteilung handelte hierbei nach seinen Weisungen.

Um Erfahrungen und Forderungen prüfen zu können, hatte der Gen d Schn Tr im Einvernehmen mit dem Chef H Rüst und BdE das Recht, bei den Lehrtruppen seiner Waffe die Durchführung von Versuchen anzuordnen und ihrem Dienst beizuwohnen. An Versuchen des Waffenamtes wurde er vom Chef H Rüst und BdE beteiligt, soweit die taktische und technische Verwendung seiner Waffe berührt wurden.

Der Gen d Schn Tr b ObdH überwachte die truppendienstliche Betreuung der Heerestruppen seiner Waffe. Er hatte das Recht, im Auftrag des Oberbefehlshabers des Heeres den Divisions-Kommandos z.b.V. bezüglich der Ausbildung der ihnen unterstellten Heerestruppen Weisungen zu erteilen. Außerdem hatte er im Einvernehmen mit den zuständigen Kommandobehörden das Recht, alle Truppenteilen des Feldheeres seiner Waffe aufzusuchen oder ihrem Dienst beizuwohnen. Zu den "Schnellen Truppen" gehörten: Infanterie-Regimenter und -Bataillone (mot.), die kriegsgliederungsgemäß Bestandteil einer Panzer-Divisionen waren, Schützen-Regimenter (mot.), Kradschützen-Bataillone, Panzer-Regimenter, Panzerabwehr-Abteilungen, Kavallerie-Regimenter, Radfahr-Abteilungen, Aufklärungsabteilungen (s. AHM 1940, Nr. 276, Nr. 51, Nr. 278).

Nach Vermehrung der Eisenbahnpanzerzüge wurde 1941 ein Stabsoffizier der Eisenbahn-Panzerzüge aufgestellt. (Dienstanweisung ObdH/Gen St d H/Org.Abt. (II) Nr. 2730/41 vom 24.10.1941). Er gehörte zum Stabe des Gen d Schn Tr b ObdH, dessen Referat "Eisenbahn-Panzerzüge" ihm im Rahmen der Dienstanweisung der Waffengenerale vom 2. Januar 1940 (siehe. AHM 1940, Nr. 51) oblag. Die Angelegenheiten der Eisenbahnpanzerzüge wurden von ihm in enger Verbindung mit dem Chef des Transportwesens bearbeitet. Der Stabsoffz. d Eisb Pz Zg war Truppenvorgesetzter aller Eisenbahn-Panzerzüge (weitere Angaben zum Stabsoffz. bzw. Kdr. der Eisenbahn-Panzerzüge siehe Abs. d).

Gemäß Gen St d H, Az. GZ (I a) Nr. 435/43 geh. vom 27. März 1943 wurde die Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH zum 1. April 1943 aufgelöst. Das freiwerdende Personal wurde aufgeteilt, u.a. auch auf den Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres und den Generalinspekteur der Panzertruppen. Das Referat Radfahrer und Kavallerie beim Gen d Schn Tr wurde vom General der Infanterie beim ObdH übernommen, der bisher dem Stabe Gen d Schn Tr zugehörige Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge dem Chef Gen St d H unmittelbar unterstellt, wobei sich an seinem Aufgabenbereich nichts änderte (das Aktenmaterial des Gen d Schn Tr wurde, soweit es nicht Panzerzüge und Radfahrer/Kavallerie betraf, vom Generalinspekteur der Panzertruppen übernommen).

c) Panzer-Offizier beim Chef des Generalstabes des Heeres (Pz Offz b Chef d GenStdH):

Mit Auflösung der Waffengattung "Schnelle Truppen" und Schaffung der Waffengattung "Panzertruppen" zum 2. April 1943 erfolgte die Aufstellung gemäß Befehl OKH, 1. April 1943 - 26870/43g - Gen St d H/Org Abt (II) anstelle der aufgelösten Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH. Der Pz Offz b Chef d Gen St d H war dem Chef des Gen St d H unmittelbar unterstellt. Er hatte gegenüber seinem Stabe die Disziplinarbefugnisse eines Regiments-Kommandeurs. Der Pz Offz b Chef Gen St d H sollte enge Verbindung zum Generalinspekteur der Panzertruppen halten und den Abteilungen des Generalstabes des Heeres zur Beschaffung benötigter Unterlagen zur Verfügung stehen ( siehe AHM 1943, Nr. 356). Der Pz Offz b Chef d Gen St d H war neben seiner beratenden Tätigkeit auch die bearbeitende Dienststelle im Generalstab des Heeres für alle Fragen der "Panzerbekämpfung aller Waffen". Insbesondere hatte er an die Stabsoffiziere für Panzerbekämpfung bei den Armeeoberkommandos fachliche Weisungen zu erteilen. Die Auflösung der Dienststelle erfolgte gemäß Chef GenSt d H 1259/44 geh. vom 2. Juli 1944 bei Übergabe der Aufgaben an den Generalinspekteur der Panzertruppen (siehe dazu RH 10/13).

d) Generalinspekteur der Panzertruppen (Gen Ins d Pz Tr):

Aufgestellt mit Wirkung gemäß Chef OKW/ Heeresstab Nr. 522/43 geh. vom 28. Februar 1943 unter Verwendung folgender Dienststellen: Inspektion der Schnellen Truppen beim Befehlshaber des Ersatzheeres, Sonderstab Panzer beim Chef H Rüst und BdE und Gruppe Panzer des Generals beim Chef H Rüst und BdE. Diese Dienststellen galten mit dem Tage der Umbildung in den Stab des Gen Insp d Pz Tr als aufgelöst. Eine weitere Personalzuführung für den Generalinspekteur brachte die Auflösung der Dienststelle Gen d Schn Tr b ObdH (siehe Abschnitt b). Der Generalinspekteur der Panzertruppen war Hitler als Oberbefehlshaber des Heeres unmittelbar unterstellt. Er hatte die Dienststellung des Oberbefehlshabers einer Armee und war oberster Waffenvorgesetzter der Panzertruppen. Die Bezeichnung "Panzertruppen" im Sinne der Dienstanweisung umfasste: Panzertruppen, Panzer-Grenadiere und motorisierte Infanterie (Inf. mot.), Panzer-Aufklärungs-Truppen, Panzer-Jäger-Truppen und schwere Sturmgeschützeinheiten.

Dem Gen Insp d Pz Tr oblag die Organisation und Ausbildung der Panzertruppen und der großen Schnellen Verbände des Heeres im Einvernehmen mit dem Chef des GenStdH. Er hatte außerdem das Recht, im Auftrag des "Führers" der Luftwaffe und der Waffen-SS auf dem Gebiete der Organisation und Ausbildung der Panzertruppen Weisungen zu geben. Seine Forderungen für die technische Weiterentwicklung seiner Waffen und die fabrikatorischen Planungen trug er Hitler in enger Verbindung mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur Entscheidung vor.

In seiner Eigenschaft als Waffenvorgesetzter war der Gen Insp d Pz Tr auch Befehlshaber der Ersatztruppen seiner Waffen. Er hatte ferner dafür Sorge zu tragen, für das Feldheer laufend vollbrauchbaren Ersatz an Personal und Panzerfahrzeugen sicherzustellen, insbesondere stellte er die befohlenen Neuaufstellungen und Auffrischungen der Panzertruppen sicher.

Der Gen Insp d Pz Tr hatte ebenso die Kriegserfahrungen für Kampfführung, Bewaffnung, Ausbildung und Organisation der Panzertruppen auszuwerten. Hierzu war er ermächtigt, alle Panzertruppenteile der Wehrmacht und der Waffen-SS im Feldheer aufzusuchen und zu besichtigen. Außerdem berichteten ihm die Panzertruppen des Feldheeres unmittelbar. Er selbst brachte seine Wahrnehmungen und Erfahrungen allen zuständigen Dienststellen einschließlich dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur Kenntnis. Die Bearbeitung aller Vorschriften für die Panzertruppen wurde vom Gen Insp d Pz Tr geleitet. Soweit die Vorschriften die Führung von Verbänden und das Zusammenwirken mit anderen Waffen betrafen, war vor ihrer Herausgabe das Einverständnis des ChefdGenStdH herbeizuführen.

Dem Generalinspekteur der Panzertruppen als Waffenvorgesetzter waren dauernd unterstellt:

a) die Ersatz- und Ausbildungstruppenteile der Schnellen Truppen (außer Kavallerie- und Radfahr-Ersatz- Truppenteilen), die unter besonderen Kommandobehörden zusammengefasst waren,

b) die Schule für Schnelle Truppen (ohne Kavallerie- und Radfahr-Lehreinrichtungen) des Feld- und Ersatzheeres mit den zugehörigen Lehrtruppen.

Im Rahmen seiner Befugnisse war der Gen Insp d Pz Tr ermächtigt, bindende Weisungen an alle Dienststellen des Heeres zu erteilen. Diese waren gehalten, dem Gen Insp d Pz Tr die von ihm benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Diese Aufgaben des Gen Insp d Pz Tr waren insbesondere im Bereich des Ersatzheeres sowie der Schulen der Panzertruppen im Feld- und Ersatzheer auf den Inspekteur der Panzertruppen übertragen. Der Inspekteur der Panzertruppen (Insp d Pz Tr ) war eine Dienststelle des OKH und unterstand dem Gen Insp d Pz Tr. Er hatte die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Kommandierenden Generals. Für die Leitung und Überwachung der Organisation und Ausbildung der Panzertruppen-Schulen und ihrer Lehrtruppen inner- und außerhalb des Reiches unterstand dem Insp d Pz Tr der Kommandeur der Schulen der Panzertruppen. Auch dieser war eine Dienststelle des OKH; er hatte die Dienststellung und die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs (siehe RH 10/79.).

Die Vorschriftenstelle der Panzertruppen unterstand zunächst dem Inspekteur der Panzertruppen unmittelbar; ihr Leiter hat die Stellung und Disziplinarbefugnisse eines Brigade-Kommandeurs. Gemäß OKH/GenStdH/Org.Abt: I/29403 vom 5. September 1944 erfolgte die Umbenennung der Vorschriftenstelle der Panzertruppen in Gen Insp d Pz Tr/ Amtsgruppe Vorschriften. Sie war eine Dienststelle des Gen Insp d Pz Tr und auf enge Zusammenarbeit mit der Abt. Ausbildung angewiesen.

Zur Zusammenfassung der Panzerabwehr innerhalb der Wehrmacht wurde im September 1944 der General der Panzerabwehr aller Waffen geschaffen. Er war eine Dienststelle des Generalinspekteurs der Panzertruppen und hatte die Dienststellung und Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. Der Gen d Pz Abw aller Waffen wertete die Kriegserfahrungen hinsichtlich des Einsatzes von Panzerabwehrwaffen aus, sorgte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen für eine einheitliche Waffenentwicklung und war berechtigt, an alle Dienststellen der Wehrmachtteile und Waffen-SS (ausgenommen Fliegertruppe und Flakartillerie der Luftwaffe) in waffentaktischen und waffentechnischen Fragen der Panzerabwehr bindende Weisungen zu geben (zum Aufstellungsbefehl und zur Dienstanweisung vom 13. September 1944 siehe RH 19 II/206).

Nach Vermehrung der Eisenbahnpanzerzüge wurde im Herbst 1941 der Stabsoffizier der Eisenbahnpanzerzüge aufgestellt (vgl. Abschnitt b). Am 25. Januar 1943 wurde die Bezeichnung in Kommandeur der Eisenbahn-Panzerzüge geändert. Mit Auflösung des Gen d Schn Tr b ObdH wurde der Kdr d Eisb Pz Zg in Kommandeur der Eisenbahnpanzerzüge beim Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt (1.4.1943). Dieser war dem Chef GenStdH unmittelbar unterstellt. Er war Truppenvorgesetzter sämtlicher Eisenbahnpanzerzüge und hatte die Befugnisse eines Divisions-Kommandeurs. Im Rahmen der Dienstanweisung für Waffengenerale vom 2. Januar 1940 bearbeitete der Kdr d Eisb Pz Zg b ObdH die Angelegenheiten der Eisenbahn-Panzerzüge. Der Chef des GenStdH stellte ihn außerdem dem Gen Insp d Pz Tr als Sachbearbeiter für alle in dessen Aufgabengebiet fallende Angelegenheiten zur Verfügung, um die Spitzenorganisation der Eisenbahn-Panzerzüge so einfach wie möglich zu halten. Der Kdr d Eisb Pz Zg b ObdH war zur besonders engen Zusammenarbeit mit dem Chef des Transportwesens angehalten (Benutzung und Sicherung der Schienenwege). Am 7. Dezember 1944 wurde der Kdr d Pz Zg b Chef GenStdH als selbstständige Dienststelle aufgelöst und als Kommandeur der Panzerzüge dem Gen Insp d Pz Tr unterstellt, mit Wirkung vom 1. April 1945 erfolgte schließlich die Auflösung der Dienststelle Generalinspekteur der Panzertruppen/Kommandeur der Panzerzüge und die Übergabe der Geschäfte an den Gen Insp d Pz Tr/ Referat Panzerzüge ( siehe RH 10/126 ).

Inhaltliche Charakterisierung: Die Masse des jetzt im Bestand RH 10 verzeichneten Archivgutes war nach Kriegsende in die USA verbracht und dort in der US-Reihe H 16 zusammengefasst worden. Die Rückführung der H 16-Reihe erfolgte in zwei Sendungen im Jahre 1962 sowie in einer Nachsendung im Mai 1967 an die Dokumenten-Zentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg. Nach Inkrafttreten der "Vereinbarung zur Zusammenfassung des militärischen Archivgutes" vom 29.4./15.5.1968 zwischen den Bundesministern des Innern und der Verteidigung und der damit verbundenen Verlegung des Bundesarchiv-Militärarchivs von Koblenz nach Freiburg erfuhr der aus den USA zurückgegebene Kernbestand eine Ergänzung durch Unterlagen, die dem Bundesarchiv von Herrn Oberst a.D. Kaulbach geschenkt worden waren (Zugang 176/62). Weiteres, den Bestand RH 10 ergänzendes Material wurde aus den vermischten EAP-Unterlagen übernommen.

Im Bestand RH 10 sind vier Dienststellen zusammengefasst: Chef der Schnellen Truppen,

General der Schnellen Truppen, Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres und Generalinspekteur der Panzertruppen.

Da es sich hierbei nicht um eine Stelle handelt, die infolge ihrer behördengeschichtlichen Entwicklung nach organisatorischen Änderungen umbenannt wurde, sondern um verschiedene Behörden, die zeitweise sogar parallel zueinander existierten, ergab sich hieraus bereits eine grobe Gliederung des Bestandes. Die weitere Klassifikation des Bestandes innerhalb der Einzelbehörden konnte sich beim Panzeroffizier beim Chef Generalstab des Heeres an dem noch erkennbaren Registraturschema anlehnen; beim Chef der Schnellen Truppen sowie beim General der Schnellen Truppen beim Oberbefehlshaber des Heeres war eine Untergliederung wegen des nur geringen und einheitlichen Schriftgutanfalls nicht notwendig (hier: hauptsächlich Übungen und Ausbildungsfragen). Den weitaus größten Arbeitsaufwand erforderte die Ordnung der in einem völlig desolaten Zustand zurückgekommenen Bestandsabteilung Generalinspekteur der Panzertruppen. Um eine möglichst rationelle Benutzung dieser Unterlagen zu ermöglichen, wurde ein Teil der Bände, der lediglich nach Umläufen der Dienststelle geordnete Zustandsberichte vornehmlich der Panzertruppe enthielt, aufgelöst und nach Verbänden und Einheiten neu zusammengefasst. Andere Akten, die als "Geheime Kommandosachen", "Geheimsachen" und "Offenes Schriftgut" bezeichnet waren, wurden so geordnet, dass nunmehr chronologisch klar gegeneinander abgegrenzte Archivalieneinheiten vorliegen. Da mit Ausnahme des nach Geheimhaltungsgraden unterschiedenen Schriftgutes eine alte Registraturordnung nicht erkennbar war und die Überlieferung zudem sehr lückenhaft erschien, bot sich eine Gliederung des Generalinspekteurs der Panzertruppen nach logischen Aspekten an.

Der Bestand enthält vorwiegend Unterlagen über Ausbildung, Organisation, Einsatz sowie materielle und personelle Ausstattung und Lage der Panzertruppe. Dabei befindet sich eine Sammlung der von diversen Verbänden und Einheiten der Panzertruppe monatlich einzureichenden Zustandsberichte (ca. 200 Bde.) sowie verhältnismäßig umfangreiches Bildmaterial über deutsche und ausländische Panzerfahrzeuge (8 Bde.).

Erschließungszustand: Findbuch

Umfang, Erläuterung: 418 AE

Zitierweise: BArch RH 10/...

Reference number of holding
Bundesarchiv, BArch RH 10
Extent
488 Aufbewahrungseinheiten; 7,0 laufende Meter
Language of the material
deutsch

Context
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Reichsheer und Heer >> Generalinspektionen und Inspektionen

Date of creation of holding
1935-1945
Provenance
Oberkommando des Heeres/Generalinspekteur der Panzertruppen, 1935-1945

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Last update
16.01.2024, 8:43 AM CET

Object type

  • Bestand

Associated

  • Oberkommando des Heeres/Generalinspekteur der Panzertruppen, 1935-1945

Time of origin

  • 1935-1945

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