Archivale

Bestandbrief (= Pachtbrief)

Regest: Oßwald und Caspar From, Gebrüder, zu Kirchentellinsfurth, bekennen, daß sie samenthaft und unverscheidenlich (= gemeinsam) von Anthoni Decker und Hans Bier, Spendenpflegern zu Reutlingen, des genannten Almusens Fischwasser, genannt des Volns Wasser, zwischen des Spitals zu Reutlingen und des Heiligen zu Kirchen(tellinsfurth) Wasser, samt dem halben Teil der dazu gehörigen Wiesen auf die nächsten 6 Jahre bestanden und empfangen haben. Sie sollen das Fischwasser samt den Wiesen in ziemlichem Wesen und Bau halten und die Fach +) und Gebäu, wie sie sein sollen, in allweg erhalten und dazu dem genannten Almusen aus dem Wasser jährlich als Bestandzins zahlen und in Reutlingen abliefern 10 fl und aus dem halben Teil der Wiesen 8 1/2 Pfund Heller, alles gemeine Landswährung. An diesem Wieszins soll (durchgestrichen: Tolga ++) Bäurin und Margretha Leupin) Hans From zu Kirchentellinsfurth das Drittel bezahlen. Die oben genannten Fischer und ihre Erben sollen auch pflichtig sein, nach Endung des Bestands das Wasser den Spendenpflegern in aller Maß, Form und Gestalt zu überantworten, wie sie es jetzt von ihnen bestanden haben. Wenn sie Wasser oder Wiesen nicht, wie sich gebührt, halten würden oder an Richtung des Zinses eines Jahres säumig wären, so haben die Spendenpfleger das Recht, die genannten Pächter oder ihre Erben an liegender und fahrender Habe anzugreifen und nach des Dorfs Kirchentellinsfurth Recht zu verganten, bis sie um ihren verfallenen Zins samt draufgegangenen Kosten ganz bezahlt sind. Wenn einer der Brüder während der Zeit des Bestands mit Tod abginge, so soll der Überlebende mit Genehmigung der Pfleger einen andern zu sich nehmen, nicht aber für sich selber und seines Gefallens (darüber verfügen). Sterben beide vor Ende der 6 Jahre, so ist der Bestand aus und das Wasser samt den Wiesen den Spenden heimgefallen, und damit sollen alle ausständigen Zinse erlegt werden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Den 18. Oktober (15)69 haben Caspar Schilling und Matheus Deckher, Spendenpfleger, den beiden Fischern das Wasser und die Wiesen mit dem Zins und Bestand wieder auf 6 Jahre geliehen bis zum Jahr (15)76. Und nachdem die Fischer etliche Wiesen anderweit verliehen, sollen sie solche wiederum zu ihren Handen ziehen bei Verlierung der Lehenschaft.
Bezeugt Samuel Gretzinger mit dieser seiner Handschrift.

Archivaliensignatur
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1290
Formalbeschreibung
Urkunde beschädigt
Beschreibstoff: Pap.

Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Papiersiegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius

Genetisches Stadium: Or.

Bemerkungen: +) Fischer, Schw. WB: = senkrecht abgegrenzter Raum eines Wasserlaufs, zum Schwellen, Fischfang usw. dienend
++) Kurzform von Ottilie?

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1564 Januar 13, Hylarii

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1564 Januar 13, Hylarii

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