Archivbestand
Kirchengemeinde Lippinghausen (Bestand)
Die Ortschaft Lippinghausen war Teil des Kirchspiels Hiddenhausen, das gemeinsam mit Oetinghausen, Eilshausen und Bustedt von der Abtei Herford gegründet wurde. Das eigenständige kirchliche Leben in Lippinghausen begann im Jahr 1902, als eine Hilfspredigerstelle für die Seelsorge in Oetinghausen und Lippinghausen eingerichtet wurde. Obwohl der Pfarrer in Hiddenhausen wohnte, hatte er weiterhin die Gesamtaufsicht über das religiöse Leben in diesem Bezirk. Ab 1912 wurden im neu errichteten Gemeindehaus in Lippinghausen erstmals Gottesdienste von Geistlichen der Kirchengemeinde Hiddenhausen abgehalten.Die Kirchengemeinde Hiddenhausen wurde 1962 in drei eigenständige Gemeinden aufgeteilt, darunter auch die Kirchengemeinde Oetinghausen-Lippinghausen. Am 29. Januar 1962 beantragte das Presbyterium beim Landeskirchenamt eine Pfarrstelle für Lippinghausen, die als zweite Pfarrstelle der neu gegründeten Gemeinde dienen sollte. Dabei wurde betont, dass der Inhaber der Stelle zusätzliche kreiskirchliche Aufgaben übernehmen müsste und dass Oetinghausen und Lippinghausen zwei Gemeindeteile mit eigenständigem gottesdienstlichen Leben waren. Die Einrichtung der neuen Pfarrstelle wurde zum 1. April 1962 genehmigt. Knapp sieben Jahre später, am 11. Mai 1969, wurde ein neues Gemeindezentrum eingeweiht.Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Lippinghausen wurde am 1. Juli 1976 infolge der Aufteilung der Kirchengemeinde Oetinghausen-Lippinghausen gegründet. Die zweite Pfarrstelle, besetzt durch Pfarrer Dr. jur. Hans-Ulrich Höthker (1930 - 2013), wurde zur Pfarrstelle der Kirchengemeinde Lippinghausen. Nach dem Eintritt von Pfarrer Dr. Höthker in den Ruhestand im Jahr 1995 wurde die Pfarrstelle vorübergehend mit der zweiten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Eilshausen zusammengelegt. Die Pfarrstellenverwaltung übernahm dann bis 2010 Gemeindediakon Friedrich-Wilhelm Brühöfener. Im Jahr 2010 wurden fünf bisher eigenständige Kirchengemeinden, darunter Lippinghausen, zur Evangelisch-Lutherischen Stephanus-Kirchengemeinde Hiddenhausen vereinigt. Nach einer Übergangszeit, in der Pfarrer im Entsendungsdienst Matthias Struckmeyer sich um die Belange des kirchlichen Lebens in Lippinghausen kümmerte, übernahm Pfarrer Ulrich Rottschäfer aus Hiddenhausen am 1. Mai 2012 diese Aufgabe.Das Archiv der Kirchengemeinde wurde im September 2016 dem Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen durch Pfarrer Rottschäfer übergeben. Es umfasst insgesamt 53 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1959 bis 2016 erstrecken. Inhaltlich ist der Bestand vor allem durch die Arbeit von Pfarrer Dr. Höthker geprägt, der sich während seiner Amtszeit aufgrund seiner zusätzlichen juristischen Ausbildung auch fachkundig um die rechtlichen Belange der Kirchengemeinde gekümmert hat. Auch sein Engagement in der Gemeindearbeit, insbesondere für den Sonderkindergarten und die Schule, und die Unterstützung für das Patenaltenheim in Kleinmachnow in der ehemaligen DDR spiegeln sich in den Akten wieder.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Die gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur oder das Registraturzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.291 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.291 Nr. ...".Bielefeld, 13.10.2016Martin KampLiteratur: Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Bd. 2 Ibbenbüren bis Rünthe. Bielefeld 2017, S. 240- 244.
- Bestandssignatur
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4.291
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.11. Kirchenkreis Herford
- Bestandslaufzeit
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1959 - 2016
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
- 05.11.2025, 12:59 UTC
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1959 - 2016