Akten
Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Auszahlung angelegter Kapitalien
Kläger: (2) Klosterhauptmann August Friedrich von Strahlendorf zu Dobbertin sowie der Rat Christoph Sengebusch zu Bolland als Vollstrecker des Kohlhanseschen Testaments
Beklagter: Patrone, Inspektoren und Provisoren der Heilgeist- und Marienhebung in Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christoph Sengebusch (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Kl. hatten Kapitalien im Wert von 6.000 Rtlr, die in den geistlichen Hebungen in Warckstorf, Wendorf und Triwalck angelegt waren, ordnungsgemäß im Januar 1773 bei Bekl. gekündigt, um sie im Mecklenburgischen Landkasten zinsbar anzulegen. Da die Bekl. das Geld jedoch nicht freigeben und Kl.n dadurch Schadensersatzforderungen des Landkastens drohen, bitten Kl. das Tribunal, den Bekl. die Freigabe des Kapitals zu Trinitatis 1773 zu befehlen. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat am 29.05., am 02.06. erklären Bekl., sie würden nicht über soviel Bargeld verfügen, hätten Kl. aber angeboten, sie in Obligationen auszuzahlen, die sie in Mecklenburg angelegt haben. Da Kl. dies ablehnen, bezweifeln Bekl., daß Kl. das Geld wirklich wieder im Landkasten anlegen wollten und bitten, Kl. entweder zur Annahme der mecklenburgischen Obligationen oder zur Geduld bis Antoni 1774 anzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie das Bargeld beschaffen wollen. Das Tribunal fordert Kl. am 02.06. zur Antwort auf, diese bestehen am 27.08. auf barer Auszahlung der Kapitalien. Das Tribunal fordert am 01.09. abschließende Stellungnahme der Bekl., am 04.10. bitten Kl. um Verschärfung des Mandats, da Bekl. ihm bisher keine Folge geleistet haben und erhalten am 05.10.1773 ein entsprechendes Mandat.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1773
Prozessbeilagen: (7) notarielle Kündigung des Kapitals durch G.M. Hermes vom 19.01.1773; Schreiben des Landkastenverwalters C.H. Siverts an Kl. vom 21.05.1773; Schreiben der Kl. an Landrat Schlaff vom 14.02. und 20.05.1773; Bestätigung einer Obligation des Kammerjunkers von der Lühe durch Herzog Friedrich von Mecklenburg vom 10.12.1770
- Reference number
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(1) 1817
- Former reference number
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Wismar K 192 (W K n. 192)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1770-1773) 28.05.1773-06.10.1773
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:02 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1770-1773) 28.05.1773-06.10.1773