Akten

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung eines Erbteils

Kläger: (2) Jochim Kardorf, Bürger zu Wismar

Beklagter: Elisabeth Baumann, Witwe des Harding Petersen

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Hinrich Schabbel (A & P)

Fallbeschreibung: Bekl. ist am 29.10.1660 dazu verurteilt worden, Kl. 800 Rtlr aus dem Garnatzschen Erbe auszuzahlen. Da Kl. dieses Geld bisher immer noch nicht erhalten hat, bittet er, Bekl. zur Bezahlung der Summe nebst Zinsen binnen 3 Wochen anzuweisen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 26.11. Am 16.12. erklärt Bekl., sie habe Kl. bereits vor dessen Klage um Zahlungsfrist gebeten, da sie über kein Bargeld verfüge, aber hoffe, dieses aus einem Prozeß gegen ihren Schwager Franz Maaß d.J. zu erhalten. Bekl. bittet um Fristverlängerung bis Ostern 1662. Das Tribunal teilt Kl. dies am 20.12.1661 mit und fordert ihn auf, der Bekl. die Frist bis Ostern zu gewähren.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1661-1662

Archivaliensignatur
(1) 2385
Alt-/Vorsignatur
Wismar P 2 (W P 1 n. 2)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
26.11.1661-10.01.1662

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:04 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 26.11.1661-10.01.1662

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