Akten

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Auszahlung von Forderungen

Kläger: (2) Dr. G.C. Mayer als gemeinsamer Anwalt der Gläubiger des Hauptmanns von Keding

Beklagter: Vormünder der Kinder des Grafen von Bohlen

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um Anweisung an die Bekl., 400 Rtlr an die Kanzlei des Pommerschen Hofgerichts ad depositam auszuzahlen, damit die Kommission in Gang gebracht und Prokurator Hasse mit 100 Rtlr bezahlt werden könne. Das Tribunal weist die Bekl. am 13.01.1764 entsprechend an. Am 07.02. bitten die Bekl., sie mit dieser Forderung entweder gänzlich zu verschonen oder die Summe nur in leichtem Gelde auszahlen zu müssen. Das Tribunal beläßt es am 20.02.1764 bei seinem Mandat, fordert die Bekl. aber auf, 200 Rtlr sofort, weitere 200 Rtlr bei Beginn der Kommission an die Kl. auszuzahlen.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1764

Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 06.04.1759

Archivaliensignatur
(1) 0519
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 589

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1759) 10.01.1764-21.02.1764

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1759) 10.01.1764-21.02.1764

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