Bestand
Königlicher Lehenrat: Spezialakten und Nachträge (Bestand)
I.: Durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 wurde ein Lehenhof gebildet. Er bestand aus dem Minister des Innern als Lehenpropst und zwei Referenten in Lehensachen. Dazu gehörte je ein Sekretär und Registrator. Die Belehnungen geschahen vor der Oberlandesregierung in Gegenwart des Ministers des Innern (Reg.Bl.1806, S. 9 § 17). Bei der Neuorganisation des Departements des Innern (VO. vom 22.6.1807) wurde als Unterdepartement der Oberregierung ein Oberlehendepartement errichtet, das alle Geschäfte besorgte, die mit den vom königlichen Hause abhängigen Lehen zusammenhingen. Belehnungen, die nicht vor dem Throne geschahen, wurden indem versammelten Oberregierungskollegium, das mit dem Minister des Innern als Lehenpropst den obersten Lehenhof bildete, vom letzteren vollzogen (Reg. Bl. 1807, S. 219). Bei der Umorganisation von 1811 (1. Juli) wurde das Lehendepartement in "Sektion der Lehen" umbenannt und dem Departement des Innern unterstellt. Der Minister des Innern als Vorsitzender bildete jetzt zusammen mit der Lehensektion und dem Chef der Sektion der inneren Administration die Lehenkurie für die Lehen, die nicht vor dem Throne empfangen wurden (Reg.Bl.1811,S.329 ff.). Das V. Organisationsedikt vom 18.11.1817 vereinigte die Lehensektion mit dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten (Reg. Bl. 1817, S. 544). Durch eine Verordnung vom 6.4.1818 wurde zur Besorgung der Lehengeschäfte ein Ausschuss aus dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten unter der Benennung "Lehenrat" eingesetzt; den Oberlehenhof bildete der Minister des Äußeren mit den übrigen Räten des Departements und dem Personal des Lehenrats (Reg. Bl. 1818, S. 161 und Dehlinger § 129 Nr. 2). Mit dem Gesetz vom 8.10.1874 (Reg. Bl.S. 223) wurde das Obereigentum über die Lehen aufgehoben, die nach den Grundsätzen des Ritterlehens verliehen wurden. Der Besitzer eines aufgehobenen Lehens hatte dem Lehenherrn eine Entschädigung zu zahlen. Nach einer Eintragung im Tagebuch des Lehenrats (Büschel 81) Bill 31.12.1876 wurde durch Ministerialerlass die Aufhebung des Lehenratskollegiums verfügt; die Verwaltung der noch bestehenden Thronlehen ging an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten über.
II.: Die Akten des aufgehobenen Lehenrats wurden 1882 an das Staatsarchiv abgegeben. Der Bestand umfasste damals außer den Akten des Lehenrats selbst (1806 ff.) noch umfangreiche Vorakten alt- und neuwürttembergischer Herkunft betr. Lehenssachen und erhielt in der Gesamtübersicht von 1937 die Signatur H 52. Im Jahre 1938 begann die Angestellte Johanna Rentschler auf Grund eines von Regierungsrat Dr. K. O. Müller aufgestellten Planes (vgl. Vorbemerkung zu Repertorium A 160 a, Altwürttembergische Lehenakten) den umfangreichen Mischbestand nach der registraturmäßigen Provenienz auseinander zu sondern und nach den alten Faszikelaufschriften zu verzeichnen. Die Arbeit wurde während der Kriegsjahre oft durch lange Pausen unterbrochen und kam 1951 nach Verzeichnung der Abteilungen I (Generalia) und 11 B - E (Kammerlehen, Körperschaftslehen, Kanzlei- und Bauernlehen, Karten) durch Regierungsinspektor Walter Bürkle zu einem vorläufigen Abschluss. Unregelmäßigkeiten in der äußeren Form der Verzeichnung, die sich aus der langen Dauer der Bearbeitung der Abteilung 11 A (Adelige Lehn) ergeben hatten, hat Oberstaatsarchivrat Dr. Grube lm Frühjahr 195, durch eine nochmalige Überarbeitung beseitigt. Der Bestand umfasst in 1937 Büscheln 35 lfd. m. Die Abteilungen Generalia und Specialia sind getrennt durchnummeriert; den Generalakten ist zur Unterscheidung ein G vorangestellt. Das Repertorium besteht aus zwei Bänden und einem Registerband. Ludwigsburg, April 1958 (W. Bürkle)
Hinweise zu den Nachträgen und zum Online-Findbuch: Im gedruckten Repertorium von 1958 wurden General- und Spezialakten einzeln durchnummeriert. Zur Unterscheidung wurde bei der Büschelnummer entweder ein G (Generalia) oder ein S (Spezialia) hinzugefügt. Um die bestehende Ordnung erhalten zu können und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit des Online-Bestellsystems zu gewährleisten, wurden in ScopeArchiv zwei Teilbestände E 60 G und E 60 S angelegt. Die Buchstaben G und S werden bei einer Bestellung also nicht mehr der Bestellnummer vorangestellt, sondern an die Bestandssignatur angehängt. Bei der Neuerschließung der Überlieferung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten wurden im bisherigen Bestand E 56 Adelssachen (jetzt: E 40/33) auch einige Unterlagen der Provenienz Königlicher Lehenrat ermittelt. Diese wurden, da der Bestand bereits archivgerecht verpackt war, hinten an den Bestand angehängt und finden sich daher im Teilbestand E 60 S (Bü 1525 - 1547) wieder, obwohl es sich um Generalakten handelt. Die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs erfolgte im Herbst 2007 durch Egon Fischer. Die Einarbeitung der Nachträge und die Aufbereitung der Daten besorgte der Unterzeichnete. Stuttgart, im Februar 2008 Johannes Renz
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 60 S
- Extent
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1547 Büschel (30,9 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Nachgeordnete Behörden >> Königlicher Lehenrat
- Date of creation of holding
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1818-1876, Vorakten ab 1806
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 3:09 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1818-1876, Vorakten ab 1806