Sachakte

(1) W 2496 (2)~Kläger: Lucia von Donop, Witwe von Friedrich Westphalen zu Heidelbeck für sich und als Vormünderin ihrer Kinder, (Bekl. 1. Inst. Friedrich Westphalen) (3)~Beklagter: Dietrich Welschen, Heidelbeck, (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Jakob Kremer 1588 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Streitgegenstand ist der Besitz eines Scheuenberg (auch: Scheuerberg) genannten Hofes vor dem Dorf Heidelbeck. Die Appellantin erklärt, nach dem Tode des letzten Inhabers, Hermann Krüger, habe ihr Mann von diesem alten Westphalenschen Lehensgut vor allen anderen und auch vor dem Appellaten Besitz ergriffen für sich und seinen Neffen Joachim Westphalen. Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß auf die Klage des Appellaten, obwohl dieser sich nach Angaben der Appellantin nachträglich und gewaltsam in den Besitz gedrängt hatte, die Vorinstanz ihn in diesem Besitz bestätigt hatte, bis die Appellantin ihr Recht in petitorio besser als geschehen beweisen würde. 9. Dezember 1588 RKG-Rufen gegen den nicht erschienenen Appellaten. 17. Januar 1589 Litiskontestation von amtswegen für erfolgt angenommen. Der appellantische Prokurator bezog sich daraufhin statt einer Klageschrift allein auf die Acta priora. Danach außer Completum-Vermerken vom 22. September 1589, 5. Februar 1599 und einem Expeditum-Vermerk vom 16. Januar 1600 keine Handlungen protokolliert. Die danach eingereichten Schriften beziehen sich auf ein im Januar 1600 auf Antrag des Appellaten in contumatiam (Ungehorsam gegenüber dem Gericht) der Appellantin ergangenes RKG-Urteil, mit dem das Urteil der Vorinstanz bestätigt wurde. Es handelt sich um ein Intercessionsschreiben der lipp. Hofrichter an das RKG, in dem diese die Argumente der Appellantin aus dem beiliegenden Gesuch unterstützen. Sie wendet gegen das Urteil ein, vom Fortgang des Verfahrens nichts gewußt zu haben, und sich "aus frawlicher blödigkeitt, unwißenheitt und einfaltt" sowie im Vertrauen auf ihren mit dem Fall befaßten, aber inzwischen verstorbenen Sekretär nicht darum gekümmert zu haben, und bittet um Erlaß der verhängten Strafe. Einem Vermerk auf dem Deckblatt des Protokolls nach wurde die Appellantin wegen frivoler Appellation in 10 Mark Silber Strafe genommen. (6)~Instanzen: 1. Gräflich lipp. Räte in der gewöhnlichen Audienz zu Lemgo 1586 - 1587 ( 2. RKG 1588 - 1600 (1586 - 1600) (7)~Beweismittel: Protokoll des vorinstanzlichen Verfahrens (Bl. 47 - 48). (8)~Beschreibung: 4 cm, 135 Bl., lose; Q 1 - 6, es fehlt Q 5 (Acta priora), 8 Beil., davon 2 praes. 5. bzw. 21. November 1600.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 82, 795
Alt-/Vorsignatur
L 82 Nr. 920

Bestand
L 82 Lippische Reichskammergerichtsakten
Kontext
Lippische Reichskammergerichtsakten >> 22. Kläger W

Provenienz
Reichskammergericht

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Letzte Aktualisierung
17.05.2024, 17:56 MESZ

Objekttyp

  • Sachakte

Beteiligte

  • Reichskammergericht

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