Sachakte

Schuldrecht, Verfahrensfragen. Zum Zusammenhang vgl. RKG 4718 (R 717/2624). Die Appellation, die auf ein in 3. Appellation gefälltes Urteil erfolgt, richtet sich dagegen, daß die im vorigen RKG-Verfahren zur Anerkennung eingereichten Quittungen und Belege im Urteil der Vorinstanz nicht anerkannt wurden. Sie richtet sich ferner gegen das Vorgehen der Vorinstanz, die einzelne Posten vom Gesamtverfahren separierte, ohne dies, wie nach Ansicht der Appellantin notwendig, im Urteil zu vermerken und ohne in dem Urteil auf den von der Appellantin geleisteten Kalumnieneid, lieber 2000 Rtlr. zu verlieren, als auf die Richtigstellung zu verzichten, einzugehen, wobei Aufzeichnungen des Mannes der Appellantin nicht anerkannt wurden. Die beiden letzten Punkte wurden als Ehrbeeinträchtigung angesehen. Außerdem soll ihrer Meinung nach eine Summe doppelt verzinst werden. Die Appellantin leistete erneut den Kalumnieneid de non frivole appellando. Der Appellat forderte Abweisung der Appellation wegen Fristversäumnis bei der Reproduktion des Prozesses und verspäteter Handlungen der Appellantin. Das Protokoll schließt mit einem Completum- und folgendem Exhibitum-Vermerk vom 29. März 1661. Danach wandte die Appellantin ein, sie habe die Fristen verstreichen lassen, da sie die Sache mit dem zwischen ihr bzw. ihrem Sohn und dem Appellaten geschlossenen Vergleich, auf den sie bereits eine größere Summe ausbezahlt habe, als abgeschlossen angesehen habe. Sie fordert nunmehr Restitutio in integrum. Die mit diesem Gesuch vorgelegten Akten sind nicht mehr quadranguliert und protokolliert.

Enthaeltvermerke: Kläger: Anna von Berg gen. Dürffenthal, Witwe von Ritz zu Etgendorf (Kr. Bergheim) Beklagter: Wilhelm Franz Moräus Prokuratoren (Kl.): Lic. Hansen [1656] 1660 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1660 ?? Subst.: Dr. Wilhelm Heinrich Goll Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Kanzler, Hof- und Justizräte ? 2. RKG 1660 - 1661 (1636 - 1661) Beweismittel: Seelgerätstiftung des Caspar Ritz über 400 Goldgulden an die Düsseldorfer Jesuiten, 1636 (Q 11). Notariatsinstrument über die Auszahlung eines Teils von insgesamt 4000 Rtlr. an Franz Wilhelm Moräus gemäß einem Vergleich zwischen Caspar Ritz zu Etgendorf und ihm, 1660 (Q 18). Urkunde der Schöffen des Gerichtes und Dingstuhls Königshoven (Amt Grevenbroich; Kr. Bergheim) über einen Erbrentenkauf zwischen Johann Caspar von Ritz zu Etgendorf und seiner Mutter Anna von Berg gen. von Dürffenthal, Witwe von Ritz zu Etgendorf, und den Eheleuten Hieronymus Schrotz, Obrist, und Susanne Maria von Bolandt über 110 Rtlr. für die Summe von 2200 Rtlr., 1660 (65 - 71). Beschreibung: 1,5 cm, 87 Bl., lose; 1 - 19, Q 7 - 9 frz. Text mit deutscher Übersetzung, 22 Beil., davon 12 prod. 24. April 1661.

Kontext
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 3. Buchstabe R
Bestand
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R

Laufzeit
1660 - 1661 (1636 - 1661)

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Letzte Aktualisierung
09.01.2026, 11:18 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1660 - 1661 (1636 - 1661)

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