Gerichtsakten

Appellationis Auseinandersetzung um Zulässigkeit eines Rechtsgutachtens

Kläger: (2) sämtliche in Wismar wohnenden mecklenburgischen Adligen (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Philipp Schowart (A), Dr. Anton Christoph Gröning (P) Bekl.: Josias Matras (A), Dr. Caspar Daniel Schlaff (P)

Fallbeschreibung: Kl. haben den Rat gebeten, selbst Bier brauen bzw. Bier auf den üblichen Akzisesatz nach Wismar einführen zu dürfen. Der Rat hat sie darauf vertröstet, daß er ein Gutachten bei einer Juristenfakultät einholen will. Die Kl. appellieren dagegen vor dem Tribunal. Sie argumentieren, daß man ihnen das Wismarer Bier nicht zumuten könne und sie daher ihr eigenes Bier konsumieren wollen. Die Brauer sollen damit beschwichtigt werden, daß die Akzise der Kl. auf die 4.000 Rtlr Akzise, zu denen sich die Brauer verpflichtet haben, angerechnet werden soll. Das Tribunal weist den Rat am 04.04.1732 an, selbst was den Rechten und hiesigen Umbständen gemeß zu erkennen".

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1732 2. Tribunal 1732

Prozessbeilagen: (7) von Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 06.03.1732; Ratsgerichtsurteil vom 01.03.1732

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Wismar, (1) 2171
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 114 (W M 3 n. 114)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 01. 1. Kläger A
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1732) 24.03.1732-04.04.1732

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22.05.2023, 14:47 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1732) 24.03.1732-04.04.1732

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