Monografie
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar durch ein unterm 3ten Sept. 1773. in Unsere Herzogl. Lande emanirtes General-Rescript Landes-vätterlich gnädigst zu verordnen geruhet, daß Uns von dem Statu Activo & Passivo sowohl jeden Stadt und Amts in Corpore, als auch jeder Commun in particulari, nach Vorschrift einer zugleich mit angeschlossenen Tabell, alljährlich unterthänigster Bericht erstattet werden solle; ...
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
3 ungezählte Seiten
- Anmerkungen
-
Datierung nach Textende: Stuttgard, den 25. May 1776.
Kopftitel
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-8#Beibd.126
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10988363-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:57 MESZ
Beteiligte
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar], [1776]
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Liebe Getreue! Wir haben zwar durch das an Euch unterm 13. Julii dieses Jahrs gnädigst erlassene General-Rescript aus mildester Vorsorge für Unsre treugehorsamste Unterthanen zu verordnen gnädigst geruhet, daß sogleich ohne Unterschied aller Fruchtverkauff ausser Lands auf das ernstlichste bey Straf der Confiscation verbotten seyn solle, ... : Tübingen, den 19 Novemb. 1770.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/262a743b-2034-417f-8c26-e6d68a27effc/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Liebe Getreue! Wir haben zwar durch das an Euch unterm 13. Julii dieses Jahrs gnädigst erlassene General-Rescript aus mildester Vorsorge für Unsre treugehorsamste Unterthanen zu verordnen gnädigst geruhet, daß sogleich ohne Unterschied aller Fruchtverkauff ausser Lands auf das ernstlichste bey Straf der Confiscation verbotten seyn solle, ... : Tübingen, den 19 Novemb. 1770.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben durch Unser, unterm 9ten October vorigen Jahrs, in Unsere Herzogliche Lande gnädigst erlassenes General-Rescript, von einem zwischen Seiner des Herrn Churfürsten von Pfalz-Bayern Liebden, und Uns mit Zuthun und Beytritt Unserer treugehorsamsten Landschaft in dem Monath September gedachten Jahrs zu Stande gekommenen wechselseitigen Salz- und Wein-Handels-Tractat, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9ea62b69-b584-4622-a243-f8c297e39e3d/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben durch Unser, unterm 9ten October vorigen Jahrs, in Unsere Herzogliche Lande gnädigst erlassenes General-Rescript, von einem zwischen Seiner des Herrn Churfürsten von Pfalz-Bayern Liebden, und Uns mit Zuthun und Beytritt Unserer treugehorsamsten Landschaft in dem Monath September gedachten Jahrs zu Stande gekommenen wechselseitigen Salz- und Wein-Handels-Tractat, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar durch das in das ganze Land gnädigst erlassene General-Rescript vom 5ten elaps. theils gegen die Ausfuhr der Früchten ausser Lands, theils gegen den Aufkauf und Mißbrauch derselben, solche nachdrücklichste Vorkehrungen zu machen, huldreichst geruhet, daß Wir bey der allen Unsern Unterthanen obliegenden Verbindlichkeit, denselben pünktlich nachzuleben, ... was das Ganze anbetrifft, dem besorgten Frucht- und Brod-Mangel auf das künftige bestmöglichst vorgebogen seyn ... : [Stuttgard, den 2. Jan. 1771.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fe57de5d-a33f-422d-954c-3488137c9f79/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar durch das in das ganze Land gnädigst erlassene General-Rescript vom 5ten elaps. theils gegen die Ausfuhr der Früchten ausser Lands, theils gegen den Aufkauf und Mißbrauch derselben, solche nachdrücklichste Vorkehrungen zu machen, huldreichst geruhet, daß Wir bey der allen Unsern Unterthanen obliegenden Verbindlichkeit, denselben pünktlich nachzuleben, ... was das Ganze anbetrifft, dem besorgten Frucht- und Brod-Mangel auf das künftige bestmöglichst vorgebogen seyn ... : [Stuttgard, den 2. Jan. 1771.]
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Von der Zeit an, als Wir, durch Unser Herzogliches General-Rescript vom 31. May verwichenen Jahres, wieder eine Brandschadens-Umlage gnädigst anzuordnen, geruhet, hatte das allgemeine Brandschadens-Versicherungs-Institut an die durch Brandverunglückte Gebäude-Besizer in Unsern Herzoglichen Landen ... folgende Enschädigungs-Summen zu entrichten, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fea9912c-b8ca-4163-9f4b-e2f745b9a020/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Von der Zeit an, als Wir, durch Unser Herzogliches General-Rescript vom 31. May verwichenen Jahres, wieder eine Brandschadens-Umlage gnädigst anzuordnen, geruhet, hatte das allgemeine Brandschadens-Versicherungs-Institut an die durch Brandverunglückte Gebäude-Besizer in Unsern Herzoglichen Landen ... folgende Enschädigungs-Summen zu entrichten, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdem durch ein unterm 7ten Febr. 1761. in das Land erlassenens General-Rescript bekannt gemacht worden, daß Wir denen in Unserm Herzogthum enclavirten Chur-Maynzischen Unterthanen zu Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn, auf ihr beschehenes unterthänigstes Ansuchen, neben der Freyheit des Handels und Wandels mit allerhand Commercibilien auch gnädigst gestattet haben, ... : Stuttgard, den 18. April 1776.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/68215658-1dfa-4ba1-913e-9318b3038d63/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdem durch ein unterm 7ten Febr. 1761. in das Land erlassenens General-Rescript bekannt gemacht worden, daß Wir denen in Unserm Herzogthum enclavirten Chur-Maynzischen Unterthanen zu Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn, auf ihr beschehenes unterthänigstes Ansuchen, neben der Freyheit des Handels und Wandels mit allerhand Commercibilien auch gnädigst gestattet haben, ... : Stuttgard, den 18. April 1776.
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir geben Euch in Gefolg Unsers unterm 13ten Octobr. A.c. wegen gnädigst anverlangter Bevollmächtigung des zu Regulirung der Recess-mäßigen Winter- und Sommer-Anlaagen gnädigst anhero beruffenen Landschafftlichen Grössern Ausschusses erlassenen Herzoglichen General-Rescript hiemit gnädigst zu vernehmen, wie daß zwischen Uns und bemeldt gegenwärtig noch versammletem Grössern Ausschuß die gnädigst und unterthänigste Verabschiedung dahin getroffen worden, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b85a4626-0e11-4437-93cb-1ca8202e7197/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar nach Unserer ohnermüdeten Landes-Vätterlichen Sorgfalt für das wahre Wohl Unserer Lieben und getreuen Unterthanen, durch ein- unterm 24. Sept. 1768. erlassenens General-Rescript, die ernstlichste Verordnung gemacht, daß zu Erhaltung und besserer aufnahm des Wein-Commercii in Unsern Herzogl. Landen, bey Straf der ohnausbleiblichen Confiscation, niemanden, ... gestattet seyn solle, einen zum Commercio destinirten Wein mit Obst-Most zu vermischen, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cae367c2-8399-4f27-917f-74310fcae987/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar nach Unserer ohnermüdeten Landes-Vätterlichen Sorgfalt für das wahre Wohl Unserer Lieben und getreuen Unterthanen, durch ein- unterm 24. Sept. 1768. erlassenens General-Rescript, die ernstlichste Verordnung gemacht, daß zu Erhaltung und besserer aufnahm des Wein-Commercii in Unsern Herzogl. Landen, bey Straf der ohnausbleiblichen Confiscation, niemanden, ... gestattet seyn solle, einen zum Commercio destinirten Wein mit Obst-Most zu vermischen, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor liebe Getreue! Euch wird aus dem unterm 31ten Aug. 1770. in das Land erlassenen General-Rescript annoch wohl erinnerlich seyn, was bey der damals mit dem allgemeinen Landtag getroffenen gnädigst- und unterthänigsten Verabschiedung eines gemeinsamlich Herr- und Landschaftlichen Fundi, theils zu Fortsetzung des Chaussée- Baues in solchen Gegenden Unsers Herzogthums, wo die in medio gelegene Creyß-Schlüsse eine Chaussée-mäßige Herstellung der Strassen ohnumgänglich erfordert haben, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/da17e8bf-9566-4f4d-a552-e3b51a300fd7/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor liebe Getreue! Euch wird aus dem unterm 31ten Aug. 1770. in das Land erlassenen General-Rescript annoch wohl erinnerlich seyn, was bey der damals mit dem allgemeinen Landtag getroffenen gnädigst- und unterthänigsten Verabschiedung eines gemeinsamlich Herr- und Landschaftlichen Fundi, theils zu Fortsetzung des Chaussée- Baues in solchen Gegenden Unsers Herzogthums, wo die in medio gelegene Creyß-Schlüsse eine Chaussée-mäßige Herstellung der Strassen ohnumgänglich erfordert haben, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben in unserer jüngsthin gnädigst ausgekundeten Brand-Schadens-Versicherungs-Ordnung und deren 55ten §pho unter andern gnädigst zu verordnen geruhet, daß jedes mal so bald sich solche Brand-Schäden erreignen, welche die Vornahme einer allgemeinen Umlage auf samtliche in Unsern Herzoglichen Landen versicherte Gebäude austragen werden, solche gleichbalden umgelegt und ausgeschrieben werden solle ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1e408028-cff7-45bd-8092-a3aa8dc0a8ab/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben in unserer jüngsthin gnädigst ausgekundeten Brand-Schadens-Versicherungs-Ordnung und deren 55ten §pho unter andern gnädigst zu verordnen geruhet, daß jedes mal so bald sich solche Brand-Schäden erreignen, welche die Vornahme einer allgemeinen Umlage auf samtliche in Unsern Herzoglichen Landen versicherte Gebäude austragen werden, solche gleichbalden umgelegt und ausgeschrieben werden solle ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Euch ist vorhin bekannt, aus welcherley wichtigen Gründen, Wir in dem- unterm 5ten Aug. 1780. in das Land erlassenen Circular-Rescript gnädigst zu verordnen, geruhet haben, daß allen und jeden Unterthanen in Unsern Herzogl. Landen, deren Gebäude mit Stoh- oder Schindel-Dächern bedekt sind, nach Verfluß eines Termins von 2. Jahren, mithin vom 5ten Aug. 1782. an, der sechste Theil von allen taxirten Brandschäden, welche sie, ... an solch' ihren Gebäuden erleiden würden, ... in Abzug gebracht werden solle, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0b3f7e6b-e563-43c1-9ec5-46b4152461b4/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Wirtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Euch ist vorhin bekannt, aus welcherley wichtigen Gründen, Wir in dem- unterm 5ten Aug. 1780. in das Land erlassenen Circular-Rescript gnädigst zu verordnen, geruhet haben, daß allen und jeden Unterthanen in Unsern Herzogl. Landen, deren Gebäude mit Stoh- oder Schindel-Dächern bedekt sind, nach Verfluß eines Termins von 2. Jahren, mithin vom 5ten Aug. 1782. an, der sechste Theil von allen taxirten Brandschäden, welche sie, ... an solch' ihren Gebäuden erleiden würden, ... in Abzug gebracht werden solle, ...
![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir geben Euch in Gefolg Unsers unterm 24ten Apr. Ai. curr. wegen gnädigst anverlangter Bevollmächtigung des zu Regulirung der Recessmäßigen dißjährigen Sommer-Anlaage gnädigst anhero beruffenen Landschaftlichen grössern Ausschusses erlassenen Herzoglichen General-Rescript hiemit gnädigst zu vernehmen, wie daß zwischen Uns und bemeldt gegenwärtig noch versammletem grössern Ausschuß die gnädigste und unterthänigste Verabschiedung dahin getroffen worden, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ff5f5260-e8db-4079-9c2e-57777175e8f1/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir geben Euch in Gefolg Unsers unterm 5ten Oct. a.c. wegen gnädigst anverlangter Bevollmächtigung des zu Regulirung der Receßmäsigen Winter- und Sommer-Anlagen, gnädigst anhero beruffenen Landschaftlichen Grössern Ausschusses, erlassenen Herzogl. General-Rescripti, hiemit gnädigst zu vernehmen, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/644c2ab9-e773-45d2-a123-015affe55b66/full/!306,450/0/default.jpg)