Kapitel

Tit. IX. Welcher Gestalt die Inquisition acta zum rechtlichen Erkäntnuß verschicket werden sollen

Tit. IX. Welcher Gestalt die Inquisition acta zum rechtlichen Erkäntnuß verschicket werden sollen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Peinlicher Sächsischer Inquisition- vnd Achts-Process : Darauß zuvernehmen, Wann, wie, vnd welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wider die delinquenten vnd Verbrechere zu inquiriren, so wol auch wider die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren

Erschienen
1638

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 15:18 MESZ

Objekttyp


  • Kapitel

Entstanden


  • 1638

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