Kapitel
Tit. IX. Welcher Gestalt die Inquisition acta zum rechtlichen Erkäntnuß verschicket werden sollen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Peinlicher Sächsischer Inquisition- vnd Achts-Process : Darauß zuvernehmen, Wann, wie, vnd welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wider die delinquenten vnd Verbrechere zu inquiriren, so wol auch wider die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 15:18 MESZ
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1638