Kapitel
Tit. V. Wann Inquisitus gegen Bestellung gnugsamen Vorstandes mit gef#nglicher Hafft schonen, und ihme das sichere Geleit zu ertheilen, auch was darbey in acht zu nehmen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Peinlicher Sächsischer Inquisition- vnd Achts-Process : Darauß zuvernehmen, Wann, wie, vnd welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wider die delinquenten vnd Verbrechere zu inquiriren, so wol auch wider die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren
- Erschienen
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1638
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:05 MESZ
Datenpartner
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1638