Kapitel
Tit. V. Wann Inquisitus gegen Bestellung gnugsamen Vorstandes mit gefänglicher Hafft zu verschonen, und ihm das sichere Geleit zu ertheilen, auch was darbey in acht zu nehmen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Carpzovius, Benedictus. - Peinlicher Sächsischer Inquisition- Und Achts-Proceβ, Daraus zu vernehmen, Wann, wie, und welcher Gestalt von der Obrigkeit ex officio wider die Delinquenten und Verbrechere zu inquiriren, so wohl auch wieder die Flüchtigen mit der Acht zu verfahren : Aus Käys. Carls des V. und des Heiligen Römischen Reichs Peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung, gemeinen und Sächsischen Rechten, ... ordentlich und mit Fleiß zusam[m]en getragen von Benedicto Carpovio ICto. Anietzo durch Beyfügung eines doppelten Indicis verbessert
- Erschienen
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1725
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:11 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1725