Akten

Querulationis Auseinandersetzung um Ableitung von Abwasser

Kläger: (2) Ratsherr Rose als Inspektor des Tanckschen Gasthauses (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P), seit 26.01.1778: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Johann David Lembcke (A & P)

Fallbeschreibung: Der Kl. fordert für das von ihm vertretene Gasthaus eine Abwasserableitung über das Grundstück des Gegners wie sie seit Jahrzehnten üblich war. Diese Ableitung ist nach dem Kauf des Hauses durch den Bekl. unterbunden worden. Der Kl. hat deshalb vor dem Ratsgericht die Wiederöffnung des Abflusses verlangt, das Ratsgericht hat den Bekl. entsprechend beauflagt, dies binnen 8 Tagen zu tun. Der Bekl. hat gegen dieses Ratsgerichtsurteil restitutio in integrum ergriffen und um Versendung der Akten an eine auswärtige Juristenfakultät gebeten. Diese entscheidet, daß der Rat eine Kommission einsetzen soll, die die Gegebenheiten prüft und eine Karte von dem noch vorhandenen Wasserabfluß vorlegt, um dann weiteres zu entscheiden. Der Kl. appelliert gegen dieses Urteil an das Tribunal, bittet, das erste Ratsgerichtsurteil wieder in Kraft zu setzen und belegt seine Bitte mit zahlreichen Beweisen. Das Tribunal fordert den Rat am 23.02.1776 auf, die Akten der Vorinstanz binnen 3 Wochen einzusenden, nachdem der Bekl. am 07.02. um Prozeßbeschleunigung gebeten hatte. Die Akten gehen am 04.03. ein, am 13.03. bittet der Kl. um ihre Eröffnung, die am 20.03. erfolgt. Nach Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 22.04. und 08.06.1776 erfolgt das Urteil am 14.04.1777, in dem das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und das der Erstinstanz in Kraft gesetzt wird. Der Bekl. wird zudem zur Bezahlung der Prozeßkosten und einer Strafe von 10 Rtlr verurteilt. Am 30.04. kündigt der Bekl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbittet Kopie des gegnerischen Schriftsatzes. Diese erhält er am 01.05., am 23.05. erbittet er Fristverlängerung und erhält diese am folgenden Tag. Am 04.07. trägt er seine Argumente gegen das Urteil vor. Nach Bitten um Prozeßbeschleunigung vom 07.07., 20.10.1777 und 19.01.1778 lädt das Gericht beide Parteien am 04.05. auf den 29.05. zu einem Vergleich ein und verschiebt den Termin am 27.03. nach Bitten des Kl.s auf den 16.06.1778. Die Ergebnisse dieses Vergleichs erhellen nicht, da das entsprechende Protokoll extrajud. den Akten nicht beiliegt.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1775 2. Ratsgericht 1775 3. Tribunal 1775-1777 4. Tribunal 1777-1778

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 08.08.1677, 26.07. und 18.11.1775; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 25.11.1775; Rechtsbelehrung der Juristenfakultät Göttingen (o.D.); von Ingenieur Ahrnström aufgenommener Grund- und Profilriß des Tanckschen Gasthauses vom Dezember 1775; Schreiben des Bekl. an Wismarer Rat vom 30.11.1775; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Lembcke vom 14.04.1777; Kaufvertrag zwischen Lic. Heinrich Friedrich Schabbel und Jürgen Juhle vom 18.04.1667; Quittungen für die Bezahlung des Kaufpreises des Hauses vom 12.10., 23.11.1667, 22.02., 16.11., 30.12.1668 und 14.05.1669; Stadtbuchschrift vom 11.02.1670; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Befragung des Soldaten und Maurerhandlangers Johann Christoph Thon vom 11.05.1777; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hasse vom 26.01.1778

Archivaliensignatur
(1) 3379
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 402 (W S n. 402)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1667-1775) 29.12.1775-16.06.1778

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1667-1775) 29.12.1775-16.06.1778

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