Archivale

Strafsache gegen Freiherr Franz Georg von Luttersheimb wegen Totschlag der Stadt verwiesen, aber Urfehde

Enthält: Strafsache gegen Freiherr Franz Georg von Luttersheimb: Er hat am 16.12.1655 den früheren Offizier Wilhelm Tameling in der Weinstube des Weinhändlers Philipp Brüggeman im Streit mit dem Degen verwundet; Tameling ist gestorben. Der Angeklagte will von ihm gereizt worden sein, da Tameling ihn und seinen Vater beleidigt habe. Kanzler und Räte in Köln, später auch der Erzbischof Maximilian Heinrich beantragen, den Angeklagten dem Regiment des Obristleutnants Jobst Bernard von Korff zu Harkotten und Störmede auszuliefern, der die Sache untersuchen und ggfs. den Angeklagten bestrafen soll. Hierfür verbürgt sich Korff. Es wird nun die Frage erörtert, ob der Angeklagte auf Grund des Reichsabschieds zu Regensburg vom Jahre 1641 dem Regiment auszuliefern sei. In einem vom Rat eingeholten Rechtsgutachten des Dr. Zacharius Löbbeke und des Dr. Johan Hubertz vom 3.5. 1656 wird die Frage verneint, da insbesondere der Angeklagte noch nicht in das Regiment eingetreten sei, dieses vielmehr nur beabsichtigt habe. Am 26. Mai 1656 werden als Zeugen vernommen: 1. Leutnant Wilhelm Nübel, 42 J. alt; 2. Feldwebel Dietrich Ketteler, 48 J. alt. Am 1. Juni werden vernommen: 1. Gerichtsschreiber Johan Dyckhoff, 46 J. alt; 2. Barbierer Henrich Busch, 39 J. alt; 3. dessen Knecht Andreas Quante, 19 J. alt; 4. Barbierer Sebastian Wittover, 55 J. alt. Der Angeklagte zahlte den Eltern des Tameling, wie ihre Tochter Geske Tameling erklärt, eine große Summe Geldes, so dass das "Geblüt versöhnet" ist. Auf Grund eines weiteren Gutachtens der genannten Rechtsgelehrten wird der Angeklagte dann durch Urteil vom 9.9.1656, weil er im Zorn gehandelt hat, von der gewöhnlichen Strafe freigesprochen, aber auf immer der Stadt verwiesen. Er schwört Urfehde. Er war auf dem Hörstertor in Haft. Erwähnt werden Adrian Dietrich Voss, Oheim des Angeklagten, Gerichtsdiener Johan Strüving; Quartiermeister Johan Schade; Dietrich Hoetmar; Dietrich Lohaus; Henrich Dyckhoff; Kanonikus Ernst Lüterinckhausen.

Digitalisierung: Stadtarchiv Münster

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
B-Acta crim, 255

Kontext
Acta criminalia (Kriminalakten) >> 1601-1700
Bestand
B-Acta crim Acta criminalia (Kriminalakten)

Laufzeit
16. Dez. 1655 - 26. Mai 1656

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:46 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 16. Dez. 1655 - 26. Mai 1656

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