Nachdeme man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey und samtlichen Städt und Closters-Aemtern, so wohlen über die biß Georgii 1721. verbliebene: als seither außgeschriebene Ord- und ExtraordinariAnlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart den 20. Martii Anno 1722.]
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.publ.g. 359 a#Beibd.20
- VD18
-
VD18 90728181-001
- Maße
-
2
- Umfang
-
[2] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[S.l.]
- (wann)
-
[1722]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11130929-0
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:45 MESZ
Datenpartner
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Entstanden
- [1722]
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![Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d398af40-72c1-49b3-b742-8ddbfb237ef9/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
![Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c9d3297c-144a-4c0e-8ca7-aa2cf9fbd5de/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
![Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/45dba54b-57f5-466e-9973-ac489603e78c/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
![Demnach man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und sämtlichen Städt und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1719. verbliebene, als seither ausgeschriebene Ord. und Extra-Ordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Martii Anno 1720.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/52133540-1717-4368-9d91-364644c50f32/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und sämtlichen Städt und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1719. verbliebene, als seither ausgeschriebene Ord. und Extra-Ordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Martii Anno 1720.]
![Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auf Georgii zwischen der Landschafft Einnehmerey und samtlichen Städt- und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1723. verbliebene: als seither ausgeschriebene Ord. und Extraordinari-Anlagen zu treffen habende Haubt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgardt, den 30. Martii Anno 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/83a42eb2-8510-4300-ace0-7e4e617eeead/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auf Georgii zwischen der Landschafft Einnehmerey und samtlichen Städt- und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1723. verbliebene: als seither ausgeschriebene Ord. und Extraordinari-Anlagen zu treffen habende Haubt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgardt, den 30. Martii Anno 1724.]
![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Gleichwie man wiederum mit Gott entschlossen, nach bißheriger Observanz und Gewohnheit die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Clösters- auch Städt und Aembern auf den Jahr-Gang von Georgii Anno 1736. biß nechstkommend Georgii 1737. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 12. Mart. 1737.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fb210f16-d733-4883-8973-28f1c0571372/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Gleichwie man wiederum mit Gott entschlossen, nach bißheriger Observanz und Gewohnheit die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Clösters- auch Städt und Aembern auf den Jahr-Gang von Georgii Anno 1736. biß nechstkommend Georgii 1737. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 12. Mart. 1737.]
![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Demnach man wiederum mit Gott entschlossen ist, nach bißheriger Gewohnheit, und erforderender Nothdurfft, die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und denen samtlichen Clöstern, auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii Anno 1732. biß nechst-bevorstehend Georgii 1733. sowohl über die restirende alte- als neue ausgeschriebene Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, auch den Accis, ... vorzunehmen ... : [... den 21. Martii. Anno 1733.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/55c8a7e8-8b15-4096-ba01-28a0cc583a17/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Demnach man wiederum mit Gott entschlossen ist, nach bißheriger Gewohnheit, und erforderender Nothdurfft, die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und denen samtlichen Clöstern, auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii Anno 1732. biß nechst-bevorstehend Georgii 1733. sowohl über die restirende alte- als neue ausgeschriebene Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, auch den Accis, ... vorzunehmen ... : [... den 21. Martii. Anno 1733.]
![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig- als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1756. biß dahin 1757. sowohl über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 8. Febr. 1757.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f198c25f-c3a3-46b5-a1da-ca945472e780/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig- als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1756. biß dahin 1757. sowohl über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 8. Febr. 1757.]
![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig- als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1754. biß dahin 1755. sowohl über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 6. Febr. 1755.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/143a239c-77a0-4855-ae6d-c2f9201484bf/full/!306,450/0/default.jpg)