Demnach man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und sämtlichen Städt und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1719. verbliebene, als seither ausgeschriebene Ord. und Extra-Ordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Martii Anno 1720.]
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.publ.g. 359 a#Beibd.15
- VD18
-
VD18 90728041-001
- Maße
-
2
- Umfang
-
[2] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[S.l.]
- (wann)
-
[1720]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11130923-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:41 MESZ
Datenpartner
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Entstanden
- [1720]
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Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auf Georgii zwischen der Landschafft Einnehmerey und samtlichen Städt- und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1723. verbliebene: als seither ausgeschriebene Ord. und Extraordinari-Anlagen zu treffen habende Haubt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgardt, den 30. Martii Anno 1724.]
![Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d398af40-72c1-49b3-b742-8ddbfb237ef9/full/!306,450/0/default.jpg)
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
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Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Gleichwie man wiederum mit Gott entschlossen, nach bißheriger Observanz und Gewohnheit die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Clösters- auch Städt und Aembern auf den Jahr-Gang von Georgii Anno 1736. biß nechstkommend Georgii 1737. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 12. Mart. 1737.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fb210f16-d733-4883-8973-28f1c0571372/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey- und denen samtlichen Closters- auch Städt und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1739. biß dahin 1740. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Februar. 1740.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/edc73f08-f5d8-445c-9c1a-998fb4d4987f/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey- und denen sammtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1745. biß dahin 1746. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 4. Februar. Anno 1746.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5ab1c39c-e319-4ced-8fad-1c4175e36232/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey- und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1740. biß dahin 1741. sowohlen über die restirende alte als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 14. Februar. 1741.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c8522ba3-52d1-481d-ad89-cd55f0e80462/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey- und denen sammtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1748. biß dahin 1749. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgardt, den 3. Febr. 1749.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0e307de7-4835-43d2-a403-a767b487c2c0/full/!306,450/0/default.jpg)