Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.publ.g. 359 a#Beibd.21
- VD18
-
VD18 90728092-001
- Maße
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2
- Umfang
-
[2] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[S.l.]
- (wann)
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[1721]
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11130930-2
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:49 MESZ
Datenpartner
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Entstanden
- [1721]
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Nachdeme man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey und samtlichen Städt und Closters-Aemtern, so wohlen über die biß Georgii 1721. verbliebene: als seither außgeschriebene Ord- und ExtraordinariAnlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart den 20. Martii Anno 1722.]
Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auf Georgii zwischen der Landschafft Einnehmerey und samtlichen Städt- und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1723. verbliebene: als seither ausgeschriebene Ord. und Extraordinari-Anlagen zu treffen habende Haubt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgardt, den 30. Martii Anno 1724.]
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
Gleich wie man wiederum mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der LandschafftEinnehmerey, und samtlichen Städt und -ClostersAemtern, so wohlen über die biß Georgii 1720. verbliebene: als seither außgeschriebene Ordinari und Extraordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 19. Martii Anno 1721.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Gleichwie man wiederum mit Gott entschlossen, nach bißheriger Observanz und Gewohnheit die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Clösters- auch Städt und Aembern auf den Jahr-Gang von Georgii Anno 1736. biß nechstkommend Georgii 1737. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 12. Mart. 1737.]
Demnach man mit Gott entschlossen, die Jährlich auff Georgii zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und sämtlichen Städt und Closters-Aemtern, sowohlen über die biß Georgii 1719. verbliebene, als seither ausgeschriebene Ord. und Extra-Ordinari-Anlagen, zu treffen habende Haupt-Abrechnung ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Martii Anno 1720.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Demnach man wiederum mit Gott entschlossen ist, nach bißheriger Gewohnheit und erfordernder Nothdurfft, die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und denen samtlichen Clöstern, auch Städt und Aemtern auf den Jahrgang von Georgii Anno 1733. biß nächst bevorstehend Georgii Anno 1734. sowohl über die restirende alte- als neu außgeschriebenen Ordinari und Extraordinari-Anlaagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 26. Martii Anno 1734.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Demnach man wiederum mit Gott entschlossen ist, nach bißheriger Gewohnheit, und erforderender Nothdurfft, die Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey, und denen samtlichen Clöstern, auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii Anno 1732. biß nechst-bevorstehend Georgii 1733. sowohl über die restirende alte- als neue ausgeschriebene Ordinari- und Extraordinari-Anlagen, auch den Accis, ... vorzunehmen ... : [... den 21. Martii. Anno 1733.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig- als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1756. biß dahin 1757. sowohl über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 8. Febr. 1757.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig- als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey und denen samtlichen Closters- auch Städt- und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1754. biß dahin 1755. sowohl über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 6. Febr. 1755.]
Unsere freundwillige Dienst und Gruß zuvor! Nachdeme man wiederum mit Gott entschlossen, die so nöthig als nutzliche gewohnliche Abrechnung zwischen der Landschafft-Einnehmerey- und denen samtlichen Closters- auch Städt und Aemtern, auf den Jahrgang von Georgii 1739. biß dahin 1740. sowohlen über die restirende alte- als dißjährige Ordinari- und Extraordinari-Anlagen ... vorzunehmen ... : [Stuttgart, den 18. Februar. 1740.]