Bestand

Dürmentingen-Bussen: Amtsbücher der Herrschaften Dürmentingen-Bussen, Grundsheim, Göffingen und Heudorf (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Bestandsgeschichte
1786 erwarb das Haus Thurn und Taxis von den Reichserbtruchsessen von Waldburg die Grafschaft Friedberg und die Herrschaft Scheer, zu der auch die Herrschaften Dürmentingen und Bussen gehörten. 1789 kaufte es die Herrschaft Grundsheim, 1790 die Herrschaften Heudorf und Göffingen hinzu. Dem bereits in truchsessischer Zeit bestehenden Oberamt Dürmentingen zur Verwaltung eines bestimmten Teils der Grafschaft Friedberg-Scheer wies es die Herrschaften Grundsheim, Heudorf und Göffingen zur Administration zu. Nachdem ihm der Reichsdeputationshauptschluss weiteren umfangreichen Besitz im Raum Oberschwaben eingebracht hatte, ging es an die Neuordnung seiner Verwaltungsstrukturen. 1803 richtete es für die zivile Verwaltung Oberämter, für die der Finanzen Rentämter ein, zumeist an den Verwaltungssitzen, die die ehemaligen Herrschaftsinhaber bereits geschaffen hatten. So entstand auch in Dürmentingen neben dem Ober- ein Rentamt. Nach dem Übergang der Landeshoheit an Württemberg 1806 verblieben dem Haus Thurn und Taxis die Domänen sowie grund- und lehnherrliche Rechte, die nicht Teil der landesherrlichen Souveränität waren. Diese wurden vom nunmehrigen Patrimonialobervogteiamt wahrgenommen. 1809 löste Württemberg die Patrimonialobervogteiämter ganz auf, musste sie jedoch 1823 auf gerichtlichen Beschluss wieder zulassen. Ihre endgültige Aufhebung erfolgte 1849. 1823 wurde jedoch bereits kein solches mehr in Dürmentingen eingerichtet, so dass dessen Überlieferung im Jahr 1809 endet. Das Rentamt bestand bis 1851, als es mit dem in Buchau zusammengelegt wurde. Nachdem 1877 die gesamte Finanzverwaltung in der Rentkammer Obermarchtal konzentriert worden war, überführte man die Unterlagen der Vorgängerbehörden 1878/79 zur Archivierung dorthin. Die Dürmentinger Verwaltungsunterlagen aus thurn und taxisscher und vor-thurn und taxisscher Zeit wurden dort wahrscheinlich bei späteren Ordnungsarbeiten in die Repositur VIII eingestellt. Im vorliegende Findbuch wurden nur die Amtsbücher aus vor-thurn und taxisscher Zeit verzeichnet.
Geschichte und Verwaltung der verschiedenen Herrschaften
1. Die Herrschaften Dürmentingen und Bussen
Die Herrschaften Dürmentingen und Bussen gehörten seit dem ausgehenden Mittelalter zu dem Herrschaftskomplex der Grafschaft Friedberg und Herrschaft Scheer der Reichserbtruchsessen von Waldburg, den diese nach dem Scheitern der Habsburger im Aufbau eines geschlossenen Territoriums in Oberschwaben Zug um Zug erworben hatten. 1387 verpfändete Österreich seine Herrschaft Bussen, zu der auch die Vogtei über Dürmentingen gehörte, an die Truchsessen von Waldburg. 1454 erlangte die Herrschaft Bussen den Status einer mannserblichen Inhabung, was bedeutete, daß dieses Pfand nicht wieder eingelöst werden konnte, solange das Haus Waldburg in männlicher Linie existierte. 1444 und 1445 erwarben die Truchsessen in Dürmentingen von den Herren von Hornstein-Hertenstein Allodialbesitz. Über den Status der Mannsinhabung und andere Ansprüche lag Waldburg jahrhundertelang mit Österreich im Streit, der 1680 in der Weise beendet wurde, daß die Pfandschaft Bussen ihren Status als Mannsinhabung behielt, die Grafschaft Friedberg und Herrschaft Scheer mussten sie jedoch nunmehr als österreichisches Mannlehen entgegennehmen. 1786 veräußerten die Truchsessen den Gesamtkomplex für die enorme Summe von 2,1 Millionen Gulden an die Fürsten von Thurn und Taxis, die damit das reichsunmittelbare, fürstenmäßige Territorium erhielten, das ihre seit längerem wahrgenommene Mitgliedschaft im Reichsfürstenrat beim Reichstag in Regensburg legitimierte.
Die Truchsessen gliederten die Verwaltung des Herrschaftskomplexes Friedberg-Scheer und Dürmentingen-Bussen in zwei Teile. Die sogenannte obere Grafschaft Friedberg-Scheer umfasste die Herrschaft Scheer mit der Stadt Scheer und den Dörfern Ennetach und Blochingen sowie die obere Grafschaft Friedberg mit den Ämtern Hohentengen und Sießen. Die untere Grafschaft Friedberg-Scheer umfaßte Dürmentingen, die Mannsinhabung Bussen und die untere Grafschaft Friedberg. Erstere hatte ihren Sitz in Scheer, letztere zumnächst auf dem Bussen, dann in Dürmentingen. Die Verwaltungsbehörde in Dürmentingen war der in Scheer jedoch nicht gleichgestellt, sondern unterstand dieser. Die Adressbücher des Schwäbischen Kreises führen bis 1768 in Dürmentingen keine eigene Behörde, sondern zählen "Beamte zu Dürmentingen" auf, von 1773-1785 werden zu ihrer Besetzung überhaupt keine Angaben gemacht, und erst 1786 erscheint die Behördenbezeichnung "Oberamt Dürmentingen".
Den Forschungen von Kretzschmar zufolge und nach Ausweis der Adresshandbücher des Schwäbischen Kreises war die Dürmentinger Behörde bis zum Übergang an Thurn und Taxis nur dünn besetzt. An ihrer Spitze stand der Obervogt, später Oberamtmann genannt, daneben besorgte ein Rentmeister die Finanzverwaltung, und bis zu zwei weitere Beamte übernahmen u.a. Schreibarbeiten.
Die Bezeichnung "Herrschaft Dürmentingen-Bussen" wurde für die Provenienzangabe der Dürmentinger Amtsbücher durchgehend verwendet, da das Oberamt relativ spät in Erscheinung tritt und der Begriff der Herrschaft häufig im Titel der Amtsbücher erscheint. Manche der Rechnungen tragen im Titel zwar den Begriff Rentamt, was zunächst auf die Existenz einer eigenen Finanzverwaltungsbehörde schließen ließe, bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass dieser Titel nur beim Typ Geldrechnung verwendet wurde. Außerdem haben die bisherigen Forschungen wie auch die Eintragungen in den Adressbüchern des Schwäbischen Kreises keine solche Behörde nachweisen können.
2. Die Herrschaft Grundsheim
Zur Herrschaft Grundsheim gehörte seit alters der Ort Willenhofen. Nachdem im Mittelalter verschiedene Ortsherren hier nachweisbar sind, gelangte die Herrschaft 1570 aufgrund einer Belehnung durch Kaiser Maximilian II. mit Blutbann und Hochgericht an die Herren von Nippenburg zu Schwieberdingen. Über eine Tochter des Hauses namens Kunigunde ging sie wahrscheinlich 1646 als Heiratsgut an den sächsischen Adligen Johann Friedrich von Bissingen über, der sich in der Folge von Bissingen-Nippenburg nannte. 1789 verkaufte Graf Ferdinand Ernst von Bissingen-Nippenburg die Herrschaft an die Fürsten von Thurn und Taxis.
3. Die Herrschaft Göffingen
Der Besitz des Dorfes Göffingen ging zunächst vom Kloster Reichenau zu Lehen, seit 1540 vom Bistum Konstanz als Herr des Klosters Reichenau. Seit 1476 waren die Herren von Hornstein-Hertenstein mit Ausnahme einer Verpfändung an die von Stotzingen 1518-1528 dauerhaft mit Göffingen belehnt. Sie verkauften es 1790 mit Genehmigung des Bistums Konstanz an die Fürsten von Thurn und Taxis.
4. Die Herrschaft Heudorf
Schloss und Dorf Heudorf gelangten 1471 durch Kauf von den Herren von Hornstein-Hertenstein an die Herren von Stotzingen. In verschiedenen Prozessen setzte Österreich in der frühen Neuzeit seine Lehenshoheit über die Herrschaft durch. 1790 verkauften die von Stotzingen sie an die Fürsten von Thurn und Taxis.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der hier verzeichnete Teilbestand vereinigt somit mehrere Provenienzen, denen in der Klassifikation auf der obersten Gliederungsstufe Rechnung getragen wurde. Innerhalb derer wurde nach den verschiedenen Amtsbuchgattungen gegliedert.
Der Amtsbuchbestand enthält als größten Bestandteil Rechnungen aus weltlichen und kirchlichen Verwaltungen, daneben vor allem Urbare und Protokolle. Thurn und Taxis stellte die Amtsbücher, wie gesagt, in die Repositur VIII ein und ordnete sie genau umgekehrt, nämlich nach Amtsbuchgattungen und innerhalb derselben nach den ehemaligen Herrschaften. Einzelne oder auch zu mehreren in braunes Papier eingeschlagene Bände trugen den gedruckten Aufkleber "Fürstlich Thurn und Taxis'sches Archiv Obermarchtal. Dürmentingen (mit Göffingen, Heudorf und Grundsheim-Willenhofen)", sodann eine Aufschrift von Hand, die den Inhalt näher charakterisiert, schließlich aufgedruckt "Rep. ... Fach ... Nr. ...", die wiederum von Hand ausgefüllt sind. Diese Signierung ist somit bei Archivordnungsarbeiten in Obermarchtal geschaffen worden. Für die Verbringung des Obermarchtaler Archivs nach Sigmaringen Ende 1952 wurden jeweils repositurweise in der vorgefundenen Reihenfolge mehrere Bände zu Paketen verschnürt und diese durchnummeriert. Bei der Verzeichnung wurden die Pakete aufgelöst, Rechnungen und Protokolle serienweise zusammengestellt und alle Hefte und Bände mit fortlaufenden Nummern signiert.
Die Verzeichnung der Urbare erfolgte weitgehend nach den vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1974 aufgestellten "Richtlinien zur Kurzverzeichnung von Lagerbüchern". Nicht berücksichtigt wurden aus Zeitgründen die Punkte 5 (Genetische Stufe und Behördenprovenienz), 6 (Charakterisierung der Einleitung des Lagerbuchs), 8-12 (Kurzverzeichnung der Urkunden, Reskripte, Notizen, sonstigen Einträge, losen Einlagen) und 13 (äußere Bandbeschreibung). Die Orte, soweit sie nicht im Titel des Urbars bereits ausgewiesen waren, wurden in den Enthält-Vermerk übernommen. Sie wurden indessen dort nur dann ausgeworfen, wenn das jeweilige Urbar einen Index enthielt, über den diese rasch erfasst werden konnten. Der Originaltitel des Bandes wurde gemäß den Richtlinien übernommen und die Schreibweisen normalisiert; außerdem wurden auch alle Ortsnamen des Titels in der heutigen Schreibung wiedergegeben.
Bei der Verzeichnung der Rechnungen wurde lediglich eine enge Anlehnung an den ursprünglichen Titel vorgenommen, da dieser innerhalb einer Rechnungsserie immer ein wenig variiert. Bedeutendere Titelabweichungen wurden in Klammern hinzugesetzt. Pro Rechnungsserie erfolgte eine Titelaufnahme, die zugehörigen Bände wurden nur noch mit ihrer Bestellnummer, der Laufzeit und weiteren ausschließlich auf sie zutreffenden Merkmalen (Vorsignatur, Bemerkungen etc.) ausgewiesen. Die regelmäßig angegebenen Rechner wurden hingegen aus Zeitgründen nicht eigens ausgeworfen. Als Rechnungsjahr ist in der Regel auf den Bänden die Zeit von einem Heiligentag oder einem Tagesdatum des einen bis zum nächsten Jahr vermerkt, was bei der Verzeichnung z.B. in "Georgii 1759/1769" umgesetzt wurde. Bisweilen setzten die Rechner lediglich eine Jahreszahl auf die Bände, und zwar die, mit der das Rechnungsjahr begann, die dann aufgrund quellenkundlicher Überlegungen getreu übernommen wurde.
Pergamenturkunden oder -handschriften dienten gelegentlich als Einbände. Unter der Rubrik Bemerkungen wurden solche Beobachtungen ausgewiesen, liefern diese Fragmente doch wichtige Hinweise auf den ehemaligen Buchbestand der betreffenden Herrschaft.
Zur Aufnahme der Vorsignaturen ist folgendes zu bemerken: Thurn und Taxis verteilte die Bände auf Reposituren und innerhalb derer auf Fächer. Die Bandzählung fing in jedem Fach neu bei 1 an und war fortlaufend. Zusätz lich kennzeichnete Thurn und Taxis jedoch die verschiedenen Amtsbuchserien auf den Rückenschildern der Bände durch eine eigene Zählung, z.B. "Heiligenrechnungen von Grundsheim, Nr. 3". Der Leiter des Staatsarchivs Sigmar ingen, Franz Herberhold, orientiert sich in seiner Abgabeliste von 1952 zum Teil an der Zählung innerhalb der Fächer, zum Teil an den Bandzählungen der Serien, wobei er auch bei diesen immer Repositur und Fach angibt. Da das Herberholdsche Abgabeverzeichnis lange Zeit als Findmittel in Gebrauch war, ist durchgängig die Nummer der Serie in die Vorsignatur 1 mit aufgenommen worden. Vorsignatur 2 enthält die fortlaufende Nummerierung innerhalb von Repositur und Fach, Vorsignatur 3 thurn und taxissche Registratursignaturen.
Der Bestand enthält 432 Verzeichnungseinheiten und 13,4 lfd.m. die Bestellnummern 9, 10 und 402 wurden nicht vergeben. Er ist folgendermaßen zu zitieren: Dep. 30/13 T 2.
Überlieferungen in anderen Beständen und Archiven
Staatsarchiv Sigmaringen
Dep. 30/13 Dürmentingen-Bussen T 1 (Urkunden, 1318-1792)
Dep. 30/13 Dürmentingen-Bussen T 3 (Akten)
Dep. 30/1 Friedberg-Scheer T 1-3 (Urkunden, Bände und Akten, 1304-1806)
Dep. 30/15 Karten und Pläne T 1-2
Ho 80 Gefürstete Grafschaft Sigmaringen und Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
Hauptstaatsarchiv Stuttgart
B 51 Vorderösterreichische Regierung betr. Nellenburg (15. Jh.-1805)
B 60 Vorderösterreichische Regierung betr. Landvogtei Schwaben (13.-19 Jh.)
B 61 Altdorf, Oberamt (14.-19. Jh.)
B 86 Dürmentingen, Truchseß-Waldburgisches bzw. Thurn- und Taxissches Oberamt der Herrschaft Dürmentingen-Bussen (1707-1804)
B 89 Friedberg-Scheer, Herrschaft (1457-1802)
H 52a Archivalien aus dem Germanischen Nationalmuseum Nürnberg
H 172 Lagerbücher der Grafen und Truchsessen von Waldburg (1541-1793)
FZA Regensburg Urkunden Schwäbische Akten

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/13 T 2

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Deposita (ohne FAS - Dep. 39) >> Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal >> Dürmentingen-Bussen
Verwandte Bestände und Literatur
Des löbl. Schwäbischen Craises allgemeinen Adresse-Calenders Erster Jahrgang ... oder Deutliche Anzeige, was in denen zu Schwaben gehörigen Landen ... dermahlen für höchste und hohe Regenten, Cantzleyen und Dienerschafften seyen ..., Tübingen 1749; spätere Ausgaben meist: Adresse-Handbuch, Staats- und Adress-Handbuch. Fürstlich Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal. Grafschaft Friedberg-Scheer. Urkundenregesten 1304-1802, bearb. v. Robert KRETZSCHMAR (Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg, Bd. 18), Stuttgart 1993. HERBERHOLD, Franz, Das fürstliche Haus Thurn und Taxis in Oberschwaben. Ein Beitrag zur Besitz-, Verwaltungs- und Archivgeschichte, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 13, 1954, S. 262-300. KRETZSCHMAR, Robert, Vom Obervogt zum Untergänger. Die Verwaltung der Grafschaft Friedberg-Scheer unter den Truchsessen von Waldburg im Überblick (1452-1786), in: Aus der Arbeit des Archivars. Festschrift für Eberhard Gönner (Veröffentlichungen der Staatlichen Archvverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 44), 1986, S. 187-203. Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, Bd. 7: Regierungsbezirk Tübingen, hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Stuttgart 1978; Bd. 8: Register, Stuttgart 1983. Der Landkreis Biberach, hg. v. der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Biberach (Kreisbeschreibungen des Landes Baden-Württemberg), 2 Bde. Sigmaringen 1987, 1990 RICHTER, JÜRGEN, Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer im Siebzehnten und Achtzehnten Jahrhundert, in: Zeitschrift des Hohenzollerischen Geschichtsvereins 26, 1990, S.165-232 (mit Stammtafel S. 232) VOCHEZER, Joseph, Die Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, 3 Bde., Kempten, 1888, 1900, 1907.

Indexbegriff Ort
Göffingen, Unlingen BC; Herrschaft
Grundsheim UL; Herrschaft
Heudorf : Dürmentingen BC; Herrschaft

Bestandslaufzeit
1588-1790

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1588-1790

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