Handbuch | Kommentar: jur. | Kriegskunde | Monografie
Schweitzerisches Kriegs-Recht : Wie selbiges Von denen Loblichen Cantonen in alle Fürsten-Dienste den Herren Officierern mitgegeben/ und allezeit practicirt wird : Mit vielen zu einem Examen und Abfassung rechtlichen Urtheils/ vorgestelt- und erörterten zweiffelhafften Fragen : Wie auch Der Kriegs-Eyd/ und dessen Außlegung : So dann auch Ein Rechtliches Decisum gewisser Juristen Facultät/ was es mit Einem in die Freyheit geflohenen für eine Bewandtnuß habe : Mit ohnmaßgeblichem Vorschlag/ Wie eine Compagnie mit Vortheil zu montieren/ und guter Conto über selbige zu halten seye : Sam[m]t einer Zugabe von der Schweitzern Herkommen/ Helden-Thaten/ und Freyheit/ [et]c.
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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6 ungezählte Seiten, 303 Seiten, 1 ungezähltes Blatt Bildtafel ; 12°
- Anmerkungen
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Auß langer Erfahrenheit also erlernt/ und dem Publico eröffnet durch einen Practicirten Secretarium
- URN
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urn:nbn:de:gbv:45:1-9778
- Letzte Aktualisierung
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26.06.2023, 10:18 MESZ
Objekttyp
- Kommentar: jur. ; Kriegskunde ; Handbuch ; Monografie
Entstanden
- Franckfurt : Zu finden bey Martin Hermsdorff , 1704