Vor 100 Jahren erhielten Frauen in Deutschland das Wahlrecht

Abstract: Am 12. November 1918, dem Tag nach Ende des Ersten Weltkriegs und Ausrufung der Weimarer Republik, formulierte der Rat der Volksbeauftragten den Aufruf: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Bereits am 30. November trat das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht auch für die Frauen in Kraft und am 19. Januar 1919 durften sie dann erstmals reichsweit zur Wahl für die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung gehen. Seither haben sich die Rahmenbedingungen für Wahlen auf dem Territorium des deutschen Staates mehrmals geändert, die Wahlbeteiligung ist tendenziell gesunken und der Anteil weiblicher Abgeordneter gestiegen. Dazu gibt es Diskussionen, ob und warum Frauen anders wählen als Männer, welchen Politikstil sie präferieren bzw. praktizieren od

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion
begutachtet
In: Stadtforschung und Statistik : Zeitschrift des Verbandes Deutscher Städtestatistiker ; 31 (2018) 2 ; 79-87

Klassifikation
Politik

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Mannheim
(wann)
2018
Urheber

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-60109-1
Rechteinformation
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:44 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2018

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