Einblattdruck
Hyrgolum : neue allotrope Form des Quecksilbermetalls, metallisches Quecksilber in fester wasserlöslicher Form
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Chem. 13 hs,1/27#Beibd.1
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[S.l.]
- (when)
-
[ca. 1890]
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11481628-1
- Last update
-
16.04.2025, 8:48 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Time of origin
- [ca. 1890]
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Kurzer Bericht und Innhalt Der Löbl. Anno 1672. neu aufgerichten, ordentlich bestättigten, auch hinnach der Münchnerischen hochgerühmten Erzbruderschaft zu Altenhof in bester Form aggregierten aller lieben Christglaubigen Seelen-Bruderschaft zu Rohrdorf des Oberlands Baiern, Churf. Pfleggerichts Rosenheim, und Erzbistums Salzburg
![Kurtzer Innhalt, Der Marianischen Liebs-Versam[m]lung, unter dem Schutz Maria-Hülff in St. Peters Pfarr-Kirchen der Churfürstl. Residentz-Statt München ordentlich eingeführt, von Ihro Päbstl. Heyligkeit Innocentio dem Ailfften begnadet, vnd dann von Ihr Röm. Kays. Majest. mit einem Privilegio in keiner Form nachzutrucken, auff ewig angesehen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f879ecbb-b4de-44e4-b80a-f01b65842ade/full/!306,450/0/default.jpg)
Kurtzer Innhalt, Der Marianischen Liebs-Versam[m]lung, unter dem Schutz Maria-Hülff in St. Peters Pfarr-Kirchen der Churfürstl. Residentz-Statt München ordentlich eingeführt, von Ihro Päbstl. Heyligkeit Innocentio dem Ailfften begnadet, vnd dann von Ihr Röm. Kays. Majest. mit einem Privilegio in keiner Form nachzutrucken, auff ewig angesehen
![Aus Veranlaß genommener Entschließung, daß in künftigem Jahr die Receptur-Rechnungen vor Ende Decembris abgehört, und die duplicata an die Rechnere ruckgesendet werden sollen, wird [...] mit allem Nachdruck andurch bedeutet, daß er bey 20 Reichsthaler Straf seiner Seits nicht verfehlen solle, den Frucht-Statum in vorgeschriebener Form ... den 10ten Decembris jeden Jahrs anher einzusenden : Mannheim, den 21ten Hornung 1777-](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f4ce0b92-69ed-41d2-861d-2e720350a20f/full/!306,450/0/default.jpg)
Aus Veranlaß genommener Entschließung, daß in künftigem Jahr die Receptur-Rechnungen vor Ende Decembris abgehört, und die duplicata an die Rechnere ruckgesendet werden sollen, wird [...] mit allem Nachdruck andurch bedeutet, daß er bey 20 Reichsthaler Straf seiner Seits nicht verfehlen solle, den Frucht-Statum in vorgeschriebener Form ... den 10ten Decembris jeden Jahrs anher einzusenden : Mannheim, den 21ten Hornung 1777-

Man hat aus den, zur Herzoglichen Kanzlei eingekommenen Bons für die an das französische Militär von den Gemeinden geleistete Abgaben zu ersehen gehabt, daß ein grosser Theil dieser Bons nicht diejenige Form hat, welche von den französischen Abrechnungs-Behörden den ihnen ertheilten Instruktionen gemäß zur Gültigkeit erfordert wird ... : Stuttgart in der Gemeinsamen Kriegs-Prästations-Deputation. Den 16. Aug. 1800.
![Friedrich der Zweite, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da man die vielfältige Erfahrung gemacht hat, daß durch die bisherige Form der Zollzeichen, welche mit alten - jetzt nicht mehr gültigen gangbaren Münzsorten gestämpelt waren, mancherlei Misverständnisse zwischen den Zollern und Zollenden, auch sonstige Verwirrungen und Unrichtrigkeiten in dem Zollrechnungswesen veranlaßt worden sind: So haben Wir gnädigst beshclossen, den Zollzeichen dadurch mehrere Verständlichkeiten geben zu lassen, daß denselben künftig uns von Georgii dieses Jahrs an der wahre Werth in der gewöhnlichen Rechnungsmünze der Gulden und Kreuzer mit deutlicher Buchdruckerschrift beigedrukt werden soll. Insofern nun diese Abänderung in der Form der Zolllzeichen zugleich einige Veränderungen in dem Zollrechnungswesen nach sich zieht ... : [Stuttgart, ... den 8. Merz 1802]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b17899b0-a455-4578-b9fc-e7fdc7fd2125/full/!306,450/0/default.jpg)
Friedrich der Zweite, Von Gottes Gnaden, Herzog zu Wirtemberg und Teck ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Da man die vielfältige Erfahrung gemacht hat, daß durch die bisherige Form der Zollzeichen, welche mit alten - jetzt nicht mehr gültigen gangbaren Münzsorten gestämpelt waren, mancherlei Misverständnisse zwischen den Zollern und Zollenden, auch sonstige Verwirrungen und Unrichtrigkeiten in dem Zollrechnungswesen veranlaßt worden sind: So haben Wir gnädigst beshclossen, den Zollzeichen dadurch mehrere Verständlichkeiten geben zu lassen, daß denselben künftig uns von Georgii dieses Jahrs an der wahre Werth in der gewöhnlichen Rechnungsmünze der Gulden und Kreuzer mit deutlicher Buchdruckerschrift beigedrukt werden soll. Insofern nun diese Abänderung in der Form der Zolllzeichen zugleich einige Veränderungen in dem Zollrechnungswesen nach sich zieht ... : [Stuttgart, ... den 8. Merz 1802]
![Carl, von Gottes Gnaden Primas von Teutschland, des heiligen Stuhls zu Regensburg Erzbischof, ... Fügen hiermit zu wissen und verordnen Da Wir nach, gehorsamst geschehener Vorlage der bisher bei Unsern verschiedenen Appellationsgerichten bestandenen verschiedenen Formen, besonders in Rücksicht der zur Oberappellation geeigneten Summe, Einförmigkeit einzuführen beschlossen haben, so wird diese Unsere Entschließung dahin bekannt gemacht: ... : [So geschehen und gegeben Aschaffenburg den 6ten Mai 1805.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/373ed78b-9606-4c94-b06a-e5ab883bf554/full/!306,450/0/default.jpg)