Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, bekennt, dass das Patronatsrecht für die Messe am Elisabethaltar im Ulmer Münster von seinen Eltern an ihn gefallen ist. Dieses Patronatsrecht überträgt er nun auf Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Ihnen steht daher künftig das Recht zu, bei Vakanzen geeignete Priester für die Messe und den Altar zu präsentieren.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 2459
- Alt-/Vorsignatur
-
1359
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Heinrich Engelin
Siegler: Die Ulmer Richter und Bürger Dr. Peter Neithardt (1) und Magnus ("Mang") Krafft (2) auf Bitte des Ausstellers
Kanzleivermerke: Lit. Z (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide unbeschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Bemerkungen: Regest: Bazing/Veesenmeyer, Urkunden Pfarrkirche, S. 124, Nr. 271
Datum: Der geben ist dornstags sant Margarethen tage, 1480.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1480 Juli 13.
Ähnliche Objekte (12)
![Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, hat von seinen Eltern die drei Gestühle vor dem Elisabethaltar im Ulmer Münster geerbt. Diese Gestühle übergibt er der nun der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und ihren Verwaltern, den Ulmer Bürgern und Räten Heinrich Rembolt, Bartholomäus Gregg und Johann Oswalt. Diese können darüber zum Nutzen der Baupflege frei verfügen. Er behält sich allerdings für sich und seinen Sohn Kaspar Engelin das vorderste dieser drei Gestühle auf Lebenszeit vor. Sie können es selbst nutzen oder anderen zu Nutzung überlassen. Nach ihrer beider Tod fällt dann auch dieses Gestühl endgültig an die Baupflege.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cd491695-3667-4d01-95ca-e12328f528bc/full/!306,450/0/default.jpg)
Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, hat von seinen Eltern die drei Gestühle vor dem Elisabethaltar im Ulmer Münster geerbt. Diese Gestühle übergibt er der nun der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und ihren Verwaltern, den Ulmer Bürgern und Räten Heinrich Rembolt, Bartholomäus Gregg und Johann Oswalt. Diese können darüber zum Nutzen der Baupflege frei verfügen. Er behält sich allerdings für sich und seinen Sohn Kaspar Engelin das vorderste dieser drei Gestühle auf Lebenszeit vor. Sie können es selbst nutzen oder anderen zu Nutzung überlassen. Nach ihrer beider Tod fällt dann auch dieses Gestühl endgültig an die Baupflege.
![Der öffentliche Notar Konrad Locher der Jüngere von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass vor ihm und den hinzugezogenen Zeugen Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, erschienen ist und eine von ihm ausgestellte Urkunde vom 7. Juli 1480 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2460] betreffend die Übergabe des Gestühls vor dem Elisabethaltar im Ulmer Münster an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm, die hier im Wortlaut inseriert ist, vorgelegt und verlesen lassen hat. Auf Bitte des Heinrich Engelin beurkundet der Notar die Übergabe und fertigt darüber ein Notariatsinstrument aus.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/550bc938-c0a0-4902-91ca-6a6e278814fa/full/!306,450/0/default.jpg)
Der öffentliche Notar Konrad Locher der Jüngere von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass vor ihm und den hinzugezogenen Zeugen Heinrich Engelin, der Sohn des verstorbenen Arztes Meister Jakob Engelin, erschienen ist und eine von ihm ausgestellte Urkunde vom 7. Juli 1480 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 2460] betreffend die Übergabe des Gestühls vor dem Elisabethaltar im Ulmer Münster an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm, die hier im Wortlaut inseriert ist, vorgelegt und verlesen lassen hat. Auf Bitte des Heinrich Engelin beurkundet der Notar die Übergabe und fertigt darüber ein Notariatsinstrument aus.
![Der Ulmer Bürger Johann Schmid genannt Köllin überträgt dem Ulmer Bürger Johann Hutz, seinem Schwager, das Patronatsrecht an Messe und Altar, die sein Großvater ("enlin") Johann Schmid der Alte im Ulmer Münster gestiftet hat. Der Altar liegt unter der Tür, die von der Pfarrkirche zum Franziskanerkloster ("gen den Barfu/e/ssen") [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] führt. Er verzichtet daher auf alle Rechte, die ihm bisher an Messe und Altar zugestanden haben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d29b0193-fafd-42e8-a78e-3daa5d056229/full/!306,450/0/default.jpg)
Der Ulmer Bürger Johann Schmid genannt Köllin überträgt dem Ulmer Bürger Johann Hutz, seinem Schwager, das Patronatsrecht an Messe und Altar, die sein Großvater ("enlin") Johann Schmid der Alte im Ulmer Münster gestiftet hat. Der Altar liegt unter der Tür, die von der Pfarrkirche zum Franziskanerkloster ("gen den Barfu/e/ssen") [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] führt. Er verzichtet daher auf alle Rechte, die ihm bisher an Messe und Altar zugestanden haben.
![Elisabeth Villenbach, Einwohnerin von Ulm, vermacht ihre gesamte bewegliche und unbewegliche Habe nach ihrem Tod der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm. Sie verpflichtet sich, zu Lebzeiten keinerlei anderen Verfügungen über ihre Habe zu treffen. Geschieht dies trotzdem, dann kommt dem keinerlei Rechtskraft zu.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e792b36c-1a24-48f7-ba08-d0b9c113a437/full/!306,450/0/default.jpg)
Elisabeth Villenbach, Einwohnerin von Ulm, vermacht ihre gesamte bewegliche und unbewegliche Habe nach ihrem Tod der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm. Sie verpflichtet sich, zu Lebzeiten keinerlei anderen Verfügungen über ihre Habe zu treffen. Geschieht dies trotzdem, dann kommt dem keinerlei Rechtskraft zu.
![Der Ulmer Bürger Johann Ehinger genannt Rümelin präsentiert dem Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten für die durch den Verzicht des Ludwig Wilhalm vakante Kapelle und ewige Messe in Grimmelfingen [Stadt Ulm], eine Filiale des Ulmer Münsters, für die ihm das Patronatsrecht zusteht, den Priester Leonhard Erckinger. Er bittet den Bischof oder seinen Generalvikar, diesem die Pfründe zu übertragen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/86e4bb59-18d9-4aa8-851c-5528d7850b9a/full/!306,450/0/default.jpg)
Der Ulmer Bürger Johann Ehinger genannt Rümelin präsentiert dem Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten für die durch den Verzicht des Ludwig Wilhalm vakante Kapelle und ewige Messe in Grimmelfingen [Stadt Ulm], eine Filiale des Ulmer Münsters, für die ihm das Patronatsrecht zusteht, den Priester Leonhard Erckinger. Er bittet den Bischof oder seinen Generalvikar, diesem die Pfründe zu übertragen.
![Die Ulmer Bürgerin Agatha Hugler, Tochter des verstorbenen Schneiders Heinrich Hugler, übergibt der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und ihren Verwaltern Magnus ("Mang") Krafft dem Älteren, Heinrich Oswalt und Thomas Wirttemberg dem Älteren ihre zwei nebeneinanderliegenden Häuser in Ulm mit dem Garten zwischen den Häusern des Johann Kollin und des Peter Neubrunner. Davon gefallen an den Altar der Familie Krafft im Ulmer Münster 1 Gulden, an Dieter Ungelter 1 Pfund und an Johann und Georg Spörlin 6 Schilling Heller als jährliche Zinsen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b0f91b96-30e6-4365-af89-05f2d8c2d265/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Ulmer Bürgerin Agatha Hugler, Tochter des verstorbenen Schneiders Heinrich Hugler, übergibt der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und ihren Verwaltern Magnus ("Mang") Krafft dem Älteren, Heinrich Oswalt und Thomas Wirttemberg dem Älteren ihre zwei nebeneinanderliegenden Häuser in Ulm mit dem Garten zwischen den Häusern des Johann Kollin und des Peter Neubrunner. Davon gefallen an den Altar der Familie Krafft im Ulmer Münster 1 Gulden, an Dieter Ungelter 1 Pfund und an Johann und Georg Spörlin 6 Schilling Heller als jährliche Zinsen.
![Ursula Heug ("Hewgin"), wohnhaft in Ulm, errichtet ihr Testament. Sie erlässt darin zunächst Vorschriften bezüglich der Feierlichkeiten für ihr Begräbnis. Danach vermacht sie ihre gesamte liegende und fahrende Habe der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und deren Verwaltern Georg Lieber, Johann Gienger und Ulrich Märcklin](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/a064262e-e615-4d20-9da5-b0f4e3fe5002/full/!306,450/0/default.jpg)
Ursula Heug ("Hewgin"), wohnhaft in Ulm, errichtet ihr Testament. Sie erlässt darin zunächst Vorschriften bezüglich der Feierlichkeiten für ihr Begräbnis. Danach vermacht sie ihre gesamte liegende und fahrende Habe der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und deren Verwaltern Georg Lieber, Johann Gienger und Ulrich Märcklin
![Bischof Albrecht [Blarer] von Konstanz bestätigt auf Bitte des Meisters Jakob Engelin die Stiftung eines Altars und einer ewigen Messe im Ulmer Münster. Diese Stiftung hatte der Ulmer Priester Heinrich Mann testamentarisch verfügt und Jakob Engelin und Bartholomäus Gregg hatten sie dann als seine Testamentsvollstrecker ausgeführt. Darüber hat Jakob Engelin dem Bischof eine von ihm ausgestellte Urkunde vorgelegt, die hier teilweise inseriert ist. Der Bischof bestätigt die darin enthaltenen Bestimmung über das Patronatsrecht für Altar und Messe, die Einsetzung eines Kaplans, die Bestimmungen zur Durchführung der Messe und zu den Pflichten und Rechten des Kaplans sowie über die Feier eines Jahrtags für den Stifter.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/09678dae-db22-437e-b761-8172f68863ab/full/!306,450/0/default.jpg)
Bischof Albrecht [Blarer] von Konstanz bestätigt auf Bitte des Meisters Jakob Engelin die Stiftung eines Altars und einer ewigen Messe im Ulmer Münster. Diese Stiftung hatte der Ulmer Priester Heinrich Mann testamentarisch verfügt und Jakob Engelin und Bartholomäus Gregg hatten sie dann als seine Testamentsvollstrecker ausgeführt. Darüber hat Jakob Engelin dem Bischof eine von ihm ausgestellte Urkunde vorgelegt, die hier teilweise inseriert ist. Der Bischof bestätigt die darin enthaltenen Bestimmung über das Patronatsrecht für Altar und Messe, die Einsetzung eines Kaplans, die Bestimmungen zur Durchführung der Messe und zu den Pflichten und Rechten des Kaplans sowie über die Feier eines Jahrtags für den Stifter.
![Die Ulmer Bürgerin Liutgard ("Liugga"), Witwe des verstorbenen Dietmar Rot, teil dem Konstanzer Bischof Otto [von Hachberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass sie für ihr Seelenheil und das ihrer Eltern, ihrer beiden Ehemänner Johann Sorg und Dietmar Rot, ihrer beiden Töchter, der Rempin und Barbara Besserer, und ihrer Vorfahren eine ewige Messe an dem Altar, den sie in der Bessererkapelle im Ulmer Münster an dem Chor hat errichten lassen und der dem heiligen Andreas geweiht ist, gestiftet und neu dotiert hat. Der Kaplan, dem diese Messe verliehen wird und der sie jeden Tag an dem Altar lesen soll, ist dem Pfarrer in Ulm zu Gehorsam verpflichtet. Das Patronatsrecht für die Messe behält sich die Stifterin auf Lebenszeit vor. Nach ihrem Tod fällt es an ihren Schwiegersohn Georg Besserer und dessen Erben. Allerdings steht ihrem Enkel Kaspar Remp das Recht zu, einen geeigneten Priester für die Messe zu benennen, was bei der Verleihung der Messe berücksichtigt werden soll. Stirbt die Familie Besserer aus, dann fällt das Patronatsrecht an den Rat der Stadt Ulm. Bei Vakanzen ist die Messe innerhalb eines Monats durch den Inhaber des Patronatsrechts einem geeigneten Priester zu verleihen. Geschieht dies nicht, dann soll der Rat der Stadt Ulm in diesem Fall das Patronatsrecht ausüben. Zur Ausstattung der Messe schenkt die Stifterin den Zehnten zu Rißtissen ("Rosstussen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], den sie von den Gebrüdern Otto, Johann und Hermann Rot gekauft hat. Der Zehnt soll auf ewige Zeiten der Messe gehören und darf dieser nicht entfremdet werden. Die Stifterin bittet nun den Bischof oder seinen Generalvikar, ihre Stiftung zu bestätigen. Der Ulmer Pfarrer Heinrich Neithardt hat dazu seine Zustimmung bereits erteilt.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/702b870a-cb5a-4941-9335-918efa7a170d/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Ulmer Bürgerin Liutgard ("Liugga"), Witwe des verstorbenen Dietmar Rot, teil dem Konstanzer Bischof Otto [von Hachberg] oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass sie für ihr Seelenheil und das ihrer Eltern, ihrer beiden Ehemänner Johann Sorg und Dietmar Rot, ihrer beiden Töchter, der Rempin und Barbara Besserer, und ihrer Vorfahren eine ewige Messe an dem Altar, den sie in der Bessererkapelle im Ulmer Münster an dem Chor hat errichten lassen und der dem heiligen Andreas geweiht ist, gestiftet und neu dotiert hat. Der Kaplan, dem diese Messe verliehen wird und der sie jeden Tag an dem Altar lesen soll, ist dem Pfarrer in Ulm zu Gehorsam verpflichtet. Das Patronatsrecht für die Messe behält sich die Stifterin auf Lebenszeit vor. Nach ihrem Tod fällt es an ihren Schwiegersohn Georg Besserer und dessen Erben. Allerdings steht ihrem Enkel Kaspar Remp das Recht zu, einen geeigneten Priester für die Messe zu benennen, was bei der Verleihung der Messe berücksichtigt werden soll. Stirbt die Familie Besserer aus, dann fällt das Patronatsrecht an den Rat der Stadt Ulm. Bei Vakanzen ist die Messe innerhalb eines Monats durch den Inhaber des Patronatsrechts einem geeigneten Priester zu verleihen. Geschieht dies nicht, dann soll der Rat der Stadt Ulm in diesem Fall das Patronatsrecht ausüben. Zur Ausstattung der Messe schenkt die Stifterin den Zehnten zu Rißtissen ("Rosstussen") [Stadt Ehingen/Alb-Donau-Kreis], den sie von den Gebrüdern Otto, Johann und Hermann Rot gekauft hat. Der Zehnt soll auf ewige Zeiten der Messe gehören und darf dieser nicht entfremdet werden. Die Stifterin bittet nun den Bischof oder seinen Generalvikar, ihre Stiftung zu bestätigen. Der Ulmer Pfarrer Heinrich Neithardt hat dazu seine Zustimmung bereits erteilt.
![Adelheid, Witwe des Walter Weinmann und Bürgerin zu Ulm, schenkt der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm einen jährlichen Zins von 2 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung. Dieser Zins ist ihr bisher als Erstzins von Haus und Hofstatt der Ulmerin in Ulm in der Judengasse [heute Schuhhaus-, Schlegel- und Paradiesgasse] beim Tanzhaus der Juden gefallen. Er soll künftig jedes Jahr von den Pfarrkirchenbaupflegern eingezogen werden.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/699d2ea9-cf06-4e4d-860b-b839043f27c9/full/!306,450/0/default.jpg)