Akten

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die unbefugte Abholzung von Weiden

Kläger: (2) Michel Grebbin, Käter in Vorwerk auf Poel

Beklagter: Heinrich Christoph Jörns, Amtmann auf Poel

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A) Bekl.: Lic. Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 01.04.1775 Sekretär Berg (A)

Fallbeschreibung: Bekl. hat auf dem Grundstück des Kl.s 17 Weiden, die von dessen Uhreltern" gepflanzt worden waren, abholzen lassen und das Holz der Frau des Schreibers von Kirchdorf geschenkt. Kl. verlangt Schadensersatz von 68 Rtlrn und Ersatz der ihm entstandenen Kosten. Das Tribunal verurteilt Bekl. am 12.11. zur Bezahlung, "daferne es sich berichtetermaßen verhielte". Am 03.12. weist Bekl. alle Vorwürfe zurück und behauptet, die Weiden hätten ihm gehört und beseitigt werden müssen, da sie verdorrt waren. Er verlangt Gegenbeweis und 30 Stockschläge für Kl., da dieser ihn mutwillig verklagt habe. Das Tribunal fordert Kl. am 04.12. entsprechend auf, der am 13.12. auf seiner Klage besteht und Beweise für sein Eigentum an den Weiden erbringt. Das Tribunal fordert Bekl. am 18.12.1773 zur Antwort auf, am 18.01.1774 beschwert sich Kl., daß diese noch nicht erfolgt sei und erbittet erneutes Mandat. Das Tribunal verweist ihn am 19.01. auf die eingegangene Antwort des Bekl. vom 18.01., in der dieser erneut alle Vorwürfe leugnet und auf den geringen Streitwert hinweist, der einen solchen Prozeß nicht rechtfertigt. Zudem beschuldigt er den Anwalt des Kl.s, diesen zum Prozeß anzustacheln und legt Beweise vor, daß Kl. selbst sich mit ihm einigen wolle. Das Tribunal teilt Kl. dies am 19.01. mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 23.01. verwahrt sich Dr. Hasse gegen diese Unterstellung und legt Erklärung des Kl.s vor. Am 31.01. widerlegt Kl. die Aussage des Bekl. hinsichtlich des Wertes der Weiden und bittet dies als Beweis zuzulassen. Das Tribunal genehmigt den Beweis am 02.02., am 18.04. und 11.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10. erklärt das Tribunal Bekl. für schuldig, Schadensersatz zu leisten und fordert ihn auf, sich mit Kl. zu vergleichen. Der Fiskal wird aufgefordert, die sich widersprechenden Aussagen zu den Weiden zu untersuchen, die Anwälte beider Seiten werden aufgefordert sich zu mäßigen. Am 26.11.1774, 07.01. und 18.02.1775 kündigt Bekl. an, Rechtsmittel gegen das Urteil zu ergreifen, bittet aber um Fristverlängerung, die er am 30.11.1774, 07.01. und 21.02.1775 erhält. Am 01.04. trägt Bekl. seine Beschwerden gegen das Urteil vor, am 01.05. und 10.07.1775 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung. Am 14.03.1776 erklärt Kl., daß sich Bekl. mit ihm wegen der Weiden verglichen habe und reicht die Honorarforderungen seines Anwalts ein, über die er zu entscheiden bittet. Das Tribunal fordert Bekl. am 19.03. zur Antwort auf. Am 28.03. weist Bekl. die Forderung zurück und verweist auf den geschlossenen Vergleich, nachdem es keine gegenseitigen Forderungen mehr gibt. Das Tribunal fordert Kl. am 29.03. zur Erwiderung auf, die am 27.04. eingeht und in der Kl. Bekl. der Falschaussage bezichtigt und über das Zustandekommen des Vergleichs berichtet. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.06. zur Einreichung der Originale auf, die sie am 24.06. erhält, wobei Bekl. sich eine Injurienklage gegen Dr. Hasse vorbehält, da dieser den Vergleich angezweifelt hat. Das Tribunal fordert Kl. am 25.06. zur Antwort auf. Am 08.07. schildert Kl. das Zustandekommen des Vergleichs erneut, leugnet, auf die Prozeßkosten verzichtet zu haben und fordert Bekl. auf, dies zu beeiden. Am 13.08. fordert das Gericht Bekl. zur Entgegnung auf, am 09.09. bittet Kl. um erneute Aufforderung, da Bekl. dem Mandat nicht gefolgt sei und erreicht dies am 10.09. Am 11.09. weist Bekl. Beschuldigungen zurück, bietet aber Eid an. Das Tribunal lädt Parteien auf den 20.09. vor und vergleicht sie miteinander auf Zahlung von 15 Rtlr Anwaltshonorar für Dr. Hasse.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1773-1774 2. Tribunal 1774-1776

Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann bestätigte Zeugenaussagen der Knechte Claus Jochim Blanck und Friedrich Ehlers, die die Weiden gefällt haben, vom 09.11.1773; Aussagen des Strandreiters Joachim Müller vom 20.11.1773 und des Amtsschreibers Carl Ludwig Helmbold vom 23.11.1773; durch Notar A. W. Rüdemann bestätigte Zeugenaussagen der Gebrüder Jochim und Hans Schwartz über Besitzverhältnisse des Kl.s vom 11.12.1773; von Dr. Ungnade ausgestellte Quittung für Tribunalsmandat vom 23.12.1773; von Inspektor zu Oertzenhof Georg Tieffentrunck und Schreiber zu Oertzenhof Jochen Seier bezeugte Aussage des Kl.s vom 30.12.1773; von Jochim und Hans Schwartz, Hausleuten zu Vorwerk und Michael Roahl, Schmied in Kirchdorf abgegebene Einschätzung des Wertes der Weiden vom 04.01.1774 sowie von Mühlenmeister Gottfried Hansen, Hans Beier, Hausmann und Hans Hinrich Gagtzow, Fuhrmann, alle zu Neuendorf vom 05.01.1774; von Notar A. W. Rüdemann aufgenommene Aussage des Kl.s vom 22.01.1774; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommene Aussage von Friedrich Ehlers und Claus Joachim Blanck zu Vorwerk vom 27.01.1774; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Ungnade vom 24.02.1774; Schreiben des N N Zastrow an Bekl. vom 20.03.1775; Honorarforderungen Dr. Hasses vom 14.03.1776 (29 Rtlr 2 s); Original und Kopie des Vergleich zwischen den Parteien vom 09.03.1776; Aussagen von Strandreiter Jochim Müller und Amtskornschreiber Friedrich Tessin über die Vergleichsverhandlungen vom 18.06.1776; von Dr. Ungnade ausgestellte Empfangsquittung für Mandat des Tribunals vom 14.08.1776; Protokoll einer Verhandlung zur gütlichen Einigung zwischen den Parteien über die Kosten des Verfahrens vom 20.09.1776

Reference number
(1) 1219
Former reference number
Wismar G 143 (W G n. 143)

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
(1773) 11.11.1773-20.09.1776

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09.05.2025, 3:02 PM CEST

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Object type

  • Gerichtsakten

Time of origin

  • (1773) 11.11.1773-20.09.1776

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