Urkunden
Jakob Puwhoffer und Hans Hagenbach von Blitzenreute sowie Martin Sorg von Springen verkaufen Hans Iselin ("Yselin") von Mehishus (=Meßhausen) für 24 lb h Landswährung eine Wiese von 1 Mannmahd vor der Staiger Brücke. Aus der Wiese gehen jährlich an den Abt 10 "wißhüner" und 4 d Heuzehnt.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 903
- Alt-/Vorsignatur
-
fasc. 017 n. 01
03469
B 522 II U 0812
- Maße
-
21,3 x 31,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Jakob Puwhoffer u.a.
Empfänger: Hans Iselin ("Yselin") von Mehishus (=Meßhausen)
Siegler: Gerwig Blarer, Abt zu Weingarten
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Hagenbach, Hans
Iselin, Hans
Puwhoffer, Jakob
Sorg, Martin
Weingarten, Gerwig Blarer; Abt, 1495-1567
Yselin, Hans
Mehishus = Meßhausen : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Meßhausen : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Springen = Ober- und Unterspringen : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1526 Februar 26 (monntag nach dem sonnentag Reminiscere in der vasten)
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![Walburga Spenin von Mähishausen (=Meßhausen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem Sohn Bartholomäus ("Bartholomeesen") aus der Ehe mit ¿Peter Romigassen das Gut zu Mähishausen verliehen hat, das früher Peter Romigas innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "nyendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt, Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume nur mit Zustimmung des Abts gefällt werden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten entrichten die Beliehenen an Zins und Hubgült 10 Scheffel 5 Streichen Vesen und 10 Scheffel Hafer von des Würts Gut, 6 Streichen Vesen und 1 Scheffel Hafer vom Hanen Gut, ferner an Geldzins, Hühnern und Heuzehnten von Wiesen 1 lb 12 ß 2 d mit des Hanen Gut sowie eine Fahrt an den (Boden)See, 12 Hühner, 2 Fasnachthennen und 100 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, wenn sich die Beliehenen mit Leib und Gut dem Kloster "abschwaif" und ungehorsam machen, im Todesfall sowie bei Eingehung einer Ungenossamenehe fällt das Gut heim, desgleichen wenn sie den Ehrschatz von 100 fl nicht wie versprochen bei Aufrichtung der Lehenschaft in bar bezahlen. Das Gut muß beim Heimfall mit Dritteil sowie Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden ohne Rücksicht darauf, ob die Beliehenen Dritteil, Heu- und Strohrichte vorgefunden haben oder nicht. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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