Kaufbrief
Regest: Enderis Höld, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er Michel Decker und Hans Rösch, des Rats und Heiligenpflegern zu Reutlingen, verkauft hat 1 Gulden gemeiner Landswährung jährl. Zins, jährlich auf Lichtmeß fällig aus seinem Morgen Weingartens in ...s Äckern zwischen den Gütern von Hans Dorn und Hans Hunger. Zinst zuvor 6 Schilling, ist weiter niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts. Er und alle Inhaber des Unterpfands sollen und wollen dieses in baulichem Wesen erhalten und auf den genannten Termin oder ungefähr 8 Tag vor oder nach jährlich diesen Gulden Gült zinsen bei pfandhafter Verbindung des Unterpfands, wie allhie zu Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch haben er und seine Erben Fug (= das Recht), diese Gült wieder abzulösen jederzeit mit 20 Gulden Hauptgut.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Endris Heldt und Hans Schaubecker, sein Tochtermann 1 fl oder 1 Pfund 8 ß.
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2005
- Formalbeschreibung
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Die Urkunde hat ein Loch.
Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel mit beschädigter Prägung vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Entstanden
- 1562 Februar 2, Lichtmeß