Bestand

Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Nachdem Württemberg und Hohenzollern bis Ende April 1945 von alliierten Truppen vollständig besetzt waren, richtete Frankreich in Stuttgart eine Militärregierung ein und bemühte sich, eine einheitliche zivile Landesverwaltung ins Leben zu rufen, die für das gesamte Gebiet Württembergs zuständig sein sollte. Am 13. Juni 1945 setzte die französische Militärregierung daher neun Landesdirektoren ein, die neun Landesbehörden vorstehen sollten. Die Handlungsspielräume dieser ersten deutschen Verwaltung der Nachkriegszeit blieben jedoch eng begrenzt. Von den Landräten konnten die Direktoren zwar Berichte und Auskünfte anfordern und ihnen auch Weisungen erteilen, allerdings unter dem umständlichen und hemmenden Vorbehalt der ständigen Kontrolle durch die lokalen Militärregierungen. Die Amerikaner indessen ignorierten die von den Franzosen vorgenommene Abgrenzung der Besatzungszonen. Sie setzten nach rein logistischen Gesichtspunkten die Demarkationslinie zwischen der Französischen und der Amerikanischen Zone entlang der Autobahn Karlsruhe-Stuttgart-Ulm durch. Frankreich erhielt deshalb nur die 17 südlich der Autobahn gelegene Landkreise einschließlich der beiden Landkreise des preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen und des bayerischen Landkreises Lindau. Daraufhin räumten die Franzosen am 8. Juli 1945 Stuttgart und richteten zunächst in Freudenstadt, im September in Tübingen eine Militärregierung für Südwürttemberg ein.
Nach der Abgrenzung der Besatzungszonen hielt man zunächst die Fiktion der verwaltungsmäßigen Einheit des bisherigen Landes Württemberg aufrecht. Am 11. Juli 1945 wurde den in Stuttgart verbliebenen Landesdirektoren je ein Delegierter zugeordnet und mit der Führung des betreffenden Ressorts im französisch besetzten Südwürttemberg beauftragt. Diese ursprünglich als Organ der Stuttgarter Zentrale gedachte Landesdelegation in Tübingen wuchs faktisch in den Status einer Nebenregierung für Südwürttemberg hinein, da die Franzosen die Bindung der Tübinger Delegation an die Stuttgarter Zentrale lockerten und sie sukzessive in eine eigenständige Behörde umwandelten.
Die Landesdelegation in Tübingen erhielt denn auch am 7. September 1945 durch Oberst Niel die Bezeichnung "Direction Régionale de la Zone Française de Württemberg-Intérieur". Am 16. Oktober nahm sie als "Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns" - so die nunmehr offizielle deutsche Bezeichnung - als provisorische Regierung mit Sitz in Tübingen ihre Arbeit auf. Die faktische Teilung des Landes Württemberg war damit besiegelt, nachdem die Amerikaner bereits im September in ihrem Besatzungsgebiet das Land Württemberg-Baden konstituiert hatten.
Das Staatssekretariat bestand aus fünf Landesdirektionen. Vorsitzender und Landesdirektor für Justiz, zugleich Landesdirektor für Kult, Kunst und Erziehung wurde der von Reinhold Maier am 19. September zum Staatsrat im Stuttgarter Staatsminsiterium ernannte Carlo Schmid. Landesdirektor des Inneren Lothar Roßmann, Landesdirektor der Wirtschaft Gustav Kilpper, Landesdirektor für Arbeit der Präsident von Hohenzollern, Clemens Moser, und Landesdirektor der Finanzen der ehemalige Bankdirektor Paul Binder.
Die Bezeichnungen "Staatssekretariat" und "Landesdirektor" entstammen der Urheberschaft Carlo Schmids, der damit die Abhängigkeit dieser Institutionen von einer übergeordneten Regierungsgewalt, nämlich der Stuttgarter Landesregierung, zumindest in der Nomenklatur noch sinnfällig zum Ausdruck bringen wollte.
Auch die am 30. Oktober 1945 erfolgte Verabschiedung des Statuts des Staatssekretariats betonte den Übergangscharakter dieser Einrichtung wenn es in Artikel I heißt: Während des Ruhens der Staatsgewalt der württembergischen Landesregierung in Stuttgart in dem französisch besetzten Gebiet Württembergs übt das Staatssekretariat für die Landesregierung die Staatsgewalt in der französisch besetzten Zone Württembergs aus."-
Das Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns bestand nunmehr aus sechs Landesdirektionen, denen je ein Landesdirektor vorstand, nämlich Justiz, Kultus, Inneres, Wirtschaft, Arbeit und Finanzen.
Das Kollegium der Landesdirektoren bildete das Direktorium, welches das Staatssekretariat repräsentierte. Der Vorsitzende, dessen Amtsbezeichnung am 3. Mai 1946 in "Präsident des Staatssekretariats" abgeändert wurde, führte die Geschäfte und vertrat das Direktorium nach innen und außen. Gemäß der Geschäftsordnung des Direktoriums des Staatssekretariats vom 1. Februar 1946 wurde das Direktorialamt als Behörde des Präsidenten eingerichtet, dem die Geschäftsführung des Direktoriums und des Präsidenten, die Koordination der einzelnen Verwaltungszweige und die Ausführung der Direktoriumsbeschlüsse oblagen.
Mit der "Änderung des Statuts des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns" vom 10. Dezember 1946 wurde die Bezeichnung Landesdirektor durch Staatssekretär ersetzt. Die erste Kabinettssitzung der provisorischen Regierung fand am gleichen Tag statt.
Die Annahme der Landesverfassung erfolgte durch Volksentscheid am 18. Mai 1947. Hiermit war auch die Wahl des ersten Landtags verbunden. Noch vor der Landtagswahl allerdings hatte der Staatssekretär der Finanzen, Dr. Paul Binder, auf Druck der französischen Militärregierung sein Regierungsamt zur Verfügung stellen müssen, weil er auf Wahlkampfveranstaltungen der CDU in Tübingen und Sigmaringen nicht mit Kritik an der Besatzungsmacht gespart hatte. Die nunmehr in Finanzministerium umbenannte ehemalige Landesdirektion wurde daher nach der Regierungsbildung im Juli 1947 von dem neu gewählten Staatspräsidenten Lorenz Bock kurzerhand mit übernommen. Dieses Modell wurde unter Dr. Gebhard Müller fortgeführt, der dem im August 1948 überraschend verstorbenen Lorenz Bock als Staatspräsident folgte und fortan auch als Finanzminister fungierte.
Bis zur Auflösung der Landesregierung von Württemberg-Hohenzollern im Mai 1952 blieb das Finanzministerium somit ohne eine hauptamtliche Spitze. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung ruhte daher auf den Schultern der beamteten Ministerstellvertreter. Bis zu seiner Versetzung an die Staatskanzlei nach Stuttgart im Herbst 1949 war dies Ministerialrat Dr. Gerhart Schlösser. Ihm folgte Paul Vowinkel, der im September 1951 in Anerkennung seiner Verdienste die Titularwürde eines Staatsrats erhielt.
Die Landesdirektion der Finanzen war in ihrer Anfangszeit zunächst in neun, später in elf Hauptabteilungen gegliedert:
1. Allgemeine Personalangelegenheiten, Behördenorganisation und Registratur
2. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Landeshauptkasse sowie Requisitions- und Nachkriegsverpflichtungen
3. Verbrauchsabgaben, Monopolverwaltung und Zölle
4. Steuern
5. Verwaltung des Reichs- und Landesvermögens, staatliche Bauverwaltung
6. Geldwesen, Kreditinstitute, und Privatversicherungen
7. Preis- und Stützungsfragen
8. Postwesen
9. Forstwesen
10. Vermögenskontrolle
11. Bodenuntersuchungen
Die Währungsreform im Juni 1948, die Gründung der Bundesrepubklik Deutschland im Mai 1949 und die nachfolgend erlassenen Bundesgesetze blieben nicht ohne Auswirkung auf die Finanzverwaltungen der Länder. Den geänderten Verhältnissen wurde auch die Organisationsstruktur des Finanzministeriums Württemberg-Hohenzollern angepasst, das Mitte des Jahres 1950 folgende Abteilungen umfasste:
I a: Personal- und Besoldungswesen
I b: Organisation und Verwaltung (ausgenommen Finanzämter)
I c: Organisation, Haushalts- und Kassenangelegenheiten der Finanzämter
I d: Allgemeine Rechtsfragen
II a: Staatshaushalt, Kassen und Rechnungswesen, Rechnungsprüfung, Bundeshaushalt, Beamtenrecht, Besoldungswesen, Beamtenversorgung, Finanzausgleich
II b: Kassen- und Rechnungswesen
II c: Besatzungskosten und Besatzungsfolgekosten
III: Zölle, Verbrauchssteuern und Monopole
IV: Besitz- und Ve rkehrssteuern
V: Aufsicht über die Bank- und Versicherungsinstitute, Geld- und Kreditwesen, Prüfung der Umstellungsrechnung der Banken und Versicherungen, Prüfung und Verwaltung der Ausgleichsforderungen
VI a: Verwaltung von Domänen, ehemaligem Reichs- und Wehrmachtsvermögen, landeseigenen Gebäuden und Grundstücken, Bodenreform
VI b: Wirtschaftsbetriebe und Landesbeteiligungen, Lotteriewesen, Sport-Toto
VII: Vermögenskontrolle (Durchführung des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung)
VIII: Bauverwaltung
Dem Finanzministerium nachgeordnet waren auf der Ebene der Mittelinstanz die Hauptzollämter sowie die Hauptabteilungen der Spezialbauämter für das französische Militärbauwesen. Seit dem 1. Oktober 1950 trat aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September die Oberfinanzdirektion Tübingen (zum 1. Oktober 1952 wieder aufgelöst) als weitere Mittelbehörde hinzu (vgl. Bestand Wü 122). De facto war die Tübinger Oberfinanzdirektion allerdings keine eigenständige Behörde. Ihre Aufgaben wurden vielmehr von den entsprechenden Mitarbeitern des Finanzministeriums in Personalunion mitbearbeitet. Selbst auf einen Behördenleiter wurde in gewohnter schwäbischer Sparmanier verzichtet. Als ständiger Vertreter des nicht existenten Oberfinanzpräsidenten amtete deshalb auch hier wiederum der Ministerialrat Paul Vowinkel, dem schon die ständige Vertretung des Finanzministers oblag.
Auf Kreisebene waren dem Finanzministerium die Requisitionsämter, die Zollämter, die Bezirkszollkommissariate, die Finanzämter, die Kreisämter für Vermögenskontrolle, die Bezirksbauämter sowie die Spezialbauämter für das französische Militärbauwesen unterstellt.
Zum Geschäftsbereich gehörten weiterhin das Finanzgericht in Tübingen, die Landeshauptkasse in Metzingen, der Landeswetterdienst im Schloss Tübingen, das Geologische Amt Tübingen, die Zollfahndungsstelle Friedrichshafen, die Monopolverwaltung für Branntwein in Langenargern, die Bodenschätzung Reutlingen, die Staatlichen Unternehmen (Torfwerke Schussenried, Saline Wilhelmshall bei Rottweil, Staatliche Badverwaltung Wildbad) sowie die bei der Abteilung Vermögenskontrolle angesiedelte Württembergische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH (zu dieser vgl. Bestand Wü 120 T 4).
Die ursprünglich mit eigenen Abteilungen in der Landesdirektion der Finanzen vertretenen Verwaltungen des Post- und des Forstwesens erlebten in der Folgezeit unterschiedliche Entwicklungen. Während die Forstverwaltung mit der Württembergischen Forstdirektion Tübingen und ihrem nachgeordneten Bereich im Geschäftsbereich des Ministeriums verblieb, ging die Deutsche Post der französisch besetzten Zone 1949 auf die Bundespostverwaltung über.
Nach der Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates am 9. Dezember 1951 und der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg am 25. April 1952 hob das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland (Überleitungsgesetz) vom 15. Mai 1952 die Landtage und Regierungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern auf. Die Befugnisse der Ministerien gingen aufgrund des Überleitungsgesetzes grundsätzlich auf die Ministerien der vorläufigen Regierung des neuen Bundeslandes über. Die bisherigen Ministerien führten ihre Geschäfte mit dem Zusatz "Abwicklungsstelle" im Auftrag und nach Weisung der vorläufigen Regierung fort und wurden im Zuge der Abwicklung zu staatlichen Mittelinstanzen umgebildet. Die nicht von dem neuen Finanzministerium des Südweststaats übernommenen Aufgaben des Finanzministeriums Württemberg-Hohenzollern wurden gemäß Gesetz der vorläufigen Regierung über den Aufbau der Finanzverwaltung vom 17. November 1952 der Oberfinanzdirektion Stuttgart (Versorgung der ehemaligen Angehörigen der Steuerverwaltung) sowie dem am 1. Oktober 1952 eingerichteten Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern in Tübingen übertragen (sonstige Versorgung).
Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand enthält die Unterlagen der Landesdirektion der Finanzen (1945 - 1947) und des Finanzministeriums Württemberg-Hohenzollern inklusive der Abwicklungsstelle (1947 - 1952).
Die Akten kamen in den Jahren 1970 bis 1988 in insgesamt 8 Ablieferungen in das Staatsarchiv Sigmaringen ein. Den Löwenanteil bildeten dabei die mit dem Zugang 1974/2 vom Finanzministerium Baden-Württemberg abgegebenen Unterlagen, die im wesentlichen die Bereiche Personal, Organisation und Verwaltung, Forst- und Postwesen, Erziehung und Bildung, Staatshaushalt sowie Wirtschaftsbetriebe und Landesbeteiligungen, Lotteriewesen und Sport-Toto betreffen.
Das Schrifgut der für die Aufsicht über Banken und Versicherungen zuständigen Abteilung wurden als Zugang 1976/9 vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg übernommen, während die Akten über Besatzungs- und Kriegsfolgekosten 1985 über das Regierungspräsidium Tübingen in das Staatsarchiv Sigmaringen gelangten (Zugang 1985/100).
Unterlagen aus der Abteilung Besitz- und Verkehrssteuern, aber auch aus den Bereichen Personal und Organisation wurden von der Oberfinanzdirektion Stuttgart übernommen (Zugänge 1979/29 und 1980/4). Weitere kleinere Zugänge mit Schriftgut aus den Bereichen Versorgung und Personal stammen ebenfalls von der Oberfinanzdirektion Stuttgart (Zugang 1979/8) sowie vom Regierungspräsidium Tübingen (Zugänge 1970/18 und 1988/100).
Sämtliche Zugänge waren durch Ablieferungsverzeichnisse erschlossen, die bislang als provisorische Findmittel dienten. Während der erstgenannte Zugang 1974/2 unter der Bestandssignatur Wü 120 T 1 aufgestellt war, wurden die Zugänge 1970/18, 1976/9, 1979/8, 1985/100 und 1988/100 unter der Signatur Wü 120 T 2 zusammengefasst. Die von der Oberfinanzdirektion Stuttgart stammenden Zugänge 1979/29 und 1980/4 bildeten den bisherigen Bestand Wü 122 T 1 Oberfinanzdirektion Tübingen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Die Erschließungsinformationen der bisher als Findmittel verwendeten Ablieferungsverzeichnisse beschränkten sich auf einen stichwortartigen Kurztitel, das - soweit vorhanden - Aktenzeichen und die ungefähre Laufzeit. In der überwiegenden Mehrheit waren Unterlagen mehrerer Aktenzeichen zu einer Bestelleinheit zusammengefasst. Bei der im Januar 2003 aufgenommenen archivischen Erschließung wurden Laufzeiten und Aktentitel präzisiert und - wo erforderlich - um Enthält- und Darin-Vermerke ergänzt. Soweit wie möglich wurde für jedes Aktenzeichen eine neue Verzeichnungs- und Bestelleinheit unter Nachweis der End- und Vorprovenienzen sowie der bis dahin gültigen Archivsignaturen gebildet. Wo keine Aktenzeichen vorhanden waren, wurden die Verzeichnungseinheiten den durch die Aktenplangliederung vorgegebenen Sachgruppen zugeordnet.
Der Aktenplan der Landesdirektion bzw. des Finanzministeriums orientierte sich am Aktenplan der Reichsfinanzverwaltung bzw. später am Aktenplan des Bundesfinanzministeriums. Allerdings waren für bestimmte landesspezifische oder neu hinzugekommene Aufgabenbereiche eigene, aus der Tradition der württembergischen Finanzverwaltung erwachsene Aktenplangruppen bzw. Ableitungen gebildet worden (vgl. Wü 120 T 1-2 Nr. 133), die im Laufe der Zeit mehrfachen Änderungen unterworfen waren und später teilweise wieder an den bundeseinheitlichen Aktenplan angepasst wurden. Das für die Versicherungsaufsicht zuständige Referat führte seine Akten nach einem eigenen Aktenplan (Wü 120 T 1 -2 Nr. 1841).
Für die Klassifikation des Bestands wurde daher als oberste Gliederungsebene die Geschäftsverteilung nach dem Organisationsplan des Finanzministeriums vom 18. Juli 1950 zugrunde gelegt (Wü 120 T 1-2 Nr. 226). Erst danach folgten als zweite Gliederungsebene die Aktenzeichen der unterschiedlichen Aktenpläne. Der Vollständigkeit halber wurden, obwohl aus den entsprechenden Abteilungen keine Überlieferung mehr vorhanden ist, auch die Klassifikationsgruppen "Zölle, Verbrauchssteuern und Monopole" sowie "Bauverwaltung" aufgeführt. Für die Unterlagen der Abteilung Vermögenskontrolle sei auf den Bestand Wü 120 T 4 verwiesen.
Die wenigen Fremdprovenienzen aus den Finanzministerien (Süd-)Baden und Württemberg-Baden wurden aus dem Bestand herausgenommen und an die zuständigen Staatsarchive in Freiburg und Stuttgart abgegeben. Demgegenüber wurden die bisher im parallel erschlossenen Bestand der Oberfinanzdirektion Tübingen (Wü 122 T 1) verwahrten Akten mit der Endprovenienz Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern in den vorliegenden Bestand übernommen. Etwa 10 laufende Regalmeter Akten, vorwiegend Bundesratsdrucksachen und Vordrucke sowie Unterlagen über Aufgaben, deren Federführung bei anderen Ministerien lagen, wurden im Rahmen der Nachbewertung vernichtet.
Der Bestand umfasst nunmehr 2414 in alterungsbeständige Archivboxen verpackte Verzeichnungseinheiten bei einem Umfang von 49,7 laufenden Regalmetern.
Sigmaringen, im März 2006
Dr. Franz-Josef Ziwes
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Im November 2009 kamen über das Finanzministerium Baden-Württemberg mit dem Zugang 2009/74 weitere 1,6 lfd.m. im Umfang von 56 Akten der Provenienz Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern in das Staatsarchiv Sigmaringen. Diese Unterlagen wurden mit den Bestellnummern 2415 - 2470 in den Bestand integriert.
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Inhalt:
Schulen; Kirchen; Jugendnot; Theater; Forstverwaltung; Deutscher Forstwirtschaftsrat; Württembergische Forstwaisenstiftung; Württembergischer Waldbesitzerverband; Arbeitsgemeinschaft der deutschen Gebiets- und Landesforstvereine; Forstschulen; Gemeinde- und Privatwaldungen; Forst- und Holzwirtschaftsamt; Landschafts- und Kulturpflanzenschutz; Wildverkehr und Wildschaden; Jagdausschuß; Jagdvereine; Post- und Fernmeldewesen; V ermögen der Bundespost und der Oberpostdirektion Tübingen; Postverwaltungsrat; Monatsberichte der Oberpostdirektion; Postberichte; Denkschrift über den Wiederaufbau des Fernmeldewesens in Südwürttemberg-Hohenzollern; Kraftpostlinien; Post- und Rundfunkwesen; Aufbau des Kapitalmarktes; Kreditwesen; Finanzierung öffentlicherBauten und Wohnungsbau; Devisenbewirtschaftung; Württembergische Landeskreditanstalt und Landeszentralbank; Militärregierung; Vermögenskontrolle; Länderrat; Bundesratsausschüsse; Arbeitsstab Geld-und Kreditpolitik; Lias-Ölschiefer Dotternhausen; Württembergische Verwaltungs-Treuhand-GmbH; Haushaltswesen; Haushalt (Landtag, Ministerien und Bund); Währungsreform; Lastenausgleich; Finanzausgleich; Eisenbahnen; Forsten; Kassen- und Rechnungswesen; Aufhebung der Staatsrentämter; Staatliche Bäderverwaltung Wildbad; Staatliche Torfwerke Schussenried; Erdölgewinnung; Zeppelin-Stiftung; Chironwerke; Saline Wilhelmshall; Staatliches Sport-Toto; Süddeutsche Klassenlotterie; Kriegssachentschädigung; Umsiedlung von Heimatvertriebenen; Flüchtlingssiedlungsgesetz; Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet; Wiederaufbau; Neuaufbau des Staates; Wahlen; Denkschrift über die allgemeine Lage 1947; Vereinigtes Wirtschaftsgebiet; Europäische Verteidigungsgemeinschaft; Europarat; Remilitarisierung (Volksbefragung); Aufbau der Landesregierung in der französischen Zone; Behördenaufbau des Landes Württemberg-Hohenzollern; Kreis Lindau; Eingliederung Hohenzollerns in Württemberg; Südweststaat; Auflösung der Oberpostdirektion Tübingen; Staatsverträge (u.a. Südwestfunk); Kommission der Vereinten Nationen; Staatliche Nachrichtenstelle; gesamtdeutsche Fragen; Marshallplan; Parteien und Verbände; Statistikwesen; Konvention zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Gemeinde- und Kreisordnung; Selbstverwaltung der hohenzollerischen Kreise; Verfassung Württemberg-Hohenzollerns; Landesamt für Verfassungsschutz; Gerichtsverfassung; Gerichtsbarkeit und Gerichte; Rechtsanwälte; Ärzte; Zahnärzte; Apotheken; Krankenhäuser; Sparkommissar; Spargutachten (Arbeits- und Wirtschaftsministerium); Sparverordnungen anderer Länder; Technische Verwaltung (Wiederaufbau, Wasserwirtschaft); Wiedergutmachungssenat; Restitutionen; Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege; rassisch und politisch Verfolgte; heimatlose Ausländer; Bezirksnotariate; Ehe-, Stiftungs-, Vereins- und Gewerberecht; Aufwertungssachen; Notleistungsgesetz; Entschädigungssachen; Siedlungsamt; Besatzungsstatut; Bundestag; Bundesrat; Bundesfinanzministerium und -finanzhof; Beratender Finanzausschuss; Rechnungskammer; Zuzug in das französisch besetzte Gebiet; Dienst- und Geschäftsordnung (auch Oberfinanzdirektion); Organisationspläne (Ministerien Württemberg-Hohenzollerns und Oberfinanzdirektionen anderer Länder); Landesfinanzamt Stuttgart; Errichtung des Staatssekretariats und Finanzministeriums; Geologisches Amt; Landeswetterdienst; Finanzminister-, Vertreter- und Oberfinanzpräsidentenbesprechungen; Sitzungen des Staatsministeriums und der Ministerstellvertreter; Amtsvorsteherbesprechungen; Landräte- und Behördendienstbesprechungen; Referentenbesprechungen; Parlamentarischer Rat; Büro der Ministerpräsidenten der amerikanischen, britischen und französischen Zone; Verkehrsrat (u.a. Finanzen, Protokolle); Tätigkeitsberichte (Finanz- und Justizministerium, Landratsämter); Paß- und Passierscheinwesen; Staatsangehörigkeit; Personenstandswesen; Namen; Wiederherstellung von Grundbüchern; Flurbereinigung; Heimstättenbau; Personal- und Besoldungswesen; Beamte, Angestellte und Arbeiter; Einstellungen und Ernennungen bei Ministerien, Landespolizeidirektion und Oberpostdirektion (Einzelfälle); Mitwirkung der Militärregierung bei Ernennung und Verabschiedung von Beamten; politische Säuberung (Einzelfälle, Säuberungsausschüsse, Ergebnisse, Amnestie); politische Betätigung; Beamtengewerkschaft; Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb; Personalvertretung; Dienststrafverfahren (Einzelfälle); Versorgung; Volkszählung; Kommunalwahlen; Personalstandserhebungen; Stellenpläne; Wiedergutmachung; unter Artikel 131 GG fallende Personen; Einstellung von Spätheimkehrern; Abschiedsabend Staatspräsident Dr. Müller; Errichtung des Amtes für Landeskunde; Preise für Rohstoffe und anderes; Forschungsstelle für Wirtschaftsaufbau; Demontage; Wirtschaftslenkung auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft; Handelsabkommen und -verträge; Schiffahrt; Bundesstelle für Warenverkehr im Bereich der gewerblichenWirtschaft; Vorschriften für gewerbliche Wirtschaft; Wirtschaftssicherungsgesetz; Europäische Gemeinschaft Kohle-Stahl; Beirat für handelspolitische Vereine; Beteiligung von ausländischem Kapital an Unternehmen in Württemberg-Hohenzollern; Landeswirtschaftsrat; Lage der gewerblichen Wirtschaft; Gastarbeiter; Grenzgänger; Bundesbahn; Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen; Hohenzollerische Landesbahn AG; Kraftfahrzeugverkehr; Bundesstraßen und -wasserstraßen; Neckar-Aktiengesellschaft Stuttgart; Wasserwesen; Verkaufszeitenregelung; Bodenreform; Ernährungswirtschaft; Bewirtschaftung und Marktregelung von Erzeugnissen der Landwirtschaft; Lebensmittelpreise; landwirtschaftliche Betriebszählung; Vieh- und andere Zählungen; Körungen; Einfuhrstellen für Getreide, Futtermittel, Vieh und Fleisch; Jahresbericht über durchgeführte Siedlungen; Getreide- und Gartenbauwirtschaft; Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Bundesorgane; Verfassunggebende Länderversammlung; Staatspräsident; Besprechungen; Länderratssitzungen (Protokolle); Deutscher Finanzrat; Schriftwechsel Militärregierung; Einnahmenaufstellung der Kreise für das Dotationsverfahren; Gemeindehaushaltswesen; Kommunaler Ausgleichs- und Hilfsstock; Finanzübersichten der Kreise und Gemeinden; Steuersachen der Gemeinden; Runderlasse der Länder betreffend Umstellungsgrundschulden; Requisitionsämter; Württembergische Landsiedlung; Kreditanstalt für Wiederaufbau.Ehrenfriedhöfe in Schömberg, Bisingen und Schörzingen; Versorgungsakten; Personalakten; Besatzungskosten; Requisitionswesen; Demontagewesen; französische Schulen und Französisches Forschungsinstitut in Tettnang; Gutachten des Instituts für Besatzungsfragen; Entschädigungsangelegenheiten.
Bankenaufsicht: u.a. Protokolle über Bankensitzungen; Rundschreiben der Bankenaufsicht; Umstellungsrechnung; Unterausschuß für Umstellungsfragen; Emissionen; Depotführung; Geschäftsberichte des Stuttgarter Kassenvereins; Neugründungen; Bank- und Postsparkassen-Konditionen; Spareinlagen; Oficomex; Steuerkurse; Arbeitsgemeinschaft Deutscher Spar- und Giroverband; verschiedene Kreditinstitute; Lage der Kreditgenossenschaften; Ausschuß zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft; Umschuldungsverband deutscher Gemeinden; Landeszentralbank für Württemberg und Hohenzollern (auch Rundschreiben, Rundverfügungen, Geschäftsberichte, Prüfungsberichte über Jahresabschluß, Bankenstatistik, Sitzungsprotokolle des Koordinierungsausschusses, Besprechungsprotokolle der Generaldirektoren der Landeszentralbanken in Speyer); Organisation Todt; Protokolle der Bank deutscher Länder - Währungsabteilung; Währungsreform; Sitzungsniederschriften des Sonderausschusses Bankenaufsicht; Wertpapierbereinigung (auch Sitzungsprotokolle).
Versicherungsaufsicht: u.a. Länderausschüsse der Versicherungswirtschaft (Statistik, Sitzungsberichte, Rundschreiben); Versorgungseinrichtungen für Ärzte in Württemberg-Hohenzollern; Versicherungswirtschaft; verschiedene Versicherungseinrichtungen und -institute; aufgelöste NS-Gesellschaf ten; Auflösung verschiedener Versicherungsvereine; Verbandswesen; Kontrolle des Geldverkehrs der Versicherungsagenturen in den Kreisen; Gründung von Versicherungsunternehmen; Zulassung von ausländischen Versicherungsunternehmen; nebenberufliche Vertreter bei Versicherungsgesellschaften in den Kreisen; Kontrollbeauftragte für die Überwachung der Versicherungsgesellschaften; Rundschreiben des Finanzministeriums, verschiedener Versicherungsverbände; des Zonenamts, des Reichsaufsichtsamts für das Versicherungswesen und der Arbeitsgemeinschaft Berliner Versicherungsbetriebe; Koordinierungssitzungen; Sitzungsprotokolle des Sonderausschusses Versicherungsaufsicht; Rechnungslegung und Bilanzen; Dekartellisierung; Fusionen; Umstellungen und Umstellungsrechnungen; Auslandsgeschäfte; politische Säuberung; Lebens- und Rentenversicherung (mit einzelnen Lebens- und Rentenversicherungsunternehmen; Pensions- und Sterbekassen);Krankenversicherung (mit einzelnen Krankenversicherungsunternehmen); Sachversicherung (u.a. Hohenzollerische Feuerversicherung Sigmaringen und einzelne Sachversicherungsunternehmen).

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 120 T 1-2
Umfang
2470 Akten (51,7 lfd.m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Finanzministerium Württemberg-Hohenzollern

Indexbegriff Ort
Württemberg-Hohenzollern; Finanzministerium

Bestandslaufzeit
(1943) 1945-1952 (-1954)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
24.02.2022, 13:39 MEZ

Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1943) 1945-1952 (-1954)

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