Abschnitt
Folget demnach der Apotecker Tax der Chrfürstlichen Statt und Ertzstiffts Mayntz/ wie alle Artzeneyen simplices und compositae, durch die daselbst wohnende und säßhaffte Apotecker/ hinfüro zu jederzeit verkaufft werden sollen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Reformatio, Und ernewerte Ordnung deren Apotecken/ und was sich die Ordinarii Medici, Cheirurgi, Barbierer/ und andere Angehörige in Praxi Medica in der Churfürstlichen Statt/ und Ertzstifft Meyntz hinfürter zuverhalten : Sampt verordnetem Tax/ unnd Aestimation, wie nemblich/ und in was Werth alle Artzneyen durch die Apotecker hinfüro verkaufft und gegeben werden sollen
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:06 MEZ
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1618 -