Abschnitt

Folget demnach der Apotecker Tax der Chrfürstlichen Statt und Ertzstiffts Mayntz/ wie alle Artzeneyen simplices und compositae, durch die daselbst wohnende und säßhaffte Apotecker/ hinfüro zu jederzeit verkaufft werden sollen

Folget demnach der Apotecker Tax der Chrfürstlichen Statt und Ertzstiffts Mayntz/ wie alle Artzeneyen simplices und compositae, durch die daselbst wohnende und säßhaffte Apotecker/ hinfüro zu jederzeit verkaufft werden sollen

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Language
Deutsch

Bibliographic citation
Reformatio, Und ernewerte Ordnung deren Apotecken/ und was sich die Ordinarii Medici, Cheirurgi, Barbierer/ und andere Angehörige in Praxi Medica in der Churfürstlichen Statt/ und Ertzstifft Meyntz hinfürter zuverhalten : Sampt verordnetem Tax/ unnd Aestimation, wie nemblich/ und in was Werth alle Artzneyen durch die Apotecker hinfüro verkaufft und gegeben werden sollen

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1618 -

Last update
12.01.2024, 10:06 AM CET

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  • 1618 -

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