Akten

Querulationis Auseinandersetzung um die Vermietung eines Hauses

Kläger: (2) Christian Christoph Hinsch, Kaufmann in Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Verwalter des Hinschen Konkurses (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Fallbeschreibung: Bekl. haben das Haus, in dem der Kl. wohnt, an die Frau des Hauptmann Lepel vermietet und wollen, daß Kl. das Haus räumt. Da der Schwiegervater und die Brüder des Kl.s angeboten haben, eine höhere Miete zu zahlen als die andere Interessentin, bittet Kl., ihn in dem Haus zu belassen und klagt auf Beachtung des Näherechts, ist aber vom Rat abgewiesen worden. Kl. queruliert dagegen, das Tribunal weist Rat am selben Tag an, ihn in dem Haus zu belassen, wenn Kl. Mietsicherheit vorweisen kann oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 09.04. verteidigen Bürgermeister und Rat ihre Entscheidung und legen die Akten der Vorinstanz vor, am 23.04. bitten Bekl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 24.04. auf den 27.04. ansetzt. Am 25.05. teilen Bekl. mit, daß die Frau von Lepel den Mietkontrakt aufgelöst und ein anderes Haus bezogen habe und wehren sich dagegen, daß Kl. in seinem Haus bleiben soll, das sie verkaufen wollen, um einige Schulden abzahlen zu können. Am 09.06.1750 hebt das Tribunal sein Reskript auf und bestätigt das Ratsgerichtsurteil, am selben Tag sendet es die Akten an den Rat zurück. Am 11.06. ergreift Kl. restitutio in integrum und bittet, ihn in dem Haus zu belassen. Am 12.06. lädt das Tribunal zum Vorbescheid auf den 19.06. ein und verbietet Rat, Kl. bis dahin aus dem Haus zu werfen. Am 07.07. verlangen Bekl., daß die beim Vorbescheid vereinbarte Kaution binnen 3 Tagen ausgezahlt oder das Tribunalsurteil umgesetzt wird. Das Tribunal weist Kl. am 08.07. entsprechend an und droht widrigenfalls die Räumung des Hauses an. Am 14.07. beschwert sich Kl., bisher keinen Mietvertrag erhalten zu haben und verspricht, Bedingungen danach zu erfüllen. Das Tribunal weist Bekl. am 15.07. entsprechend an. Am 20.07. erklären Bekl., daß sie das Haus an Kaufmann Detgens verkauft hätten und bitten darum, Rat zur Räumung zu veranlassen. Die Antwort des Tribunals darauf erhellt nicht, da ein Protokoll extrajud. vom 18.08.1750, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1750 2. Tribunal 1750 3. Tribunal 1750

Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an Ratsgericht vom 06.04.1740; Ratsgerichtsurteil vom 06.04.1750; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Querulation vom 07.04.1750; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabebestätigung für ein Tribunalsmandat vom 10.06.1750

Archivaliensignatur
(1) 1403
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 137 (W H 4 n. 137)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1750) 07.04.1750-18.08.1750

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1750) 07.04.1750-18.08.1750

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