Martin Plendl
Hat mitgewirkt an:
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Die Berichterstattung des Abschlussprüfers über nachteilige Lageveränderungen und wesentliche Verluste nach § 321 Abs. 1 Satz 4 HGB : ein Beitrag zur Warnfunktion des Abschlussprüfers
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Der Prüfungsausschuss der Aktiengesellschaft : Praxisleitfaden für den Aufsichtsrat
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Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates : Praxisleitfaden für Finanzexperten und Aufsichtsräte