Hat mitgewirkt an:
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Die aktienrechtlichen Vorschriften der Verordnung vom 19. September 1931, [Hauptw.].
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Die Ablösung der Markanleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
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Die Rechtsstellung des Ehemannes zu den Verbindlichkeiten des eingebrachten Gutes im gesetzlichen Güterstande : Ein Beit. z. Lehre von Schuld u. Haftung
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Das Bankgesetz [vom 30. August 1924] und das Privatnotenbankgesetz [vom 30. August 1924]