Hat mitgewirkt an:
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Johann Baptista Anthes zufällige Gedanken vom Zweck der Ehe und von deren Begriff bei Gelegenheit eines Rechtshandels worinnen einem krum und schief gewachsenen Mädchen die Ehe streitig gemacht wird
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Von den Werbungen in den teutschen Reichs-Landen und Städten : insbesondere ob die Reichsstädte berechtiget sind, solche in ihren Territorien zu verbieten und einzuschränken?
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Von den Werbungen in den teutschen Reichs-Landen und Städten : insbesondere ob die Reichsstädte berechtiget sind, solche in ihren Territorien zu verbieten und einzuschränken
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Die Erbschafts-Verträge nach den Frankfurtischen älteren sowohl, als neueren Stadt-Gesezzen betrachtet, und mit einigen, diese Materie betreffenden Rechtshändeln erläutert