Bestand

Regierungspräsidium Freiburg: Abt. Wasserstraßen (Bestand)

Inhalt und Bewertung

Organisation der Wasserwirtschafts- und Wasserstraßenverwaltung; Binnenschifffahrt; Flussbau; Gewässerreinhaltung; Brücken; Hochwässer; Kraftwerke; Rheinregulierung; Straßenverkehr; Verkehrsstatistik

Behördengeschichte: Die Verwaltung des Wasserbauwesens hat im Baden des 19. Jahrhunderts eine bewegte Geschichte, die anfänglich eng mit der Person Johann Gottfried Tullas und der von ihm maßgeblich beeinflussten Rheinkorrektion verbunden ist. Die Verwaltung des Wasserbauwesens war seit 1803 der obersten Finanzbehörde übertragen, der auch das artistische Büro des Oberlandingenieurs - Tullas Dienststelle - angegliedert war. Dieses artistische Büro wurde 1809 für wenige Jahre dem Ministerium des Innern zugeordnet, ehe es 1813 innerhalb der obersten Finanzbehörde in der neu gebildeten Ingenieurkommission aufging. Diese wurde im Jahre 1815 in die Wasser- und Straßenbaudirektion umgewandelt und schließlich 1819 als Direktion des Wasser- und Straßenbaues erneut dem badischen Innenministerium angegliedert. Im Jahre 1823 erfolgte deren Umwandlung in eine Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, deren erster Leiter Tulla wurde. Ihr wurden im Laufe der Jahre weitere Aufgabenbereiche übertragen, so etwas die Meteorologie, die Topographie, die Hydrographie, die Feldbereinigung sowie die Landeskultur- und Vermessung. Seit 1885 fungierte die Oberdirektion als Zentralmittelstelle. Nach dem Ersten Weltkrieg - im Jahr 1921 - wurde die Oberdirektion in eine Wasser- und Straßenbaudirektion umgewandelt, ehe sie im Jahr 1933 schließlich ganz aufgelöst wurde. Ihre Aufgaben gingen damals an die Abteilung Wasser- und Straßenbau des badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums in Karlsruhe über. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im neu geschaffenen Land (Süd-)Baden das Wasser- und Straßenbauwesen sowie das Vermessungswesen bei einer Baudirektion zusammengefasst. Diese wurde 1946 zunächst in das (süd-)badische Ministerium der Wirtschaft, ab 1947 in das (süd-)badische Ministerium der Finanzen eingegliedert. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 wurden die bisherigen Ministerien zu Mittelinstanzen herabgestuft und als Abteilungen in einer neu geschaffenen Behörde, dem Regierungspräsidium Südbaden - seit 1973 Regierungspräsidium Freiburg -, zusammengefasst. Die Aufgaben des Straßenbaus, und Vermessungswesens gingen auf die Abteilung Straßenbau, Wasserwirtschaft und Vermessungswesen über, während für die Wasserstraßen eine eigene Abteilung gegründet wurde. Aufgrund des Vorbehalts im Grundgesetz, wonach die Bundeswasserstraßen und die Schifffahrt in bundeseigene Verwaltung zu nehmen seien, war die Abteilung Wasserstraßen seit 1955 als Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg gleichzeitig eine Bundesbehörde. Ab 1976 wurde diese aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen der Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz unterstellt und fungierte von diesem Zeitpunkt bis Ende 1989 als Außenstelle der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest. Seit dem Ende des Jahres 1989 ist die Abteilung Wasserstraßen des Regierungspräsidiums Freiburg eine reine Landesbehörde. Als solche ist sie sowohl höhere Wasser-, Schifffahrts- und Hafenbehörde als auch untere Sonderbehörde. Die Fachaufsicht obliegt dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg, die Dienstaufsicht dem Innenministerium Baden-Württemberg. Dabei übt die Abteilung Wasserstraßen folgende Tätigkeiten aus: 1. Wasserrecht Im Bereich des Wasserrechts für den Bodensee, den Hochrhein und den Oberrhein ist sie höhere Wasserbehörde. Die Diskussion mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind innerhalb der Landesverwaltung lediglich bei Abteilung Wasserstraßen überliefert, da das Verkehrsministerium nur über die Ergebnisse informiert wird. Dies gilt auch für die Abstimmungen mit der Schweiz bezüglich der Kraftwerke am Hochrhein. Außerdem obliegt der Abteilung die Federführung auf deutscher Seite bei gemeinsamen Arbeitsgruppen mit der Schweiz. 2. Schifffahrtsrecht Die Abteilung ist höhere Schifffahrtsbehörde für den Bodensee und den Hochrhein sowie höhere Hafenbehörde für den Bodensee, den Hochrhein und den Oberrhein. Als solche übt sie die Dienst- und Fachaufsicht über die unteren Verwa ltungsbehörden aus. Ferner nimmt sie die Aufgaben der Schifffahrtspolizei auf der Rheinstrecke von Neuhausen bis Basel wahr. Dazu gehören die Kontrolle der Strecke, der Schifffahrtszeichen, der Fahrrinne, der Schleusen und der Verladeeinrichtungen. 3. Liegenschaften Die Abteilung Wasserstraßen des Regierungspräsidiums ist für die Verwaltung der Liegenschaften am Hochrhein zuständig, während diese Aufgabe am Bodensee die Gewässerdirektion Riedlingen ausübt. 4. Wasserstraßen, Binnenschifffahrt, Kraftwerke Für Unterhaltung und Ausbau des Hochrheins ist die Abteilung Wasserstraßen als untere Sonderbehörde zuständig; eine Zuständigkeit der Gewässerdirektion besteht hier nicht. Die Unterhaltung und der Ausbau des Oberrheins als Bundeswasserstraße obliegen den Wasser- und Schifffahrtsämtern Freiburg und Mannheim, wobei die Zuständigkeit ab der Dammkrone auf die Oberrheinagentur in Lahr übergeht. Diese muss sich jedoch mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Abteilung Wasserstraßen des Regierungspräsidiums Freiburg abstimmen. Als untere Sonderbehörde ist die Abteilung Wasserstraßen für die Hafenanlagen am Bodensee, Hochrhein und Oberrhein sowie für die Schifffahrt auf dem Hochrhein zuständig. Für Wasserkraftanlagen am Bodensee, Hochrhein und Oberrhein ist die Abteilung Wasserstraßen sowohl als höhere Wasserbehörde als auch als untere Sonderbehörde zuständig.

Bestandsgeschichte: In den Jahren 1972-1993 lieferte das Regierungspräsidium Freiburg - Wasser- und Schifffahrtsdirektion in 18 Ablieferungen insgesamt 36,7 lfd m Akten an das Staatsarchiv Freiburg ab, die zunächst dem Bestandskomplex "Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg" angegliedert wurden. Diese Ablieferungen enthielten nicht weitergeführte Akten der folgenden Vorbehörden: Bad. Ministerium der Finanzen, Bad. Ministerium des Innern, Bad. Landeshauptkasse, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg, Wasser- und Straßenbaudirektion Karlsruhe sowie Wasserstraßenamt Freiburg (Rheinbauinspektion/Rheinbauamt Freiburg). Die bei der Abteilung Wasserstraßen des Regierungspräsidiums Freiburg entstandenen Akten des vorliegenden Bestandes wurden mit den Zugängen 1972/2-II, 1972/2-III, 1972/2-IV, 1972/2-VI, 1972/4-II, 1972/4-IV, 1974/24, 1981/102, 1983/105-1, 1983/105-II, 1983/112, 1983/128-II, 1984/122, 1985/28-II, 1985/30-III, 1986/28, 1986/85, 1986/86 und 1992/300 an das Staatsarchiv Freiburg abgeliefert.

Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Im Hinblick auf die 1991 zustande gekommene Beständebereinigung zwischen dem Staatsarchiv Freiburg und dem Generallandesarchiv Karlsruhe erwies es sich als unumgänglich, alle an das Staatsarchiv Freiburg abgegebenen Akten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus dem 18. bis 20. Jahrhundert auf ihre Provenienz hin zu analysieren. Der aus zahlreichen Ablieferungen gebildete Bestandskomplex "Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg" war zuletzt auf einen Umfang von 323, 8 lfd. m angewachsen und konnte trotz einiger Verzeichnungsansätze nur mit Schwierigkeiten benutzt werden. Im September 1989 begann die Archivangestellte Elisabeth Lubahn unter Anleitung von Amtsrätin Erdmuthe Krieg im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit der Überprüfung sämtlicher Ablieferungen und der Feststellung der Provenienzen. Nach Abschluss der zweijährigen Maßnahme war es möglich, alle nach 1945 in Freiburg nicht weitergeführten Akten der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, der Wasser- und Straßenbaudirektion, des badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums sowie Akten der unteren Behörden mit Sitz im Sprengel des Regierungspräsidiums Karlsruhe entsprechend den Grundsätzen des Beständeaustausches an das Generallandesarchiv Karlsruhe abzugeben. Betroffen davon war Schriftgut im Umfang von 134,1 lfd m. Im Rahmen des seit Mai 1995 am Staatsarchiv Freiburg angesiedelten Assessorenprojekts "Bestandsbildung Regierungspräsidium Freiburg" wurden in den bislang nur durch Ablieferungslisten erschlossenen Teilbeständen des Regierungspräsidiums weitere Akten im Umfang von ca. 2 lfd m der Abteilung Wasserstraßen herausgelöst und in das vorliegende Repertorium eingearbeitet. Der Bestand F 30/9 "Regierungspräsidium Freiburg: Abteilung Wasserstraßen" mit einem Umfang von ca. 8 lfd m umfasst 417 Nummern. Freiburg, im September 1996 Dr. Martin Carl Häußermann, Erdmuthe Krieg Um das Findbuch des Bestandes F 30/8 auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es im Januar 2006 von Frank Golmert unter Überarbeitung der Gliederung in das Verzeichnungsprogramm Midosa 95 übertragen. Die Endbearbeitung oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, im Januar 2006 Dr. Christof Strauß

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, F 30/9
Umfang
Nr. 1-417

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium >> Regierungspräsidium Freiburg

Indexbegriff Sache
Regierungspräsidium Freiburg
Indexbegriff Ort
Freiburg im Breisgau FR; Regierungspräsidium

Bestandslaufzeit
1924-1981

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1924-1981

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