Archivbestand
Regierungspräsidium Freiburg: Abt. Wasserwirtschaft (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Finanzierung und Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen; Wasserversorgung; Abwasserbeseitigung; Wasser- und Kulturbau
Behördengeschichte: Die Verwaltung des Wasserbauwesens hat im Baden des 19. Jahrhunderts eine bewegte Geschichte, die anfänglich eng mit der Person Johann Gottfried Tullas und der von ihm maßgeblich beeinflussten Rheinkorrektion verbunden ist. Die Verwaltung des Wasserbauwesens war seit 1803 der obersten Finanzbehörde Badens übertragen, der auch das artistische Büro des Oberlandingenieurs - Tullas Dienststelle - angegliedert war. Dieses artistische Büro wurde 1809 für wenige Jahre dem Ministerium des Innern zugeordnet, ehe es 1813 in der neu gebildeten Ingenieurkommission innerhalb der obersten Finanzbehörde aufging. Diese wurde im Jahre 1815 in die Wasser- und Straßenbaudirektion umgewandelt und schließlich 1819 als Direktion des Wasser- und Straßenbaues erneut dem badischen Innenministerium angegliedert. Im Jahre 1823 erfolgte deren Umwandlung in eine Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, deren erster Leiter wiederum Tulla wurde. Ihr wurden im Laufe der Jahre weitere Aufgabenbereiche übertragen, so etwas die Meteorologie, die Topographie, die Hydrographie, die Feldbereinigung sowie die Landeskultur- und Vermessung. Seit 1885 fungierte die Oberdirektion als Zentralmittelstelle. Nach dem Ersten Weltkrieg - im Jahr 1921 - wurde die Oberdirektion dann in eine Wasser- und Straßenbaudirektion umgewandelt, ehe sie im Jahr 1933 schließlich ganz aufgelöst wurde. Ihre Aufgaben gingen damals an die Abteilung Wasser- und Straßenbau des badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums in Karlsruhe über. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im neu geschaffenen Land (Süd-)Baden das Wasser- und Straßenbauwesen sowie das Vermessungswesen bei einer Baudirektion zusammengefasst. Diese wurde 1946 zunächst in das (süd-)badische Ministerium der Wirtschaft, ab 1947 in das (süd-)badische Ministerium der Finanzen eingegliedert. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 wurden die bisherigen Ministerien zu Mittelinstanzen herabgestuft und als Abteilungen in einer neu geschaffenen Behörde, dem Regierungspräsidium Südbaden - seit 1973 Regierungspräsidium Freiburg -, zusammengefasst. Die Aufgaben der Wasserwirtschaft gingen auf die Abteilungen Straßenbau, Wasserwirtschaft und Vermessungswesen (damals Abteilung V) über, während für die Wasserstraßen eine eigene Abteilung - die Abteilung Wasserstraßen (damals Abteilung VI, heute Abteilung VIII) - gegründet wurde. Seit 1963 besteht eine eigene Abteilung für Straßenbau (zunächst Abteilung V A, seit 1969 Abteilung IV) und für Wasserwirtschaft (Abteilung V). Untere Behörden der Wasserwirtschaft waren die 1838 geschaffenen Wasser- und Straßenbauinspektionen, von denen 1876 Rheinbauinspektionen abgeteilt wurden. Den 1878 geschaffenen Kulturinspektionen - sie wurden 1921 in "Kulturbauämter", 1936 in "Kultur- und Wasserbauämter" und schließlich 1939 in "Wasserwirtschaftsämter" umbenannt - war die Bearbeitung der Fragen der Feldeinteilung, der Be- und Entwässerung, die Urbarmachung von Land und die Betreuung der Feldwege übertragen. Ebenfalls im Jahr 1921 wurden die Wasser- und Straßenbauinspektionen in "Wasser- und Straßenbauämter", die Rheinbauinspektionen in "Rheinbauämter" umbenannt. Im Jahr 1937 bestanden 12 Straßenbauämter, drei Straßen - und drei Straßen- und Wasserbauämter sowie 8 Kultur- und Wasserbauämter. Die verwaltungsmäßige Trennung des Straßenbaus und des Wasserbaus begann schon vor dem Zweiten Weltkrieg. Die völlige Trennung erfolgte jedoch erst im Jahr 1953, als die Zuständigkeiten des Wasserbaus auf die Wasserwirtschaftsämter, die Zuständigkeiten des Straßenbaus auf die Straßenbauämter übergingen. Ausnahme war das Wasser- und Straßenbauamt Konstanz, das weiterhin sowohl für den Straßenbau, als auch für den Wasserbau zuständig blieb. Im Zuge der Verwaltungsreform der Großen Koalition des Kabinetts Teufel/Spöri wurden die Wasserwirtschaftsämter im Jahr 1995 kommunalisiert und als Abteilungen den Landratsämtern angegliedert. Im Bereich der Wasserwirtschaft ist das Regierungspräsidium in erster Linie koordinierend, konzeptionell und beratend tätig und verfügt nur in wenigen Fällen über eine eigene Entscheidungskompetenz. Im Einzelnen wurden von der Abteilung Wasserwirtschaft mit Stand vom 30.09.1996 folgende Aufgaben wahrgenommen: Referat 51 obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden, die Bearbeitung wasserrechtlichen Verfahren, Widerspruchsverfahren, der Abwasserabgabe sowie des Förderwesens. Außerdem ist das Referat Wasserbuchbehörde gemäß § 114 Abs. 1 des Wassergesetzes. Referat 52, zuständig für Wasser- und Kulturbau, ist verantwortlich für die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern I. Ordnung. Es entscheidet dann, wenn eine Ausbaumaßnahme den Bezirk einer unteren Wasserbehörde überschreitet. Im Übrigen ist es Bewilligungsbehörde für die Finanzierung dieser Maßnahme, deren Planung und Durchführung allerdings ebenso im Zuständigkeitsbereich der Gewässerdirektion liegen, wie auch die Entwicklung und Bewirtschaftung von oberirdischen Gewässern. Lediglich bei Triebwerken verblieb die Ablösung von Wasserbenutzungsrechten und die Abstimmung von Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums. Beim Hochwasserschutz werden die Überschwemmungsgebiete von den unteren Wasserbehörden bestimmt, es sei denn, ein solches Gebiet überschreitet den Bezirk der unteren Wasserbehörde. In diesem Fall wird das Regierungspräsidium tätig. Außerdem ist Referat 52 Gründungsbehörde und Bewilligungsbehörde für Förderungen der Wasser- und Bodenverbände, die konzeptionell jedoch von den Gewässerdirektionen beraten werden. Die Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung, der Beseitigung von Altlasten sowie des Grundwasserschutzes werden von Referat 53 wahrgenommen. Neben der Abgabe von Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren sowie zur Schaffung von Wasser- und Naturschutzgebieten obliegt dem Regierungspräsidium hauptsächlich die Bewilligung von Fördermitteln. Referat 54 ist zuständig für die Sachgebiete Kommunale Abwässer und Abwässer aus Industrie und Gewerbe. Da es sich bei Industrie und Gewerbe in aller Regel um indirekte Einleiter handelt, beschäftigt sich das Referat vor allem mit grundsätzlichen Fragen. In den Fällen, in denen das Regierungspräsidium für den Bau und Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen und Abwasseranlagen zuständig ist, ist es Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde.
Bestandsgeschichte: In den ersten Jahren 1884-1996 lieferte das Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung Wasserwirtschaft - in 14 Ablieferungen insgesamt 28 lfd m Akten an das Staatsarchiv Freiburg ab. Diese Ablieferungen enthielten nicht weitergeführte Akten der folgenden Vorbehörden: - Badisches Finanz- und Wirtschaftsministerium - Wasser- und Straßenbaudirektion - (Süd-)Badisches Ministerium der Finanzen - (Süd-)Badisches Ministerium des Innern Die bei der Abteilung Wasserwirtschaft des Regierungspräsidiums Freiburg entstandenen Akten des vorliegenden Bestandes wurden mit den Zugängen 1984/121-II, 1984/123, 1984/124; 1984/144, 1985/32, 1986/15, 1986/28; 1987/69, 1987/90, 1988/85; 1993/18, 1995/14, 1995/29 und 1996/21 an das Staatsarchiv Freiburg abgeliefert.
Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Im Rahmen des seit Mai 1995 am Staatsarchiv Freiburg angesiedelten Assessorenprojektes "Bestandsbildung Regierungspräsidium Freiburg" wurden folgende Arbeiten durchgeführt: Zunächst wurden die nur durch die Ablieferungsliste der Behörden erschlossenen Akten auf ihre Provenienz hin untersucht. Dabei konnten ca. 0,3 lfd m Akten der Provenienz "(Süd-)Badisches Ministerium der Finanzen" dem Teilbestand C 32/8 angegliedert werden; 0,1 lfd m Akten der Endprovenienz "Badisches Finanz- und Wirtschaftsministerium" bzw. "Wasser- und Straßenbaudirektion" - es handelt sich um Schriftgut des Wasser- und Bodenverbände - wurden entsprechend den Grundsätzen des Beständeaustausches an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. Die Akten des Landwirtschaftlichen Wege- und Brückenbaues - die Bewilligungen von Staatsbeihilfen in diesem Bereich war bis 1988 Aufgabe der Abteilung Wasserwirtschaft, seit diesem Zeitpunkt werden die Bewilligungen vom Landesamt für Flurbereinigung bearbeitet - wurden im Umfang von ca. 8 lfd m entnommen und der idealtypisch geschaffenen Abteilung Straßenwesen und Verkehr als eigene Unterabteilung angegliedert. Die restlichen provenienzbereinigten Teilbeständen im Umfang von ca. 18.6 lfd m konnten nun einer Nachbewertung unterzogen werden. Da es sich bei der Überlieferung der Abteilung Wasserwirtschaft hauptsächlich um Einzelfallakten handelt, wurde zunächst eine vertikale Bewertung anhand von Stichproben bei den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt. Diese ergab, dass sich bei den unteren Verwaltungsbehörden die aussagekräftigere Überlieferung befindet, so dass bei den Einzelfallakten des Regierungspräsidiums umfangreiche Kassationen durchgeführt werden konnten. Ziel der Bewertung war die Herstellung einer breit angelegten Evidenz durch die Bildung neuer Samples, denen sowohl zeitliche Schnitte als auch geographische Modelle zugrunde lagen. Von den ursprünglich ca. 18,6 lfd m Akten konnten ca. 11,6 lfd m kassiert werden. Die nachbewerteten Akten wurden von der Archivangestellten Ute Kammeier verzeichnet. Da die Abteilung Wasserwirtschaft bis zur Einführung des landeseinheitlichen Aktenplanes ihre Akten ohne einen Aktenplan führte, war die Grundlage der vorliegenden Verzeichnung eine zusammen mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg (Dr. Brüning) entwickelte Klassifikation. Die allgemeinen Akten sind innerhalb der Betreffe chronologisch, Einzelfälle hingegen alphabetisch nach den jeweiligen Gemeinden geordnet. Der Bestand F 30/6 "Regierungspräsidium Freiburg : Abteilung Wasserwirtschaft" mit einem Umfang von ca. 7 lfd m umfasst 372 Nummern. Freiburg, im Oktober 1996 Dr. Martin Carl Häußermann Um das Findbuch des Bestandes F 30/6 auch einer Nutzung im Internet zugänglich zu machen, wurde es im August 2005 von Dieter Wintergerst im Rahmen eines Praktikums unter Überarbeitung der Gliederung in das Verzeichnungsprogramm Midosa 95 übertragen. Die Endbearbeitung oblag dem Unterzeichneten. Freiburg, im August 2005 Dr. Christof Strauß
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, F 30/6
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium >> Regierungspräsidium Freiburg
- Indexbegriff Sache
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Regierungspräsidium Freiburg
- Indexbegriff Ort
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Freiburg im Breisgau FR; Regierungspräsidium
- Bestandslaufzeit
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1877-1979
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
13.11.2025, 14:41 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1877-1979