Bestand

Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern (Bestand)

Geschichte: Innerhalb der Landesverwaltung Sachsen entstand im Juli 1945 das Ressort Inneres und Volksbildung, das von Vizepräsident Kurt Fischer übernommen wurde. Im Februar 1946 wurde der Bereich der Volksbildung ausgegliedert und als eigenes Ressort konstituiert. Das Ressort Inneres wurde im Dezember 1946 in das Ministerium des Innern umgewandelt. Innerhalb der Landesverwaltung / Landesregierung war das Ressort Inneres / Innenministerium eine Schlüsselbehörde, insbesondere bei der Personalpolitik und der Durchsetzung der mit der Sowjetischen Militäradministration abgestimmten grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen. Aufgaben der Behörde waren z. B. die Entnazifizierung, die Durchführung der Bodenreform, die Sequestrierung und Enteignung auf Grund von Befehlen der SMAD und SMAS, der Schutz des Volkseigentums sowie Umsiedlerangelegenheiten. Das Ministerium wurde im August 1952 im Zuge der Bildung der Bezirke aufgelöst. Seine Aufgaben gingen teilweise an die Räte der Bezirke, Abteilungen für Innere Angelegenheiten über.

Weitere Angaben siehe 3. Land Sachsen 1945 - 1952

Inhalt: Landesbodenkommission.- Berichterstattung an die Sowjetische Militäradministration.- Kreisbodenkommissionen und Gemeindebodenkommissionen.- Bodenreform.- Landzuteilung.- Grundbuchangelegenheiten.- Landeseigene Grundstücke und Staatsgüter.- Schlösser, Gutshäuser und Herrenhäuser.- Sicherung des Kunstgutes und Kulturgutes.- Schlossbergung.- Landesentnazifizierungskommission.- Landesverwaltungsgericht.- Büro des Innenministers.- Zusammenarbeit mit Partei und Organisationen.- Organisations-Instrukteur.- Staatliche Verwaltung.- Wahlen und Volksabstimmungen.- Personenstandswesen.- Umsiedler und Heimkehrer.- Verwaltungsreform.- Stiftungen.- Kommunale Angelegenheiten.- Personalangelegenheiten der Landesregierung.- Amt zum Schutz des Volkseigentums.- Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 64.- Enteignungen.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 11377
Umfang
186,41 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 03. Land Sachsen 1945 - 1952 >> 03.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 03.03.01 Inneres

Bestandslaufzeit
(1912 - 1944) 1945 - 1952 (1953 - 1959)

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1912 - 1944) 1945 - 1952 (1953 - 1959)

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