Bestand
Landesregierung Sachsen, Ministerium der Justiz und Hauptabteilung Justiz beim Ministerpräsidenten (Bestand)
Geschichte: Im Juli 1945 wurde das Ressort Justiz gebildet, das im Dezember 1946 in das Ministerium der Justiz umgewandelt wurde. Nach der Gründung der DDR wurde das Ministerium Ende 1950 aufgelöst. Die bei der Landesregierung verbliebenen Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung wurden danach von einer Hauptabteilung Justiz wahrgenommen, die dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt war. Die Auflösung dieses Strukturteils erfolgte im Zuge der Verwaltungsreform im August 1952. Justizverwaltungsangelegenheiten im Bezirk Dresden wurden fortan von der Justizverwaltungsstelle beim Rat des Bezirkes bearbeitet.
Weitere Angaben siehe 3. Land Sachsen 1945 - 1952
Inhalt: Gesetzgebung und allgemeine Staatsverwaltung.- Länderkonferenzen bei der Deutschen Justizverwaltung.- Personalangelegenheiten.- Prüfungsangelegenheiten.- Gerichtsverfassung und Gerichtsorganisation.- Zivilrechtsangelegenheiten.- Strafrecht.- Strafvollzug.- Straferlasse und Amnestie.- Grundstücksangelegenheiten und Bauangelegenheiten.- Wirtschaftsstrafsachen.- Arbeitsrecht und Sozialrecht.- Landwirtschaftsrecht.- Lieferungen und Leistungen für die Sowjetische Militäradministration.- Rechtshilfeverkehr.- Staatsrecht und Völkerrecht.- Behandlung auswärtiger Vermögenswerte.
- Bestandssignatur
-
Sächsisches Staatsarchiv, 11380
- Umfang
-
66,70 (nur lfm)
- Kontext
-
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 03. Land Sachsen 1945 - 1952 >> 03.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 03.03.02 Justiz
- Bestandslaufzeit
-
ca. 1925 - 1952 (1954)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
Sächsisches Staatsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- ca. 1925 - 1952 (1954)