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Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster (Bestand)

Vorwort: Die Erstellung einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

Mit Verordnung vom 13. Mai 1808, das allgemeine Steuerprovisorium betreffend (RBl. 1089-1273), wurden die bisherigen landesherrlichen Steuern und Anlagen aufgehoben und durch vier direkte Steuern ersetzt (1. Grund- und Rustikalsteuer von allen unbebauten Grundstücken, 2. Haussteuer von allen Wohngebäuden, 3. Dominikalsteuer von sämtlichen grundherrlichen Einkünften und 4. Gewerbesteuer von Fabriken und Gewerben). Voraussetzung für dieses neue Steuersystem war die Bildung einheitlicher Steuerdistrikte innerhalb der Landgerichte, die eine möglichst gleichgroße Ausdehnung haben sollten.

Die steuerpflichtigen Untertanen eines Steuerdistrikts und ihr Besitz wurden darauf in folgenden Unterlagen festgehalten:

1) Besitzfassionen
In vorgedruckten Formularen gaben hier sämtliche Grundstückseigentümer Auskunft über ihren Besitz. Aufgeführt sind in den einzelnen Fassionen jedes bebaute und unbebaute Grundstück mit Größe, Erwerbstitel und sämtlichen darauf lastenden Abgaben.

2) Häuser- und Rustikalsteuerkataster
Erstellt wurde dieser Kataster auf Grundlage der o.g. Fassionen. Nach einleitenden Bemerkungen über den Steuerdistrikt und seine Grenzen enthält der Kataster in Einzeleinträgen Informationen über die Besitzungen der Privatpersonen, der Gemeinden, der Kirchen und Stiftungen sowie des Staates.

3) Umschreibbücher
Da der Häuser- und Rustikalsteuerkataster nur den aktuellen Stand bei seiner Anlegung wiedergab, wurden folgende Veränderungen in der Person des Besitzers oder des Steuerkapitals in den sog. Umschreibbüchern dokumentiert. Geführt wurden sie bis zur Einführung des "Grundsteuerkatasters, wie auch Grund-, Sal- und Lagerbuchs" (kurz: Urkataster), der für die Steuergemeinden der Oberpfalz ab 1835 erstellt wurde.

Im Staatsarchiv Amberg sind diese Katasterunterlagen in eigenen Teilfonds für das jeweilige Rentamt zusammengefasst. Grundsätzlich sind diese Unterlagen vollständig überliefert. Größere Überlieferungslücken gibt es lediglich für die Rentämter Hemau, Kastl, Vohenstrauß, Waldsassen sowie Sulzbach (hier Totalverlust).


Literatur:

Josef Heider, Das bayerische Kataster, München-Pasing 1954 (= Bayerische Heimatforschung Heft 8)

Reinhard Heydenreuter, Die Hüter des Schatzes - 200 Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern, Regensburg 2008

Reference number of holding
Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster
Extent
156
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> 2. Finanzunterbehörden >> Rentämter Häuser- und Rustikalsteuerkataster (II.B.3.2.131-152)

Provenance
Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster
Date of creation of holding
1808-1812

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Last update
26.03.2025, 10:30 AM CET

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  • Bestand
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  • Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster

Time of origin

  • 1808-1812

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