Amtsbücher, Register und Grundbücher | Bestand
Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster (Bestand)
Vorwort: Die Erstellung
einheitlicher Kataster als Grundlage für eine gerechte
Besteuerung des Grundbesitzes war Teil der umfassenden
Reorganisation des staatlichen Finanz- und Steuerwesens im
Königreich Bayern zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Mit Verordnung vom 13. Mai 1808, das
allgemeine Steuerprovisorium betreffend (RBl. 1089-1273),
wurden die bisherigen landesherrlichen Steuern und Anlagen
aufgehoben und durch vier direkte Steuern ersetzt (1. Grund-
und Rustikalsteuer von allen unbebauten Grundstücken, 2.
Haussteuer von allen Wohngebäuden, 3. Dominikalsteuer von
sämtlichen grundherrlichen Einkünften und 4. Gewerbesteuer
von Fabriken und Gewerben). Voraussetzung für dieses neue
Steuersystem war die Bildung einheitlicher Steuerdistrikte
innerhalb der Landgerichte, die eine möglichst gleichgroße
Ausdehnung haben sollten.
Die
steuerpflichtigen Untertanen eines Steuerdistrikts und ihr
Besitz wurden darauf in folgenden Unterlagen
festgehalten:
1) Besitzfassionen
In vorgedruckten Formularen gaben hier sämtliche
Grundstückseigentümer Auskunft über ihren Besitz. Aufgeführt
sind in den einzelnen Fassionen jedes bebaute und unbebaute
Grundstück mit Größe, Erwerbstitel und sämtlichen darauf
lastenden Abgaben.
2) Häuser- und
Rustikalsteuerkataster
Erstellt wurde dieser
Kataster auf Grundlage der o.g. Fassionen. Nach einleitenden
Bemerkungen über den Steuerdistrikt und seine Grenzen enthält
der Kataster in Einzeleinträgen Informationen über die
Besitzungen der Privatpersonen, der Gemeinden, der Kirchen
und Stiftungen sowie des Staates.
3)
Umschreibbücher
Da der Häuser- und
Rustikalsteuerkataster nur den aktuellen Stand bei seiner
Anlegung wiedergab, wurden folgende Veränderungen in der
Person des Besitzers oder des Steuerkapitals in den sog.
Umschreibbüchern dokumentiert. Geführt wurden sie bis zur
Einführung des "Grundsteuerkatasters, wie auch Grund-, Sal-
und Lagerbuchs" (kurz: Urkataster), der für die
Steuergemeinden der Oberpfalz ab 1835 erstellt wurde.
Im Staatsarchiv Amberg sind diese
Katasterunterlagen in eigenen Teilfonds für das jeweilige
Rentamt zusammengefasst. Grundsätzlich sind diese Unterlagen
vollständig überliefert. Größere Überlieferungslücken gibt es
lediglich für die Rentämter Hemau, Kastl, Vohenstrauß,
Waldsassen sowie Sulzbach (hier Totalverlust).
Literatur:
Josef Heider, Das bayerische Kataster, München-Pasing
1954 (= Bayerische Heimatforschung Heft 8)
Reinhard Heydenreuter, Die Hüter des Schatzes - 200
Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern, Regensburg
2008
- Bestandssignatur
-
Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster
- Umfang
-
156
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> 2. Finanzunterbehörden >> Rentämter Häuser- und Rustikalsteuerkataster (II.B.3.2.131-152)
- Provenienz
-
Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster
- Bestandslaufzeit
-
1808-1812
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
26.03.2025, 10:30 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
- Amtsbücher, Register und Grundbücher
Beteiligte
- Rentamt Walderbach Häuser- und Rustikalsteuerkataster
Entstanden
- 1808-1812