Amtliche Publikation | Verordnung
Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.
- Alternative title
-
1736-04-04
Tabakverordnung Zollordnung
Strafe die welche Kontrabandierer Einschwärzer Schmuggler verbotenen frembden fremden ausländischen Tabaks womit gesetzt ausgesetzt Gewarnung Warnung den Gottes-Häusern Kirchen an allen allerorts gnädigst September novelliert
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,X,63#Beibd.1
- VD18
-
VD18 90975499
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
[4] Seiten
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Kopftitel
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (who)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (when)
-
[1736]
- Contributor
-
Bayern
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11906977-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:33 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtliche Publikation
- Verordnung
Associated
- Bayern
- [Verlag nicht ermittelbar]
Time of origin
- [1736]
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Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.