Amtliche Publikation | Verordnung
Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.
- Weitere Titel
-
1736-04-04
Tabakverordnung Zollordnung
Strafe die welche Kontrabandierer Einschwärzer Schmuggler verbotenen frembden fremden ausländischen Tabaks womit gesetzt ausgesetzt Gewarnung Warnung den Gottes-Häusern Kirchen an allen allerorts gnädigst September novelliert
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,X,63#Beibd.1
- VD18
-
VD18 90975499
- Maße
-
2°
- Umfang
-
[4] Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Kopftitel
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1736]
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Bayern
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11906977-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:33 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtliche Publikation
- Verordnung
Beteiligte
- Bayern
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1736]
Ähnliche Objekte (12)
Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.