Amtliche Publikation | Verordnung

Straff, So auf die Contranbandirer, und Einschwärtzer des verbottenen frembd- wohl auch meist verdorbenen Tabacks, wormit der gemeine Mann betrogen wird, gesetzet, und zu jedermanns Gewahrnung sowohl monatlich vor denen Gotts-Häusern zu verruffen, als aller Orten öffentlich anzuschlagen genädigst befohlen worden ist : München den 1. Septemb. Anno 1732. erneuert den 4. April 1736.

Digitalisierung: Bayerische Staatsbibliothek

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Weitere Titel
1736-04-04
Tabakverordnung Zollordnung
Strafe die welche Kontrabandierer Einschwärzer Schmuggler verbotenen frembden fremden ausländischen Tabaks womit gesetzt ausgesetzt Gewarnung Warnung den Gottes-Häusern Kirchen an allen allerorts gnädigst September novelliert
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,X,63#Beibd.1
VD18
VD18 90975499
Maße

Umfang
[4] Seiten
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kopftitel

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
(wer)
[Verlag nicht ermittelbar]
(wann)
[1736]
Beteiligte Personen und Organisationen
Bayern

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11906977-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Amtliche Publikation
  • Verordnung

Beteiligte

  • Bayern
  • [Verlag nicht ermittelbar]

Entstanden

  • [1736]

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