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Gerichtlicher Eröffnungsbeschluss gegen Charlotte Behncke

Dieser Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Güstrow aus dem Januar 1951 leitet ein Strafverfahren gegen die Landwirtin Charlotte Behncke ein. Sie wird eines Wirtschaftsverbrechens angeklagt, da sie 1950 das staatlich festgelegte Ablieferungssoll für landwirtschaftliche Produkte nicht erfüllt habe. Das Landgericht Güstrow erkennt jedoch als Ursache einen Hagelschaden an und spricht sie frei. Im folgenden Jahr kann Charlotte Behncke das Ablieferungssoll erfüllen, dann jedoch wird unerwartet eine Ablieferung auch der Rückstände aus 1950 angeordnet. Das ist Charlotte Behncke nicht möglich. Angesichts einer im Dezember 1951 im Landtag ihrer Schwester gegenüber ausgesprochenen Drohung, man werde gegen sie vorgehen, entscheidet sich Charlotte Behncke gemeinsam mit ihrem Stiefvater Albrecht Hennemann zur sofortigen Flucht in den Westen. Er flieht aufgrund seiner Tätigkeit für die LDP.

Rechtewahrnehmung: Stiftung Berliner Mauer, Schenkung von Christian Nieske

Urheberrechtsschutz

Standort
Stiftung Berliner Mauer, Sammlungen und Archiv
Inventarnummer
E-000203
Maße
(HxB): 29,7 x 21 cm
Material/Technik
Papier, gestempelt, maschinenschriftlich beschrieben, signiert

Bezug (was)
Landwirtschaft
Kollektivierung
Strafverfahren
Ablieferung
Republikflucht
Bezug (wer)
Behncke, Charlotte

Ereignis
Herstellung
(wo)
Güstrow
(wann)
24.01.1951
Ereignis
Provenienz
(wer)
Behncke, Charlotte (1912-1987) (Vorbesitzer)
Ereignis
Eigentumswechsel
(wer)

Förderung
Förderprogramm zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
Rechteinformation
Eigentumsrechte: Stiftung Berliner Mauer
Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 10:40 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Dokument

Beteiligte

Entstanden

  • 24.01.1951

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